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19.4019 · Motion · 2019-09-12

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) so anzupassen, dass dessen Auslegung und Anwendung nicht im Widerspruch stehen zum Güterkontrollgesetz (GKG) und zu den in diesem Rahmen erfolgten Bewilligungen durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) oder den Bundesrat.

Begründung

Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) trat im Jahr 2015 in Kraft. Die Beratung in den Kommissionen und den Räten brachte einen klaren Parlamentswillen zum Ausdruck: Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen sollte Söldnerfirmen in der Schweiz kontrollieren.

Ziel des Gesetzes war deshalb, die Tätigkeit von privaten Sicherheitsfirmen im Ausland zu regulieren. Diese hatten begonnen, von der Schweiz aus "Söldnerdienste" für ausländische Konfliktgebiete anzubieten. Dieses Ziel wurde erreicht, denn diese Firmen sind mittlerweile abgewandert oder unter Kontrolle.

Nun schiesst das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit der Anwendung des BPS jedoch am Ziel vorbei und trifft stattdessen Firmen wie die Pilatus Flugzeugwerke AG. Die Politische Direktion des EDA verfügte ein Verbot von Serviceleistungen der Pilatus in Saudi-Arabien sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten - obwohl der Bundesrat mit der ausdrücklichen Einwilligung des EDA zuvor auf der Basis des Güterkontrollgesetzes die Ausfuhr der Trainingsflugzeuge mit den damit verbundenen Serviceleistungen bewilligt hatte.

Diese expansive Auslegung des BPS durch Verwaltungsstellen des EDA trifft den Schweizer Werkplatz und gefährdet zahlreiche Arbeitsplätze, technologisches Wissen und den Produktionsstandort in der Schweiz.

Das BPS widerspricht anderen Gesetzen (z. B. Güterkontroll- und Kriegsmaterialgesetz) und führt zu einem Zuständigkeitswirrwarr in der Bundesverwaltung (u. a. zwischen SECO und EDA). Das schafft Rechtsunsicherheit, zwingt Schweizer Firmen zur Vertragsbrüchigkeit und schwächt sie im internationalen Wettbewerb.

Die Schweiz hat bewährte Bewilligungs- und Kontrollverfahren, wenn es um die Ausfuhr von Gütern geht. Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass wieder Rechtssicherheit einkehrt und das BPS so angepasst wird, dass dessen Auslegung nicht im Widerspruch steht zum Güterkontrollgesetz.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf und beantragt darum das Postulat Schilliger 19.4297 zur Annahme.

Es ist ihm insbesondere bewusst, dass es bei Dienstleistungen wie der logistischen Unterstützung sowie der Beratung und Ausbildung von Angehörigen von Streit- oder Sicherheitskräften Schnittstellen zwischen den betroffenen Gesetzen gibt. Bereits am 21. Februar 2019 konstituierten deshalb das EDA und das WBF eine interdepartementale Arbeitsgruppe (Idag) zu diesem Thema. Der Bundesrat erwartet die Resultate der Idag demnächst und wird gestützt darauf über das weitere Vorgehen entscheiden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.