19.3171 · Interpellation · 2019-03-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In meiner Interpellation 18.3136, "Die Eidgenössische Finanzkontrolle als politischer Akteur?", vom 12. März 2018 gab ich meiner Sorge Ausdruck, dass die Finanzkontrolle die gebotene Neutralität immer wieder missachtet und politisch Stellung bezieht. Unter anderem fragte ich nach Grenzen, die bei öffentlichen Verlautbarungen zu beachten sind.
Meine Frage wurde wie folgt beantwortet: "Die Grenze ergibt sich durch die vom Gesetzgeber zugedachte übergeordnete und überparteiliche Stellung. Diese wird beeinträchtigt, wenn der Eindruck entsteht, die EFK gebe politische Stellungnahmen ab. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Kommunikation der EFK in der Vergangenheit nicht immer mit der erforderlichen Sensibilität erfolgt. Er geht davon aus, dass die EFK Massnahmen treffen wird, damit ihre Öffentlichkeitsarbeit in Zukunft den berechtigten Erwartungen an Professionalität, Ausgewogenheit und gebotener Zurückhaltung entspricht."
Erneut und nur einige Monate nach der bundesrätlichen Beantwortung der obenerwähnten Interpellation stelle ich mit beträchtlichem Ärger fest, dass wiederum, und nicht abschliessend aufgezählt, drei krasse Fälle von Überinterpretation der Rolle der EFK durch die EFK selber zu Buche stehen. Damit wird gezielte politische Einflussnahme betrieben, was klar dem Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle widerspricht.
Erstens: Im letzten Spätsommer hat die EFK die Exporterlaubnis des Bundes von Rüstungsgütern öffentlich kritisiert - notabene genau zum Zeitpunkt einer hitzigen Debatte über eine Lockerung der Ausfuhrbestimmungen.
Zweitens: Die EFK hat mit unverkennbar wertendem Unterton in einem Bericht die Frage der Besteuerung der Kantonalbanken aufgeworfen. Das Terrain dafür hatte sie zuvor mit einem von ihr in Auftrag gegebenen KPMG-Bericht vorbereitet, um die Diskussion in die von ihr gewünschte Richtung zu lenken.
Drittens: Mit wachsendem Unverständnis habe ich erfahren, dass sich die EFK der Schweizerschulen im Ausland annehmen wird - und zwar nicht, wie man billigerweise vermuten und in Ordnung finden würde, hinsichtlich der korrekten Verwendung der Bundessubventionen, bezüglich der Finanzflüsse o. Ä., sondern ausdrücklich um zu überprüfen, ob die Schulen ihren Auftrag erfüllen. Eine Dreierdelegation der EFK war bei der Geschäftsstelle der Schweizerschulen auf einer Art "fact-finding mission", um herauszufinden, welchen Auftrag sich die EFK geben wolle. Dabei haben die Vertreter der EFK geäussert, am besten würden sie natürlich selber Schweizerschulen im Ausland besuchen. Mittlerweile wissen wir es: Die EFK plant, zu diesem Zweck nach Rom, Mailand und - Bogota zu reisen.
Ich war bisher der Auffassung, dass es Sache der Exekutive ist, Gesetze umzusetzen, und allenfalls Sache des Parlamentes, über die Wirkung der von ihm erlassenen Gesetze zu befinden und die ausführende Verwaltung zu beaufsichtigen. Ich bin ungehalten über die Tatsache, dass sich die Führung der EFK um bundesrätliche Einschätzungen und Beurteilungen zu foutieren scheint.
Es stellt sich im Fall der Schweizerschulen die Frage, was der Stellenwert eines Berichtes der Schulexperten aus der Finanzkontrolle über das Rendement der Schweizerschulen im Ausland dereinst sein wird.
Die Schulen sind ja nicht etwa Aussenstellen des Bundes o. Ä., sondern alle privatrechtlich getragene Privatschulen; ihr Aufwand wird im Durchschnitt zu rund 30 Prozent durch Bundessubventionen gedeckt. Zum Erstaunen kommt der Ärger aus schlichter Bürgersicht dazu: Was sollen die "Auslandreisli" der Finanzkontrolleure, wenn sie ihren eigentlichen Auftrag - die eigentliche Finanzkontrolle - geradeso gut zu Hause in Bern erfüllen könnten?
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Ist er auch der Meinung, dass die EFK in diesen drei geschilderten Fällen die überparteiliche Stellung erneut verlassen und besagte Grenze zur politischen Stellungnahme überschritten hat?
2. Was gedenkt er zu tun, damit solche politischen Stellungnahmen und politischen Einmischungen der EFK in Zukunft unterbleiben?
3. Ist er auch der Meinung, dass jetzt personelle Konsequenzen gezogen werden müssen, um das wichtige, notwendige und sehr wertvolle Instrument einer überparteilichen EFK nicht nachhaltig zu schädigen?
EFK "Finanzausgleich 2019 zwischen Bund und Kantonen, Prüfung der Datenbearbeitung durch die Verwaltungseinheiten des Bundes und der Kantone", 15. Oktober 2018, Seite 27
Potenzielle Steuerschuld der Kantonalbanken: Die finanziellen Auswirkungen einer Unterstellung der steuerbefreiten Kantonalbanken unter die Gewinn- und Kapitalsteuerpflicht im Jahr 2016. Eine Studie zuhanden der Eidgenössischen Finanzkontrolle, 8. März 2018
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Eberle 18.3136 ausgeführt hat, ist die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ausschliesslich der Sache verpflichtet und sollte sich neutral verhalten; namentlich der Eindruck einer politischen Stellungnahme sollte vermieden werden. In der Vergangenheit ist die Kommunikation der EFK nicht immer mit der erforderlichen Sensibilität erfolgt, und der Bundesrat hat unmissverständlich seine Erwartung formuliert, dass die EFK entsprechende Massnahmen treffen wird, damit dies künftig ausgeschlossen ist.
1. Zu den drei konkret angeführten Fällen:
- Zum Export von Rüstungsgütern wird auf die Antwort des Bundesrates zur Interpellation Bigler 18.3940, "Politpropaganda aus der Bundesverwaltung", verwiesen.
- Zur Frage der Besteuerung der Kantonalbanken: Die Besteuerung der Kantonalbanken wurde aufgegriffen im Zusammenhang mit dem eidgenössischen Finanzausgleich. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass die Aussagen der EFK teilweise - auch unterschwellige - Wertungen enthalten und damit nicht als vollständig neutral und objektiv bezeichnet werden können. Da die EFK jedoch keine Empfehlungen formuliert hat, verzichtete der Bundesrat darauf, bei der EFK vorstellig zu werden. Er wird aber die Leitung der EFK anlässlich der jährlichen Aussprache im Bundesratsausschuss Finanzen darauf ansprechen (siehe auch Antwort auf Frage 2).
- Zur Prüfung von Schweizerschulen im Ausland wird auf die Antwort des Bundesrates zur Interpellation Zanetti Claudio 19.3210, "Seltsame 'Schuelreisli' der EFK", verwiesen.
2. Die EFK hat durchaus bereits einige Änderungen vorgenommen. So wird beispielsweise der Jahresbericht 2018 der EFK keine Karikaturen mehr beinhalten, welche aufgrund ihrer implizit stark wertenden Botschaften im Vorjahr für bedeutenden Unmut gesorgt hatten. Der Bundesratsausschuss Finanzen wird zudem im Juni 2019 mit der EFK eine Aussprache führen. Dabei werden auch die Kommunikation und die Aussenwirkung der EFK thematisiert werden.
3. Personelle Konsequenzen sieht der Bundesrat nicht als angezeigt.
Antwort des Bundesrates.