19.3262 · Postulat · 2019-03-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine geeignete Strategie und ein Massnahmenpaket aufzuzeigen, mit welchen die in Politik und Fachkreisen weitgehend unbestrittene Förderung der frühen Kindheit zugunsten frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung, auch frühe Förderung oder FBBE genannt, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich umgesetzt werden kann.
Dabei geht es darum, den Bereich der Früherziehung und Beratung auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden zu stärken und verbessern, speziell in den Bereichen:
1. Qualität der Berufe im Bereich Früherziehung und Beratung;
2. Integration fremdsprachiger Kinder insbesondere in Spielgruppen und Kindertagesstätten;
3. Koordination bestehender Angebote und die überregionale Zusammenarbeit;
4. die wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Projektarbeit.
5. Ebenso soll aufgezeigt werden, wie Bund, Kantone und Gemeinden effizient und aufgabenteilig im Bereich FBBE zusammenarbeiten können.
Begründung
Im aktuellen Bericht der schweizerischen Unesco-Kommission vom 26. Februar 2019 wird betont, dass der Handlungsbedarf gross bleibt, trotz Studien und Förderprogrammen von Gemeinden, Kantonen, Bund, privater Initiativen und freier Stiftungen, die sich um bessere Rahmenbedingungen in der frühen Kindheit kümmern. Wenn es nicht gelingt, eine kohärente Politik auf den verschiedenen staatlichen Ebenen unter Beizug der Zivilgesellschaft zu etablieren, dann würden die bisherigen Massnahmen Flickwerk mit wenig Wirkung bleiben. Es braucht also eine Koordination auf Bundesebene und die dazu geeignete Strategie mit bisher fehlenden gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der FBBE. Solide verfassungsmässige und gesetzliche Grundlagen auf Ebene Bund und Kantone müssen letztlich das Ziel einer Verankerung der Politik der frühen Kindheit sein.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die aktuelle Situation im Bereich Frühe Förderung ist komplex, und viele Unklarheiten bestehen. Eine Auslegeordnung mit Klärung des Begriffs der Frühen Förderung, der Verantwortlichkeiten und Aufzeigen des Bedarfs im Bereich der frühen Kindheit ist deshalb angezeigt. Bei allfälligen Massnahmen wird das Subsidiaritätsprinzip respektiert.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.