19.3175 · Motion · 2019-03-20
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen so anzupassen, dass Mütter besser vor einer Kündigung geschützt werden. Dafür soll der Höchstwert für eine Entschädigung bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung auf zwölf Monatslöhne erweitert werden.
Begründung
Der Bundesrat hat eine Erhöhung der Entschädigung bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung auf zwölf Monatslöhne im September 2010 selbst vorgeschlagen (Teilrevision des OR: https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/wirtschaft/gesetzgebung/whistleblowing/vn-veber-d.pdf). Nach dem Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat am 21. November 2012 jedoch beschlossen, das Rechtsetzungsprojekt zu Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung zu sistieren. Doch der Druck, hier eine strengere Regelung zu finden, hat seither zugenommen. So gab es einen grossen Anstieg von missbräuchlichen Kündigungen aufgrund einer Mutterschaft. Die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich berät beispielsweise viermal mehr solche Fälle als noch vor fünf Jahren. Das Problem ist, dass die Sanktion nicht die erwartete abschreckende Wirkung erzielt, wie dies auch die juristische Lehre mehrfach festgestellt hat. Mit einer Ausdehnung der Entschädigung auf zwölf Monate kann dem Zweck des Gesetzesartikels besser nachgekommen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hatte 2010 wie in der Motion erwähnt vorgeschlagen, das Maximum der Sanktion bei einer missbräuchlichen oder ungerechtfertigten Kündigung von sechs auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen. Dieser Vorschlag war nicht auf die Fälle von Schwangerschaft und Mutterschaft beschränkt, sondern bezog sich auf sämtliche missbräuchlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen. Der Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand.
Der Bundesrat hat entschieden, die Vorlage zu sistieren, um eine politisch mehrheitsfähige Lösung zu finden. Entsprechend wurden zwei vertiefende Studien gemacht und Gespräche zwischen den Sozialpartnern geführt. Allerdings konnte kein Konsens gefunden werden. Somit liegt in diesem Dossier vorläufig keine politisch umsetzbare Lösung vor. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als sinnvoll, weitere gesetzgeberische Massnahmen zu lancieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.