19.3228 · Motion · 2019-03-21
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Revision des Schweizer Patentrechts vorzulegen. Dieser Entwurf soll insbesondere eine für Benutzer attraktive Patentprüfung vorsehen, welche internationalen Standards entspricht sowie ein effizientes und kostengünstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vorsieht. Zudem soll ein inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster eingeführt werden.
Begründung
Das Patentwesen ist für die Schweizer Wirtschaft von grundlegender Bedeutung. Der Weg zum Schweizer Patent führt heute aber über eine in wesentlichen Punkten unvollständige und doch umständliche Patentprüfung, die nicht mehr zeitgemäss ist. Heute werden Schweizer Patente ohne Prüfung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit erteilt. Sowohl mit dem Patent konfrontierte Dritte als auch der Patentinhaber selbst verfügen somit nicht über eine verlässliche Aussage zur Rechtsbeständigkeit eines Schweizer Patents. Dies im Gegensatz zu inhaltlich geprüften Patenten, wie sie zum Beispiel im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens in Deutschland, den USA, Japan und vielen weiteren Ländern erteilt werden.
Die OECD definiert in verschiedenen Dokumenten, was unter "Patent" und "patentability" zu verstehen ist, damit sich ein Schutzrecht für die Verwendung einer Patentbox eignet. Da die Schweizer Patente nicht geprüft werden, kann man zurzeit nicht ausschliessen, dass sie die von der OECD definierten Anforderungen nicht erfüllen, sofern nicht anderweitig dafür gesorgt wird, dass die geforderte Prüfung stattfindet.
Diese Situation ist vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen unbefriedigend, welche keinen Bedarf für einen geografisch ausgeweiteten Schutz haben, sondern an einem verlässlichen Patentschutz in der Schweiz interessiert sind.
Alle Anmelder von schweizerischen Patenten, die über ein inhaltlich geprüftes Patent verfügen möchten, sind von dieser Situation ebenfalls betroffen, da die Rechtsbeständigkeit ihrer Patente nicht von Anfang an gesichert ist. Das hat zur Folge, dass das Schweizer Patent neben dem wichtigen europäischen Patent unwichtig und unhandlich geworden ist.
Die Revision des Patentrechtes soll eine vollwertige, aber schnelle, flexible und für Benutzer attraktive Patentprüfung vorsehen, welche internationalen Standards entspricht und alle Voraussetzungen erfüllt, um mit der Patentprüfung in anderen Ländern mit bedeutendem Patentwesen als gleichwertig anerkannt zu werden.
Schweizer Patente sollen künftig erteilt werden, wenn das Institut für geistiges Eigentum (IGE) im Rahmen des Anmeldeverfahrens festgestellt hat, dass der Gegenstand des beantragten Patentes neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Wer als Anmelder oder auch als Drifter an einer schnellen Erteilung bzw. Klärung der Rechtsbeständigkeit interessiert ist, soll einen Beschleunigungsantrag stellen können. Gegen die Erteilung von schweizerischen Patenten sollen Dritte Einspruch erheben können, neu auch gestützt darauf, dass das Patent nicht neu sei, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe, sich als nicht ausführbar offenbare oder unzulässig geändert worden sei.
Gegen die Entscheide im Anmeldeverfahren oder im Einspruchsverfahren soll ein Beschwerdeweg geschaffen werden, wobei die notwendige patentrechtliche und technische Expertise in der Beschwerdeinstanz sicherzustellen ist.
Aufgrund der für Patente neu hinzukommenden inhaltlichen Prüfung wird das neue Schweizer Patent etwas teurer sein. Um diesen Nachteil auszugleichen, soll ein inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster eingeführt werden, wie es namentlich in Deutschland schon lange zur Verfügung steht und sich bewährt. Die Kosten für ein Gebrauchsmuster sollten die Kosten für ein heutiges, inhaltlich ungeprüftes Schweizer Patent nicht überschreiten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Schweizer Patentsystem hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Mit der Umsetzung der in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen könnte sich die Schweiz jedoch den Systemen der anderen Staaten angleichen. Bei einem voll geprüften Patent werden die Hürden und Kosten für die Patentierung zwar höher, gleichzeitig erhöht sich aber auch dessen Wert. Für jene, welche diese Vorteile nicht nutzen wollen, stünde als Alternative zum heutigen, ungeprüften Patent künftig das Gebrauchsmuster zur Verfügung. Die konkrete Ausgestaltung einer Revision sowie die rechtlichen und ökonomischen Auswirkungen müssten noch eingehend abgeklärt werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.