19.4021 · Interpellation · 2019-09-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Regionalkonferenzen sind wichtige Gremien der regionalen Partizipation im Auswahlverfahren für einen zukünftigen Atommülllagerstandort. Die Glaubwürdigkeit der Regionalkonferenzen basiert auf der Vielfalt und Gleichwertigkeit der vertretenen Meinungen und Anliegen. Vom BFE wird deshalb streng auf eine ausgewogene Zusammensetzung zwischen Kantonen, Gemeinden, deutschen Vertreterinnen und Vertretern sowie diversen Interessenorganisationen und Privatpersonen geachtet.
Es ist bekannt, dass die Nagra eine Interessengruppe, die ihr positiv gesinnt ist, mit substanziellen jährlichen Beträgen unterstützt, z. B. für Geschäftsleistungsdienste und Organisation von Anlässen.
Der Bundesrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Unterstützung einer einzelnen Interessengruppe durch die Nagra? Steht diese Finanzierung nicht im Widerspruch zur Grundaufgabe der Regionalkonferenzen, einen unabhängigen und kritischen Prozess zu begleiten?
2. Ist es dem Bundesrat bekannt, dass sich die Nagra vor Versammlungen der Regionalkonferenz regelmässig mit Mitgliedern dieser Interessengruppe trifft, sie mit Insiderwissen bedient und mit ihnen Strategien zur Durchsetzung ihrer Interessen entwickelt?
3. Verletzt die Nagra mit ihrer Einflussnahme nicht das fundamentale Prinzip der Gleichwertigkeit und Ausgewogenheit der Regionalkonferenzen und schwächt dadurch die Glaubwürdigkeit des Gremiums?
4. Ist der Bundesrat bereit, zugunsten der Glaubwürdigkeit des Partizipationsprozesses Mitglieder von Organisationen von der Regionalkonferenz auszuschliessen, wenn sie finanziell und ideologisch von der Nagra unterstützt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1./3. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme auf die Motion Chopard-Acklin 12.4012, "Einführung des Öffentlichkeitsprinzips bei der Nagra", festgehalten, dass die Aufgaben der Nagra im Sachplanverfahren grundsätzlich privatrechtlicher Natur sind. In seiner Antwort auf die Interpellation Fehr Hans-Jürg 10.3986, "Atommüllentsorgung. Geld für wen?", hielt er zudem fest, dass es der Nagra als privatrechtlicher Organisation freistehe, Einrichtungen wie das Forum Vera oder andere Projekte finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, von diesen Einschätzungen abzuweichen.
2. Nein. Mit welchen Organisationen die Nagra sich austauscht, ist ihr freigestellt.
4. Die Regionalkonferenzen sind als Vereine konstituiert. Die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern ist Sache dieser Vereine. Im Sinne der Transparenz haben jedoch alle Regionalkonferenzen eine Bestimmung zur Offenlegung der Interessenbindungen ihrer Mitglieder in die Statuten aufgenommen.
Antwort des Bundesrates.