19.3264 · Motion · 2019-03-21
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der Effizienzsteigerung von Gebäuden das Modell von Energiespar-Contracting konsequent zu fördern. Dies insbesondere durch folgende Massnahmen:
1. Der Bundesrat stimuliert den Markt, indem er das Bundesamt für Bauten und Logistik beauftragt, bis Ende 2020 fünf geeignete Pilotprojekte freizugeben. Ebenso sorgt er dafür, dass die bundesnahen Unternehmen ihre Vorbildfunktionen mit konkreten Fakten und Massnahmen unterlegen.
2. Der Bundesrat unterstützt die Kantone und die Gemeinden bei der Umsetzung und Förderung von Energiespar-Contracting.
3. Der Bundesrat gibt klare Empfehlungen ab, wie ein Energiespar-Contracting bei der öffentlichen Hand zu bilanzieren ist. Nötigenfalls schafft er die Grundlagen für eine "Off-Balance-Sheet-Finanzierung".
Begründung
Nach wie vor ist unbestritten, dass das grösste Energiesparpotenzial in der Schweiz bei den Gebäuden besteht. Und nach wie vor ist dieses Potenzial noch bei Weitem nicht ausgeschöpft. Die Fortschritte finden viel zu langsam statt. Vieles ist zu kompliziert, zu bürokratisch. Und die Finanzierung ist für viele Interessierte eine grosse Herausforderung. Deshalb müssen innovative Lösungsansätze wie beispielsweise Energiespar-Contracting intensiver gefördert und konsequent von Hindernissen befreit werden. Ebenso kann und muss der Staat in seiner Vorbildfunktion wesentlich mehr machen.
Beim Energiespar-Contracting übernimmt der Anbieter neben den klassischen Dienstleistungen auch die Finanzierung. Die Kosten werden dann über die jährlichen Energiekosten-Einsparungen refinanziert. Für den Gebäudeeigentümer eröffnet sich dadurch eine wertvolle Finanzierungsquelle, dank derer er Energiesparpotenzial überhaupt erst ausschöpfen kann. Was zu einer intensiveren Förderung von Energiespar-Contracting fehlt, sind staatliche Pilotprojekte, die Impulse zur Marktentwicklung setzen. Ebenso bietet die Vorbildfunktion von Bund und bundesnahen Unternehmen massiv mehr Potenzial, als bisher genutzt worden ist. Ebenso braucht es Klärungen im Bereich der Rechnungslegung, namentlich bei der öffentlichen Hand.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund verfolgt seit Langem konsequent das Ziel, die Energieeffizienz seiner Gebäude zu steigern. In der Strategie Nachhaltige Entwicklung verpflichtet der Bundesrat die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes zu einem nachhaltigen Immobilienmanagement. Im Rahmen des Ressourcen- und Umweltmanagements der zivilen Bundesverwaltung (Rumba) konnten zwischen 2006 und 2016 der Wärmeverbrauch um 39 Prozent, der Stromverbrauch um 29 Prozent und die Treibhausgasemissionen um 28 Prozent pro Vollzeitstelle gesenkt werden (Quelle: Umweltbericht Rumba 2006 bis 2016, Seite 4).
Eine der zwölf Massnahmen der Energiestrategie 2050 ist die Initiative Energie-Vorbild. Sie richtet sich an bundes- und kantonsnahe Unternehmen, die im Bereich Energie innovativ und vorbildlich handeln wollen. Mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung verpflichten sich die Unternehmen zu einem ambitionierten Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau von erneuerbaren Energien in der Schweiz. Ausgehend vom Basisjahr 2006 streben die Akteure bis 2020 eine Steigerung der Energieeffizienz um 25 Prozent an. Zu den Akteuren gehören unter anderem die Bundesverwaltung, der ETH-Bereich, die Schweizerische Post, die SBB, die Swisscom, Skyguide und die Suva.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Energiespar-Contracting (ESC) Chancen bieten kann, so beispielsweise für Körperschaften, die nicht über die erforderlichen Eigenmittel für Energieeffizienzmassnahmen verfügen, oder bei Mietobjekten, da in diesem Bereich die Umsetzung durch das sogenannte "Mieter-Vermieter-Dilemma" erschwert wird. Deshalb hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung im vergangenen Jahr eine Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen durchgeführt. Der Entwurf sieht in begrenztem Umfang die Überwälzung von ESC-Kosten über die Nebenkosten vor. Damit würde in diesem Bereich ein wesentliches Hindernis für das ESC beseitigt. Die Vernehmlassungsergebnisse werden zurzeit noch ausgewertet.
Für den Bereich der Bundesliegenschaften lehnt der Bundesrat die konsequente Förderung von ESC bei der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden jedoch ab. Die Immobilienorgane des Bundes verfügen über das nötige Fachwissen, um beim Bau und Unterhalt von Bundesliegenschaften energieeffiziente Lösungen eigenständig umzusetzen. Die entsprechenden Investitionsmittel sind vorhanden, und somit besteht kein Bedarf, diese durch Dritte finanzieren zu lassen.
Der Bundesrat führt die bundesnahen Unternehmen mittels strategischer Ziele. Diese legen im Grundsatz fest, dass die Unternehmen im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige Unternehmensstrategie zu verfolgen haben. Es ist Sache der Unternehmen, diese Vorgaben auf operativer Ebene umzusetzen. Der Bundesrat verzichtet daher darauf, den bundesnahen Unternehmen konkrete Vorgaben bezüglich Umsetzung von Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz zu machen. Solche Vorgaben würden im Widerspruch zu der mit der Auslagerung gewährten Autonomie stehen und einen Eingriff in die gesetzlichen Kompetenzen der Organe der ausgelagerten Einheiten darstellen.
Die Kantone entscheiden im Rahmen ihrer Finanzautonomie eigenständig über ihre Rechnungslegung. Dies gilt auch für die Grundsätze betreffend die Bilanzierung von Energie-Contracting-Projekten der öffentlichen Hand. Der Bund verfügt über keine Rechtsgrundlage, den Kantonen und Gemeinden diesbezüglich verbindliche Vorgaben zu machen. Er unterstützt aber die Kantone und Gemeinden bei der Einführung des Energiespar-Contractings mittels Leitfäden, Faktenblättern und Beratungsdienstleistungen, die er über die entsprechenden Ämter, insbesondere das Bundesamt für Energie, zur Verfügung stellt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.