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19.3601 · Interpellation · 2019-06-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Parlament hat dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zugestimmt. Im Rahmen des Programmes Dazit soll eine umfassende organisatorische Modernisierung und Digitalisierung der EZV erreicht werden.

Dabei steht im Zentrum der Neuausrichtung ein einheitliches Berufsbild, welches die bisherigen Berufe Grenzwächterin und Grenzwächter sowie Zollfachfrau und Zollfachmann ablösen wird. Die exportierende Wirtschaft befürchtet, dass durch die Reorganisation ausgewiesene Experten respektive ausgewiesenes Expertenwissen verlorengeht. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen.

Wie wird in Anbetracht, dass im Programm Dazit alle drei Jahre eine Jobrotation vorgesehen wird, mit der Reorganisation der Zollverwaltung sichergestellt, dass:

1. die Expertise im Bereich Weltzollorganisation (WZO), weiterhin bestehen bleibt, um die Interessen der Schweizer Unternehmen in den Verhandlungen zu vertreten?

2. die Zollverwaltung weiterhin Einsitz nehmen wird in die entsprechenden Arbeitsgruppen der WZO wie z. B. das HS Committee, das HS Sub-Committee, und damit verbunden der internationale Informationsaustausch weitergeführt wird?

3. die Verhandlungen über Freihandelsabkommen von Experten der Zollverwaltung im Bereich Ursprungsregeln und -bestimmungen geführt werden?

4. die Unternehmen weiterhin in den Bereichen Zollverfahren und verbindliche Zolltarifauskünfte auf Expertenwissen seitens der Zollverwaltung zurückgreifen können?

5. der Kampf gegen Produktefälschungen (insbesondere auch bei Medikamenten) weitergeführt wird?

6. Menschen mit Behinderung weiterhin den Beruf des Zollfachmanns oder der Zollfachfrau ausüben können?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Programm Dazit und die damit einhergehende organisatorische Weiterentwicklung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) dienen dazu, den unveränderten Auftrag der EZV zugunsten der Wirtschaft, der Bevölkerung und des Staates noch effizienter und effektiver wahrzunehmen. Die Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes ist einer der grundlegenden Pfeiler.

Die Mitarbeitenden werden in Zukunft in den drei Aufgabenbereichen Personen, Waren und Transportmittel jeweils auf drei Stufen (Basis, Spezialist, Experte) aus- und weitergebildet. Die Grundausbildung wird aus drei Basismodulen und mindestens einer Spezialisierung bestehen. Die Kombination von Basis und Spezialisierung "Waren" entspricht den heutigen Anforderungen an eine Zollfachfrau und einen Zollfachmann. Expertenwissen bleibt erhalten. Eine Rotation alle drei Jahre ist nicht vorgesehen.

1.-3. Die Verhandlung von Freihandelsabkommen im Bereich Ursprungsregeln und -bestimmungen oder die Teilnahme an Arbeitsgruppen der Weltzollorganisation sind Aufgaben, die auch in Zukunft mit Expertenwissen weitergeführt und wahrgenommen werden.

4. Verbindliche Zollauskünfte werden ebenfalls weiterhin erteilt. Jedoch ist ein erklärtes Ziel von Dazit, dass die Wirtschaft eben gerade weniger der Hilfe der EZV in der Rechtsanwendung bedarf. Dafür sollen die Verfahren und auch der Zolltarif so weit wie nur möglich vereinfacht werden. Dazu gehört auch, dass z. B. wo immer möglich auf sogenannte statistische Schlüssel verzichtet wird.

5. Der Vollzug aller nichtzollrechtlichen Erlasse, wie z. B. der Kampf gegen Produktefälschungen, bleibt eine zentrale Aufgabe der EZV und wird in Zukunft an Bedeutung gar noch zunehmen.

6. Die Schaffung eines einheitlichen Berufsbilds soll die organisatorische Agilität fördern. Bei Lageveränderungen sollen rasch Schwerpunkte gesetzt werden können. Vergleichbare Grundanforderungen und -fachkenntnisse sind dafür vorausgesetzt. Dies schliesst Personen mit Behinderung nicht aus. Ein Einsatz in gewissen zu definierenden Funktionen wird möglich bleiben.

Antwort des Bundesrates.