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Wie hoch ist der Frauenanteil in den Leitungsorganen und Verwaltungsräten der Organisationen und Unternehmen, die vollständig oder zu grossen Teilen vom Bund kontrolliert werden?

19.3257 · Interpellation · 2019-03-21

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten. Dabei soll in den Antworten zwischen den grossen und den anderen Organisationen und Unternehmen unterschieden werden.

1. Wie gross ist der Frauenanteil in den Verwaltungsräten der Organisationen und der Unternehmen, die der Bund vollständig oder zu grossen Teilen (mindestens zu 30 Prozent) kontrolliert?

2. Wie gross ist der Frauenanteil in den Leitungsorganen der Organisationen und der Unternehmen, die der Bund vollständig oder zu grossen Teilen (mindestens zu 30 Prozent) kontrolliert?

3. Was unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die Frauen in den Führungsgremien und Leitungsorganen der Unternehmen und Organisationen unter seiner Kontrolle künftig besser vertreten sind?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist gestützt auf Artikel 8j der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) zuständig für die Wahl der obersten Leitungsorgane der Unternehmen und Anstalten des Bundes. Das jeweils zuständige Departement macht einen Vorschlag für die Wahl der Instituts- und Verwaltungsratsmitglieder auf der Grundlage eines Anforderungsprofils. Nebst den fachlichen Anforderungen sind dem Bundesrat sowohl die ausgewogene Geschlechtervertretung als auch die angemessene Vertretung der Landessprachen wichtig. Für die Geschlechter hat er eine Zielquote von mindestens 30 Prozent festgelegt. Diese Zielquote will er bis Ende 2020 erreichen. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Anteil der Frauen in den obersten Leitungsorganen per Ende 2017:

Auszug aus Kaderlohnreporting 2017Anteil der Frauen in %Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva25Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic28,6Schweizerisches Nationalmuseum SNM37,5Pro Helvetia33,3Compenswiss45Institut für Geistiges Eigentum IGE33,3Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB40Eidgenössisches Institut für Metrologie Metas20Ruag Holding AG14Pensionskasse des Bundes Publica27,8Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma22,9ETH-Bereich45,5Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB33,3Schweizerische Exportrisikoversicherung Serv50Schweiz Tourismus23,1Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Innosuisse40Identitas AG10Swiss Investment Fund of Emerging Markets Sifem AG71,4Die Schweizerische Post AG33,3Schweizerische Bundesbahnen SBB22,3Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi28,6Postfinance AG28,6Skyguide AG28,6SRG SSR33,3

Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und der Vielfalt der Aufgaben der Unternehmen und Anstalten des Bundes ist es nicht immer möglich, alle Kriterien zu erfüllen. Nichtsdestotrotz hat der Bundesrat bei der Verabschiedung des letzten Kaderlohnreportings die Departemente aufgefordert, bei den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Unternehmen und Anstalten noch stärker darauf hinzuwirken, dass die Ziele erreicht werden. Die Zahlen über die Vertretung der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen werden der Öffentlichkeit jährlich mit dem Kaderlohnreporting zugänglich gemacht.

Die Geschäftsleitungen von bundesnahen Unternehmen und Anstalten werden vom jeweils zuständigen obersten Leitungsorgan gewählt. Im Einklang mit den Grundsätzen der Corporate Governance hat der Bundesrat daher keinen direkten Einfluss auf die Zusammensetzung der Geschäftsleitungen. Er verweist diesbezüglich auf die entsprechenden Geschäftsberichte.

Antwort des Bundesrates.

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