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19.4007 · Interpellation · 2019-09-11

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die masslose Zuwanderung aus der Europäischen Union hat gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit unserer Sozialwerke. Entsprechend wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Überbrückungsrenten als Zugeständnis zu verstehen, dass es durch die ungebremste Zuwanderung eine indirekte Verdrängung von älteren Schweizern in die Sozialwerke gibt, weil sie bei Stellenverlust im späten Erwerbsalter kaum Chancen haben, auf dem durch ein Überangebot an EU-Ausländern und Grenzgängern geprägten Arbeitsmarkt nochmals eine angemessene Stelle zu finden?

2. Wenn die ungebremste Zuwanderung gemäss Bundesrat den Wohlstand nährt, weshalb:

- stagniert die Armutsquote, statt zu sinken?

- steigt die Sockelarbeitslosigkeit?

3. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass die lateinischen Landesteile, die zu grossen Teilen Grenzgängerregionen sind, "strukturell höhere Erwerbslosen- und Arbeitslosenquoten aufweisen" als die Deutschschweiz?

4. Ab wann werden FZA-Zuwanderer mehr AHV beziehen, als sie einzahlen?

5. Wie viele von ihnen verbringen heute ihren Lebensabend in der Schweiz und beziehen zusätzlich Ergänzungsleistungen?

6. Wie viele aus der EU zugewanderte Arbeitskräfte gelten als Working-Poor, sind also trotz Werktätigkeit auf staatliche Unterstützung angewiesen?

Begründung

Gemäss Botschaft zur Volksinitiative "für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungs-Initiative)" bedingt die ungebremste Zuwanderung keine höheren Sozialausgaben. Jedenfalls führt der vermeintliche Wohlstandsgewinn durch die Zuwanderung nicht zu einem Sinken der Sozialausgaben. So bleibt trotz guter Wirtschaftszahlen die Armutsquote hartnäckig konstant. Der Jahresbericht 2017 der Sozialversicherungen spricht von finanziellen Risiken für die Sozialversicherungen infolge der Migrationszunahme und stellt an derselben Stelle fest, dass nach jeder Wirtschaftsflaute die Sockelarbeitslosigkeit steigt. In der genannten Botschaft werden für höhere Erwerbslosen- und Arbeitslosenquoten in der Westschweiz und im Tessin einfach strukturelle Ursachen hingenommen.

Darüber hinaus ist nicht nur für die nächste AHV-Revision relevant, wie lange Zuwanderer in unsere Altersvorsorge einzahlen und welche Rentenansprüche sie dereinst haben.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Überbrückungsleistungen sind Teil eines Massnahmenpakets zur Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, welches der Bundesrat am 15. Mai 2019 verabschiedet hat. Der grösste Teil dieses Pakets besteht aus Massnahmen, welche die Arbeitsmarktchancen insbesondere der älteren Personen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Die Überbrückungsleistung soll sicherstellen, dass Personen, welche nach einem langen Arbeitsleben die Stelle verloren haben und sich nicht wieder eingliedern können, die Zeit zwischen Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung ab dem Alter 60 und dem Erreichen des Rentenalters in Würde überbrücken können. Dass die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung für ältere Personen, welche die Stelle verloren haben, geringer sind als jene von jüngeren Personen, ist eine Tatsache, welche in keinem Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) steht.

2. Die Zuwanderung der letzten Jahre war sehr gut auf die Nachfrage nach Fachkräften ausgerichtet und stärkte damit die Wirtschaft.

Die Höhe der Armutsquote hängt nicht direkt von der wirtschaftlichen Entwicklung ab, sondern wird durch eine Vielzahl von gesellschaftlichen und individuellen Faktoren beeinflusst. Sie fokussiert zudem auf den unteren Rand der Einkommensverteilung. Der allgemeine Lebensstandard in der Schweiz wird anhand des mittleren verfügbaren Einkommens gemessen. Dieses ist zwischen 1998 und 2016 deutlich angestiegen. Die Arbeitslosigkeit steigt und fällt mit der konjunkturellen Entwicklung. Wesentlich für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach der Finanzkrise war, dass die Wirtschaftsentwicklung durch die Eurokrise und die damit ausgelösten Aufwertungsschocks des Schweizerfrankens mehrmals gebremst wurde. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtarbeitslosigkeit nahm zwar zwischen 2009 und 2010 von 13,1 Prozent auf 21,4 Prozent zu, hat sich im Jahr 2017 jedoch wieder bei 16,3 Prozent stabilisiert. Der Bundesrat rechnet insgesamt nicht mit einer Verfestigung der Arbeitslosigkeit auf erhöhtem Niveau.

3. Die strukturellen Unterschiede in der Arbeitslosenquote zwischen der Deutschschweiz und den lateinischen Landesteilen können nicht auf einen Faktor zurückgeführt werden. Unterschiede in der Wirtschafts- und Bevölkerungsstruktur beeinflussen die Höhe der Arbeitslosigkeit ebenfalls. Dies kann damit illustriert werden, dass Deutschschweizer Kantone mit hohen Grenzgängeranteilen wie Basel-Stadt, Basel-Landschaft oder Schaffhausen ebenfalls tiefere Arbeitslosenquoten aufweisen als beispielsweise die Kantone Genf, Neuenburg, Jura und Waadt.

4. Detailliertere Analysen zu dieser Frage liegen nicht vor. Geht man für die Zuwanderer aufgrund des FZA jedoch von einer mittleren Beitragsdauer von rund 25 Jahren aus, dann werden die ersten Jahrgänge mehrheitlich erst ab 2032 in Rente gehen. Da aber seither weitere Jahrgänge von Zuwanderern Beiträge zugunsten der AHV leisten werden, wird sich das Verhältnis von geleisteter Beitrags- zu bezogener Rentensumme voraussichtlich erst weit in der Zukunft zuungunsten der Rentensumme verändern. Dies hängt jedoch massgeblich von der zukünftigen Entwicklung der Zuwanderung im Rahmen des FZA ab.

5. Ende 2018 bezogen 129 300 Personen aus dem EU-28/EFTA-Raum eine Altersrente in der Schweiz. 26 100 Personen bezogen Ergänzungsleistungen zur Altersrente.

6. Im Jahr 2016 waren 5621 Personen aus dem EU-EFTA-Raum, welche im Rahmen des FZA seit 2002 in die Schweiz eingewandert sind, sowohl erwerbstätig als auch Sozialhilfebezüger. Das entsprach 1 Prozent aller erwerbsaktiven Personen dieser Gruppe. Hinzu kamen 4154 Personen aus dem EU-Raum, die aber vor der Einführung des FZA eingewandert waren. Dort betrug der Anteil der erwerbstätigen Sozialhilfebezüger 1,4 Prozent.

Antwort des Bundesrates.