19.3784 · Motion · 2019-06-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen (allenfalls etappierten) Investitionsplan vorzulegen, um die Versorgung seines Immobilienbestandes mit erneuerbarer elektrischer Energie innerhalb von 12 Jahren sicherzustellen.
Begründung
Gemäss dem Umweltbericht des Rumba-Programms für den Zeitraum 2006-2016 macht die elektrische Energie bei den Bundesgebäuden im Jahr 2016 51 Prozent des Energiebedarfs aus.
Obwohl die verschiedenen Betreiber in den letzten Jahren Energieeinsparungen vorgenommen haben und das Immobilienportfolio in verschiedener Hinsicht verbessert wurde, scheint es weiterhin einen hohen Bedarf an Strom zu geben.
Die Treibhausgasemissionen sollten schon möglichst kurzfristig reduziert werden. Im Jahr 2016 ist die Fotovoltaikproduktion die wichtigste erneuerbare Ressource der Bundesverwaltung, die jährlich aber nur 890 000 Kilowattstunden produziert, während ihr Bedarf bei rund 66 Millionen Kilowattstunden (Endenergie) liegt.
Die Investitionen in Fotovoltaikanlagen im Immobilienvermögen des Bundes können und sollten deutlich gesteigert werden, um Ende des nächsten Jahrzehnts eine praktisch autonome Stromversorgung im Immobilienbestand des Bundes zu gewährleisten.
Der Bund ist ein bedeutender Kunde auf dem Strommarkt und verschafft sich ein "gutes Gewissen", indem er von seinen Lieferanten zertifizierten Wasserkraftstrom bezieht. Mit diesem Verhalten fördert er allerdings nicht die Suche nach Alternativen, und er monopolisiert die verfügbaren umweltfreundlichen Ressourcen zulasten kleinerer Kunden aus dem privaten Sektor wie auch der öffentlichen Hand.
Durch eine proaktive Politik soll der Bund künftig an oder in der Nähe seiner Standorte erneuerbare Energien durch den Einsatz von Fotovoltaik erzeugen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dazu braucht es dringend eine entsprechende Investitionspolitik in diesem Bereich, die ausser ökonomischen Kriterien vor allem auch die Umweltbilanz berücksichtigt. Die Budgetauswirkungen solcher Massnahmen (rund 40 Millionen Franken pro Jahr) dürften gemessen am Investitionsvolumen des Bundesamtes für Bauten und Logistik, der ETH und des VBS gering sein, ebenso die Auswirkungen auf die Betriebskosten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Motion gemäss Wortlaut eine Versorgung mit "erneuerbaren Energien" fordert. Sie sieht keine Beschränkung auf Fotovoltaik vor, auch wenn der Motionär Letztere in Titel und Begründung hervorhebt.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.