19.3941 · Interpellation · 2019-06-21
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
- In der Wintersession 2018 hat das Parlament die Vorlage zur Lohngleichheit angenommen. Nun muss der Bundesrat festlegen, ab wann die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die ersten Lohngleichheitsanalysen durchführen müssen. Kann uns der Bundesrat seinen Zeitplan hierfür bekanntgeben?
- Die Frauen in diesem Land warten schon lange auf mehr Transparenz und Gerechtigkeit in Sachen Lohn. Wann wird der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen umsetzen?
Begründung
Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur Umsetzung der Lohngleichheit wurde im Dezember 2018 von den eidgenössischen Räten angenommen. Das Gesetz schreibt nun vor, dass grosse Unternehmen die ausgezahlten Löhne auf die Gleichheit analysieren müssen. Allerdings hat der Bundesrat bisher noch nicht entschieden, wann die neuen gesetzlichen Vorschriften umgesetzt werden. Die Frauen warten aber schon sehr lange darauf, dass Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung ergriffen werden. Der Frauenstreik, der am 14. Juni über 500 000 Personen mobilisierte, hat dies aufs Neue verdeutlicht. Der Bundesrat wird über diese Interpellation gebeten bekanntzugeben, wann die gesetzlichen Änderungen umgesetzt werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse im August 2019 erlassen. Mit der Verordnung wird die vom Parlament am 14. Dezember 2018 verabschiedete Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG; SR 151.1; BBl 2018 8775) umgesetzt. Die Verordnung regelt drei Punkte: Sie legt die Kriterien der Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren, welche die Lohngleichheitsanalyse der dem Obligationenrecht unterstehenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überprüfen, fest und regelt die Modalitäten der Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse beim Bund. Zudem hält sie fest, bis wann die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die erste Lohngleichheitsanalyse durchgeführt haben müssen.
Ferner hat der Bundesrat im August 2019 entschieden, dass die Verordnung und die Änderung des GlG am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Damit bleibt ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren, welche die Lohngleichheitsanalysen überprüfen werden. Ab Inkrafttreten haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, um die erste Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, d. h. bis zum 30. Juni 2021.
Antwort des Bundesrates.