19.3324 · Interpellation · 2019-03-22
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
1. Wie beurteilt der Bundesrat die wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Lage in Bosnien-Herzegowina? Stellt er 23 Jahre nach dem Dayton-Abkommen, das 1995 nach dreieinhalb Jahren einen ethnonationalistisch aufgepeitschten, opferreichen Krieg beendete, Fortschritte auf dem langen Weg zu Versöhnung, Gleichberechtigung und Überwindung der gesellschaftlichen Spaltung fest? Erleichtert oder erschwert die Konstruktion des Dayton-Abkommens entsprechende Fortschritte?
2. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung kommt in seinem Bericht vom 10. September 2018 (CERD/C/BIH/CO/12-13) zum Schluss, dass die ethnischen und nationalen Spannungen und die Teilung von Bosnien-Herzegowina dem rechtlichen, institutionellen und politischen Fortschritt auf dem Weg zu einer integrierten Gesellschaft und Versöhnung nach wie vor entgegenstehen. Der Ausschuss fordert die Regierung auf, zusätzliche konkrete Massnahmen zugunsten einer inklusiven Gesellschaft auf der Grundlage von Werten der Nichtdiskriminierung und gleichberechtigten Teilhabe zu ergreifen. In welcher Form unterstützt die Schweiz entsprechende Bestrebungen?
3. Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Civil Rights Defenders (ehemaliges schwedisches Helsinki-Komitee) oder Transparency International stellen fest, dass in den letzten Jahren in Bosnien-Herzegowina Freiheitsrechte und Rechtsstaatlichkeit vermehrt unter Druck kamen. Zudem würden einseitige Unterstützungen durch Russland und China die ethnischen und nationalen Spannungen und die Teilung des Landes vertiefen. Sind Frieden und Stabilität in der Region gefährdet? Koordiniert sich die Schweiz mit der Europäischen Union, um in Bosnien-Herzegowina und der ganzen Region die europäische Perspektive zu erhalten und Spannungen entgegenzuwirken?
4. Der Bundesrat bezeichnet gestützt auf Artikel 6a Absatz 2 Buchstabe a des Asylgesetzes Staaten, in denen nach seinen Feststellungen Sicherheit vor Verfolgung besteht, als sichere Heimat- oder Herkunftsstaaten und überprüft dies laut Absatz 3 periodisch. Seit wann gilt Bosnien-Herzegowina asylrechtlich als sicher? Wann hat der Bundesrat dies letztmals überprüft? Was sind die Kriterien? Ist Bosnien-Herzegowina angesichts der verschlechterten Lage tatsächlich immer "sicher"? Kam es in jüngster Zeit zu Abschiebungen aus der Schweiz nach Bosnien-Herzegowina?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Bosnien-Herzegowina verzeichnete seit Ende des Kriegs 1995 beträchtliche Fortschritte. Allerdings ist die anfängliche Dynamik in den letzten Jahren erlahmt. Nach den allgemeinen Wahlen im Oktober 2018 sind auf allen Ebenen Regierungen und Parlamente noch nicht oder erst teilweise konstituiert. Die Wirtschaft ist nach wie vor von einem überdimensionierten Staatssektor und einer hohen Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Politische und wirtschaftliche Reformen schreiten nur langsam voran. In- und ausländische Investoren sind aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen zurückhaltend. Politisch und gesellschaftlich ist die Lage nach wie vor von Spannungen unter den drei grössten Ethnien (Bosniaken, Serben und Kroaten) geprägt. Dabei erweisen sich die auf dem Friedensabkommen von Dayton basierenden staatlichen Strukturen als sehr komplex, insbesondere die weitreichenden Quotensysteme, welche auf der Zugehörigkeit von Volksgruppen basieren.
2. Die Schweiz unterstützt Bosnien-Herzegowina seit dem Kriegsende im Rahmen des Engagements für Entwicklung und Zusammenarbeit. Sämtliche Projekte sind darauf ausgerichtet, die Zusammenarbeit über alle staatlichen Stufen hinweg und den Einbezug der Bürger ohne jegliche ethnische Unterscheidung zu fördern. Als friedensfördernde Massnahme unterstützt die Schweiz zudem bis heute die Vernichtung von Munition sowie die Entminung des Landes. Rund 20 Angehörige der Schweizer Armee sind in Bosnien-Herzegowina im Rahmen der multinationalen European Union Force (Eufor) an potenziellen Konfliktherden stationiert. Sie sind vernetzt mit der lokalen Bevölkerung und tragen zur Stabilisierung des Landes bei. Zudem setzte sich die Schweiz während 15 Jahren bis 2017 intensiv für die Vergangenheitsarbeit ein und unterstützt diesen Bereich weiterhin mit punktuellen Aktivitäten.
3. Die Schweiz hat ein grosses Interesse an Frieden, Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung in den Ländern dieser Region und fördert dies. Ihr Programm der Entwicklungszusammenarbeit zielt im Rahmen der Kooperationsstrategie 2017-2020 auf die soziale, wirtschaftliche und politische Integration des Landes sowie den Aufbau einer sozialen Marktwirtschaft und eines demokratischen politischen Systems ab. Im Lichte des EU-Integrationsprozesses von Bosnien-Herzegowina übernimmt die Schweiz verstärkt eine Koordinationsrolle und stimmt sich dabei eng mit anderen bilateralen und multilateralen Entwicklungsakteuren wie z. B. der Uno und der Weltbank ab.
4. Gemäss Artikel 2 Absatz 1 der Asylverordnung 1 berücksichtigt der Bundesrat bei der Bezeichnung eines sicheren Heimat- oder Herkunftsstaats dessen politische Stabilität, die Einhaltung der Menschenrechte, die Einschätzung anderer EU- und Efta-Mitgliedstaaten und des UNHCR sowie weitere landesspezifische Einzelheiten. Bosnien-Herzegowina gilt seit August 2003 als sicher. Das Staatssekretariat für Migration überprüft periodisch, mindestens einmal jährlich, den Status und beantragt gegebenenfalls beim Bundesrat eine Änderung. Für Bosnien-Herzegowina fand die letzte Überprüfung im Juni 2018 statt. Seither hat sich die dortige politische und Menschenrechtssituation nicht grundlegend verändert.
Das Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Bosnien-Herzegowina ist seit 1. Juli 2009 in Kraft. Die Zusammenarbeit mit den bosnischen Behörden bei der Papierbeschaffung für Personen mit unbefugtem Aufenthaltsstatus in der Schweiz gestaltet sich generell gut. 2018 sind 25 Personen freiwillig nach Bosnien-Herzegowina ausgereist (2017: 32 Personen), und 65 Personen sind zurückgeführt worden (2017: 64 Personen).
Antwort des Bundesrates.