19.4085 · Interpellation · 2019-09-19
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In der Sendung "Il Quotidiano" des Tessiner Fernsehens (RSI) vom 2. September 2019 wurde die Direktorin des Bundesamts für Polizei (Fedpol), Nicoletta della Valle, interviewt. Sie bestätigte, das Fedpol habe den Plan zur Bekämpfung der Mafia, der vor einem knappen Jahr angekündigt worden war, inhaltlich konkretisiert und weiterentwickelt. Sie räumte auch ein, die Mafia sei in der Schweiz leider lange unterschätzt worden. Nicoletta della Valle erklärte, der Plan sehe vor allem verwaltungspolizeiliche Massnahmen vor und habe einen präventiven Charakter.
Da dieser Plan zur Bekämpfung der Mafia bis heute nicht offiziell vorgestellt wurde, frage ich den Bundesrat:
1. Teilt er die Einschätzung der Fedpol-Direktorin, dass die Mafia von den Schweizer Behörden bislang unterschätzt worden ist?
2. Wird der Plan zur Bekämpfung der Mafia demgemäss wie ein richtiger "nationaler Aktionsplan" (NAP) konzipiert und ausgestaltet sein, dies nach dem Vorbild des nationalen Aktionsplans gegen den Terrorismus?
3. Wann wird der Plan offiziell vorgestellt?
4. Wird der künftige Plan neben Prävention und Ausbildung auch neue Massnahmen zur Koordination zwischen Kantonen, Bund und Bundesanwaltschaft (BA) und zur Verfolgung der Mafia enthalten? Falls ja, welche?
5. Wird der künftige NAP Massnahmen zur Erhöhung des Budgets der BA enthalten, dies angesichts der Schwierigkeiten und des Rückstands der Schweiz bei der Verfolgung von Mafia-Organisationen?
6. Grenzkantone wie der Kanton Tessin haben schon vor Jahren ihren Einsatz bei der Bekämpfung der Mafia verstärkt und dabei auch Massnahmen auf Bundesebene vorweggenommen. Hält es der Bundesrat daher nicht für nötig, die Ressourcen für diejenigen Kantone zu erhöhen, in denen das Risiko mafiöser Aktivitäten am höchsten ist?
Begründung
Die Gefahr mafiöser Aktivitäten wurde in der Schweiz lange unterschätzt, wie sogar das Fedpol einräumt. Dies auch aus systembedingten Gründen: einerseits aufgrund der vorhandenen personellen Ressourcen, andererseits wegen der geteilten Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen. In den letzten Jahren konnten dank einer besseren Zusammenarbeit zwischen dem Fedpol und den Polizeibehörden des Kantons Tessin 13 Einreiseverbote ausgesprochen werden gegenüber Personen, die im Ausland wegen mafiöser Umtriebe verurteilt worden sind. Das zeigt, wie wichtig es für die Schweiz ist, dass sie sich einen richtigen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Mafia gibt, der für alle Kantone gilt, und dass gleichzeitig den Kantonen und der BA mehr Kompetenzen und auch Ressourcen zugestanden werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist sich der Bedrohung der Schweiz durch kriminelle Organisationen mafiöser Art - also auch durch italienische Mafien - bewusst. Mitglieder der italienischen Mafien sind in der Schweiz zum Teil schon über mehrere Generationen hinweg niedergelassen und begehen Straftaten wie Vermögensdelikte und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- bzw. Waffengesetz. Die langjährige Präsenz, die familiären Bindungen zur Schweiz und die sprachliche Nähe sowie die spezifische Organisationsstruktur dieser Mafien ermöglichen eine Infiltration der Verwaltung, der Wirtschaft und des Finanzplatzes, die bislang bei keiner anderen kriminellen Organisation in diesem Ausmass beobachtet werden konnte.
Deshalb ist die Bekämpfung der italienischen Mafia in der Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung 2020-2023 des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) ein Schwerpunkt. Die Publikation dieser Strategie ist per Ende 2019 vorgesehen.
2./3. Basierend auf der Strategie des EJPD zur Kriminalitätsbekämpfung 2020-2023, werden aktuell Zusammenarbeitsmethoden weiterentwickelt, welche die interdisziplinäre, behördenübergreifende Bekämpfung krimineller Organisationen erlauben, wie sie bei der Terrorbekämpfung bereits mit Erfolg zur Anwendung gelangen. Die künftige Strategie und die erwähnte Zusammenarbeitsmethode erfordern eine umfassende Kriminalitätsbekämpfung unter Einbezug der relevanten Behörden von Bund und Kantonen und der Zivilgesellschaft. Gemeinsam mit den Behörden des Kantons Tessin werden für die Bekämpfung italienischer organisierter Kriminalität in einem Pilotversuch erste Massnahmen als Teil des Aktionsplans erarbeitet.
Vereinzelte Massnahmen werden bereits angewandt. So hat das Fedpol in den letzten Monaten insgesamt 15 Einreisesperren und zwei Ausweisungen gegen Personen verfügt, die wegen Zugehörigkeit zur italienischen Mafia in Italien verurteilt wurden. 2018 bearbeitete die Meldestelle für Geldwäscherei beim Fedpol 126 Meldungen, die wegen organisierter Kriminalität eingereicht wurden. Die Mehrheit dieser Meldungen weist einen Zusammenhang mit kriminellen Gruppierungen aus Italien auf. Die Tendenz ist zunehmend. Die schweizerischen Rechtshilfebehörden behandelten ab 2018 bis heute 34 Rechtshilfeersuchen von Italien wegen organisierter Kriminalität.
Der vorgesehene Aktionsplan "Antimafia" umfasst ein Paket von verschiedenen präventiven, kooperativen und repressiven Massnahmen und dient den Behörden von Bund und Kantonen als operatives Arbeitsinstrument. Als solches ist er nicht zur Publikation vorgesehen.
4. Die Bekämpfung internationaler Schwerstkriminalität - und dazu zählt die Bekämpfung der italienischen Mafia - bedingt internationale und nationale Zusammenarbeit. Die Kooperation ist deshalb neben der Prävention und der Repression eine der in der Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung verankerten Säulen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen, also auch mit den Tessiner Behörden, ist heute auf gutem Niveau etabliert. Die Kooperation mit den ausländischen und spezifisch mit den italienischen Partnerbehörden wird auf strategischer und operativer Ebene intensiviert.
5. Keine Strafverfolgungsbehörde verfügt über ein unbegrenztes Budget. Deshalb sind Priorisierungen zwingend. Die Bekämpfung krimineller Organisationen wie der Mafia gehört auch künftig zu den strategischen Schwerpunkten vom Fedpol und von der Bundesanwaltschaft (BA). Die Schwierigkeiten bei der Repression liegen heute auch in den Rechtsgrundlagen. Die Hürden für eine Verurteilung wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation nach Artikel 260ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) sind hoch, die Strafandrohung ist - insbesondere auch im internationalen Vergleich - tief. Dies soll mit der im Parlament hängigen StGB-Revision geändert werden.
6. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Sicherheitsaufgaben der Grenzkantone durch die illegale Migration und die transnationale Kriminalität anspruchsvoll sind. Die Eidgenössische Zollverwaltung, das Fedpol und die BA unterstützen die Grenzkantone bei ihren Aufgaben im Bereich Grenzsicherheit und bei der Bekämpfung transnationaler Schwerstkriminalität. Die Kooperation mit dem Kanton Tessin verläuft bereits heute sehr gut. Das Risiko mafiöser Aktivitäten ist in den südlichen Grenzkantonen vor allem im Tessin hoch. Deshalb wird der Aktionsplan Antimafia auf das Tessin ausgerichtet sein und gemeinsam mit den kantonalen Behörden ausgearbeitet.
Antwort des Bundesrates.