19.3496 · Interpellation · 2019-05-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Kernanliegen der Trinkwasser-Initiative und der Initiative "für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" sollen laut den bundesrätlichen Botschaften via Umsetzung des Aktionsplans Pestizidreduktion sowie eines Massnahmenpakets, welches im Rahmen der Vernehmlassung zur AP 22 plus rudimentär beschrieben wurde, abgedeckt werden.
Auf meine Frage 19.5179 zum Aktionsplan Pestizidreduktion antwortete der Bundesrat, dieser sei an sich nicht rechtsverbindlich - also freiwillig. Ich schätze solch klare Worte, vermisse sie jedoch bei der Antwort auf meine Frage 19.5181, wo der Bundesrat ausweichend auf einen Zusatzbericht verweist.
Ich bitte den Bundesrat daher erneut, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist es grundsätzlich möglich, dass:
a. das vom Bundesrat als Alternative zu den beiden Pestizid-Initiativen vorgeschlagene Massnahmenpaket zum Zeitpunkt der Abstimmung über die beiden Volksbegehren vom Parlament voraussichtlich noch nicht beschlossen ist?
b. das Massnahmenpaket erst nach der Volksabstimmung zu den beiden Pestizid-Initiativen im Parlament diskutiert und verabschiedet wird?
c. das Parlament in einer solchen Debatte das rudimentäre Massnahmenpaket des Bundesrates noch zerpflücken oder ganz aus der AP 22 plus streichen kann?
2. Propagiert der Bundesrat als Alternative zu zwei Volksbegehren, die in Rekordzeit und mit je über 120 000 gültigen Unterschriften eingereicht wurden, einen freiwilligen Aktionsplan und ein Massnahmenpaket, das während der parlamentarischen Debatte zusammengestrichen oder ganz aus der AP 22 plus gekippt werden könnte?
3. Angesichts des demokratiepolitischen Verständnisses in der Schweiz, des wachsenden Unverständnisses der Bevölkerung gegenüber der Bauernlobby und des dramatischen Artensterbens: Gibt es als Alternative zu den beiden Initiativen keine bessere Strategie, als den Stimmberechtigten einen freiwilligen Aktionsplan und ein Massnahmenpaket zu versprechen, dessen Inhalt sich dem Einfluss des Bundesrates weitgehend entzieht?
4. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den als Alternative vorgeschlagenen Aktionsplan Pestizidreduktion und das Massnahmenpaket AP 22 plus bis zum Abstimmungstermin noch rechtsverbindlich zu verankern, sodass die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht die sprichwörtliche Katze im Sack kaufen müssen?
Stellungnahme des Bundesrates
1./4. Damit die Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) am 1. Januar 2022 in Kraft treten kann, muss die zuständige Kommission die Botschaft im Frühjahr 2020 behandeln und die parlamentarische Debatte in der anschliessenden Sommersession beginnen. Vom 14. November 2018 bis am 6. März 2019 hat der Bundesrat dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Er wird die entsprechende Botschaft voraussichtlich Anfang 2020 verabschieden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Trinkwasser-Initiative am 14. Dezember 2018 und die Botschaft zur Volksinitiative "für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" am 27. Februar 2019 verabschiedet. Der Zeitpunkt der Abstimmung hängt jetzt von der Dauer der parlamentarischen Beratung und der Frage ab, ob das Parlament den Initiativen einen direkten Gegenentwurf oder einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Der Bundesrat hat verschiedene Szenarien für die AP 22 plus und die beiden genannten Volksinitiativen im Zusatzbericht zur Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik vom 5. September 2018 dargestellt.
2./3. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel wurde vom Bundesrat in Form eines Berichtes verabschiedet. Er ist zwar nicht rechtsverbindlich wie Gesetze oder Verordnungen, geht aber über eine einfache Absichtserklärung hinaus. Er definiert Massnahmen, die entweder innerhalb der gesetzten Fristen umgesetzt werden sollen oder einer gründlichen Überprüfung unterliegen. Verschiedene Massnahmen wie beispielsweise die Förderung von Produktionssystemen ohne Herbizideinsatz oder die Einrichtung von Waschplätzen zur Vermeidung von Einträgen von Pestiziden in die Umwelt konnten durch Verordnungsanpassungen auf der bestehenden Gesetzesgrundlage umgesetzt werden. Andere Massnahmen wie beispielsweise die Verschärfung der Anforderungen an die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, um das Risiko ihres Eintrages in Gewässer zu verringern, konnten ohne Verordnungsanpassungen vollzogen werden. Im Rahmen der Direktzahlungen werden zusätzliche Kontrollen der Einhaltung der Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung sowie der verwendeten Produkte durchgeführt. Der Aktionsplan bietet den Vorteil, dass Anpassungen etappenweise vorgenommen werden können, ohne dass Gesetzesrevisionen abgewartet werden müssen. Das mit der AP 22 plus vorgeschlagene Massnahmenpaket zur Trinkwasser-Initiative verstärkt die Anstrengungen zugunsten von Wasser und Umwelt mit zusätzlichen gesamtschweizerischen und gezielten regionalen Massnahmen. Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen nach wie vor als zielführend und stufengerecht.
Antwort des Bundesrates.