19.3200 · Motion · 2019-03-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Deklarationspflicht für Reptilienleder und deren Produkte zu schaffen analog der Pelzdeklarationsverordnung, damit Konsumentinnen und Konsumenten Klarheit über Tierart, Herkunft sowie Gewinnungsart erhalten.
Begründung
Die Schweiz ist eine Drehscheibe für tierquälerisch hergestelltes Exotenleder, das ausschliesslich in Luxusprodukten Verwendung findet. Das Leder stammt meist aus tierquälerischen Produktionsmethoden. Wildfänge wie Waran- und viele Riesenschlangenarten leiden unter qualvollen Fang- und Transportmethoden. Spätestens in den Verarbeitungsfabriken werden sie oft lebend gehäutet und barbarisch getötet. Im Gegensatz zur Produktion in Südostasien oder Südamerika, deren Länder gar keine Tierschutzrichtlinien kennen, richten sich die Alligatoren- und Krokodilbetriebe in Nordamerika und Australien immerhin nach gewissen Mindeststandards, in Bezug auf Haltung, Betäubung und Tötung der Tiere. Zwar entsprechen diese Vorschriften noch lange nicht dem Schweizer Tierschutzstandard, trotzdem schneidet solches Leder bezüglich der Tierschutz-Problematik nicht ganz so schlecht ab wie die übrigen Reptilienleder.
Hunderttausende von Häuten des Mississippi-Alligators und Zehntausende von Pythonhäuten werden jährlich in die Schweiz eingeführt, hier verarbeitet und teilweise als Luxusprodukte wieder exportiert. Dazu kommen Häute von Kaimanen, Krokodilen, Waranen und anderen grossen Reptilienarten. Ein Grossteil des Leders geht in die Uhrenindustrie und wird zu Armbändern verarbeitet. Aus Python- und Waranleder werden Schuhe, Taschen, Portemonnaies oder andere Lederwaren gefertigt.
Eine Deklarationspflicht für solche Produkte, die in der Schweiz angeboten werden, soll das Bewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten stärken und ihnen die Möglichkeit geben, sich gut informiert für oder gegen bestimmte Lederprodukte entscheiden zu können. Mit einer Deklarationspflicht wird auch die Luxusgüterindustrie für die Thematik sensibilisiert. Die meisten betroffenen Reptilienarten sind bereits durch Cites erfasst. Somit sind die Angaben zu Herkunft und Gewinnungsart bekannt und können als Basis zur Deklaration genutzt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motionärin, wonach den Konsumentinnen und Konsumenten ein informierter Kaufentscheid ermöglicht werden soll. Er weist jedoch darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für die Deklaration von Reptilienlederprodukten nicht identisch sind mit jenen bei der Pelzdeklaration. Anders als bei den Pelzprodukten sind bei den Reptilienlederprodukten auf internationaler Ebene Bestrebungen im Gange, für das tierschutzgerechte Töten der Tiere Standards zu schaffen. Die OIE (World Organisation for Animal Health) wird Ende Mai 2019 die Norm "Killing methods for reptiles commercially processed for their skins, meat and other products" verabschieden. Die Schweiz hat diese Arbeiten ausgelöst sowie aktiv begleitet. Ziel ist, dass inskünftig überhaupt keine Produkte mehr aus tierschutzwidriger Gewinnung gehandelt werden und sich eine Deklarationspflicht erübrigt.
Aktuell bestehen aus Tierschutzgründen bereits gewisse Deklarationspflichten, nebst derjenigen bei den Pelzen und den Pelzprodukten z. B. bei Eiern von Hühnern aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung und bei Kaninchenfleisch aus in der Schweiz für Kaninchen nicht zugelassener Haltungsform.
Zurzeit laufen die Arbeiten zum Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates 17.3967,
"Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln". Es beauftragt den Bundesrat, einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Pflicht zur Deklaration der nicht den Schweizer Normen entsprechenden Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln verstärkt werden könnte. Der Bericht wird auch die übrigen Produkte tierischer Herkunft thematisieren.
Der Bundesrat betrachtet es nicht als sinnvoll, vor dem Vorliegen dieses Berichtes punktuell und ohne Gesamtkonzept neue Deklarationspflichten einzuführen. Er lehnt die Motion deshalb ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.