19.4089 · Interpellation · 2019-09-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz ist bezüglich Tierschutz und Tierwohl führend. Die Landwirtschaft erzielt laufend Verbesserungen bezüglich Tierwohl und Tiergesundheit auf ihren Betrieben. Leider läuft die Entwicklung der Schlachtanlagen genau in die gegenteilige Richtung. Die Schlachtanlagen werden zentral konzentriert. Kleine, dezentrale Schlachtanlagen werden stillgelegt zum Nachteil der Schlachttiere, die immer weiter transportiert werden müssen. Vor allem Schlachttiere, insbesondere Rinder und Schafe, aus dem Berggebiet müssen heute meist über sehr lange Transportwege zu den wenigen grossen Schlachtbetrieben im Unterland transportiert werden. Diese langen Transportwege - oft werden die Tiere noch über öffentliche Märkte gehandelt - sind für die Tiere sehr belastend und für viele Menschen in der Schweiz heute nicht mehr ethisch vertretbar. Gerade Tiere aus besonders tierfreundlicher Haltung sind besonders oft von langen Transportzeiten betroffen, da nicht alle Schlachthöfe für entsprechende Labels zertifiziert sind. Es wäre deshalb sinnvoll, regionale Schlachtbetriebe zugunsten des Tierwohls zu fördern. Weitere Vorteile von kleinen, dezentralen Betrieben sind: kurze Treibwege, kürzere Wartezeiten. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass dezentrale Schlachtanlagen aus Sicht des Tierwohls wichtig wären?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um regionale Schlachtbetriebe langfristig zu sichern bzw. dezentrale Strukturen wieder aufzubauen? Mit welchen Instrumenten könnte der Betrieb von Infrastrukturanlagen unterstützt werden, die dem Tierwohl oder der Tiergesundheit dienen?
3. Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe können bei Verstössen gekürzt werden. 2017 betrugen die Direktzahlungskürzungen insgesamt 7,9 Millionen Franken, zum grössten Teil aus dem Kontrollbereich Tierschutz und Tierwohl.
4. Welche Möglichkeit sähe der Bund, um regionale Schlachtbetriebe langfristig zu sichern bzw. dezentrale Strukturen wieder aufzubauen? Mit welchen Instrumenten könnte der Betrieb von Infrastrukturanlagen unterstützt werden, die dem Tierschutz oder dem Tierwohl dienen?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2./4. Die Schweiz verfügt mit mehr als 500 Schlachtbetrieben (im Jahr 2018 gemäss Eintrag in der Tierverkehrsdatenbank) nach wie vor über viele dezentrale Schlachtbetriebe, auch wenn deren Anzahl in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellantin, dass kurze Transportwege zu den Schlachtbetrieben grundsätzlich einen Beitrag zum Tierwohl darstellen können. Für den Tierschutz von Schlachttieren ist der Transportweg jedoch nur ein Faktor unter mehreren. Daneben sind insbesondere auch die Fahrweise und der Umgang mit den Tieren auf dem Transport, die Anzahl Zwischenstationen sowie das fachgerechte Aufstallen, Treiben, Betäuben und Entbluten der Tiere im Schlachtbetrieb zentral. Die Tierschutzvorgaben sind für alle Schlachtbetriebe identisch.
Für die Förderung dezentraler Strukturen oder des Betriebs von regionalen Schlachtbetrieben besteht auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage. Aus Sicht des Bundesrates erscheint ein Eingriff des Staates in die freie Marktwirtschaft insoweit auch nicht angezeigt. Das schweizerische Tierschutzrecht ist im Vergleich mit dem Ausland bezüglich der maximalen Transportdauer (acht Stunden inklusive Fahrzeit im Inland) und der qualitativen Anforderungen an einen Tiertransport streng. Es liegt in der Verantwortung der Branche, diese Vorgaben einzuhalten und namentlich die erlaubten Transportzeiten nicht zu überschreiten, die Tiere schonend zu behandeln und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Sodann ist es primär an den Produzentinnen und Produzenten respektive den Abnehmerinnen und Abnehmern zu bestimmen, wo ein Tier geschlachtet wird, und so allenfalls eine regionale Schlachtung zu favorisieren. Entscheidend für die Angebotsvielfalt und die Entwicklung des regionalen Marktes ist schliesslich auch das Kaufverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten.
Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulates Vogler 17.3418 vorgeschlagen, im Rahmen der laufenden Revision der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK, SR 817.190, Vernehmlassung abgeschlossen Ende August 2019) die Möglichkeit der Hof- oder Weideschlachtung zu schaffen. Dabei müssen die Tiere nach dem Betäuben und Entbluten auf dem Heimbetrieb in einen nahe gelegenen Schlachtbetrieb transportiert werden, in dem die Schlachtung beendet wird. Diese Regelung schafft - falls sie angenommen wird - einen zusätzlichen Anreiz für die regionale Vermarktung.
3. Die im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises festgestellten Verstösse betreffen den baulichen Tierschutz oder Qualitätsvorgaben beim Tierschutz auf dem Landwirtschaftsbetrieb. Tiertransporte fallen hingegen nicht darunter. Regelverstösse bei Tiertransporten haben daher keine Kürzungen der Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe zur Folge.
Antwort des Bundesrates.