Globaler Wettbewerb um Talente. Entsprechen die Bewilligungskriterien und -verfahren für Fachkräfte den Bedürfnissen der Wirtschaft?
19.4124 · Interpellation · 2019-09-23
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Im globalen Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte spielt die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte eine immer wichtigere Rolle. Eine in diesem Jahr durchgeführte weltweite Umfrage des international tätigen Conference Board zeigt auf, dass CEO die Gewinnung und Bindung von Fachkräften inzwischen als wichtigste interne Herausforderung ansehen. Die im April 2019 von McKinsey veröffentlichte Studie "Switzerland Wake Up!" kommt zum Schluss, dass die Schweiz in den letzten Jahren an Attraktivität für internationale Unternehmensansiedlungen verloren hat. Um dieser Entwicklung zu begegnen, empfiehlt das Beratungsunternehmen unter anderem, die Verfügbarkeit von Fachkräften zu erhöhen und die Verfahren für Aufenthaltsbewilligungen aus Drittstaaten zu vereinfachen. Diese stellen insbesondere für KMU und Start-ups eine teilweise unüberwindliche Schranke dar.
Verschiedene Industriestaaten, namentlich die USA und Deutschland, unternehmen derzeit Anstrengungen, um hochqualifizierte Spezialisten anzuziehen und ihre Attraktivität für diese zu erhöhen. In der Schweiz fokussierten Bundesrat und Parlament ihre Bemühungen in den letzten Jahren darauf, das inländische Fachkräftepotenzial besser auszuschöpfen, namentlich über die Fachkräfte-Initiative. In seiner Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse (Motion Noser 17.3071, Interpellation Dobler 18.3334) hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass er die derzeit bestehenden Verfahren zu Spezialisten aus Drittstaaten als angemessen erachtet. Angesichts des zunehmenden globalen Kampfes um Talente, des Fachkräftemangels sowie der besonderen Voraussetzungen von KMU und international vernetzter Start-ups stellt sich dennoch die Frage einer Optimierung. So sind beispielsweise die formalen Anforderungen an Spezialisten aus Drittstaaten (Ausbildung, mehrjährige Berufserfahrung, Lohn) nicht auf die besondere Ausgangslage innovativer Start-ups ausgerichtet. Auch die langen Bearbeitungsfristen der Gesuche stellen ein grundsätzliches Problem dar.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Effizienz der im Rahmen der Fachkräfte-Initiative beschlossenen Massnahmen? In welchen Bereichen rechnet er in den kommenden zehn Jahren mit dem grössten Mangel an Fachkräften?
2. Teilt der Bundesrat die Schlussfolgerungen der erwähnten McKinsey-Studie, wonach sich die ungenügende Verfügbarkeit von Fachkräften negativ auf die Attraktivität der Schweiz als Standort international tätiger Unternehmen auswirkt?
3. Ist der Bundesrat ebenfalls der Auffassung, dass die formalen Kriterien für die Anstellung von Spezialisten aus Drittstaaten den besonderen Voraussetzungen der international vernetzten Start-up-Szene ungenügend Rechnung tragen? Welche Verbesserungen sind denkbar, z. B. auf der Grundlage von Artikel 30 AIG?
4. Ist die administrative Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für Spezialisten aus Drittstaaten Teil der E-Government-Strategie des Bundesrates? Welche Anpassungen sind vorgesehen? In welchem Umfang werden sie es erlauben, die Bearbeitungsfristen zu verkürzen?
5. Wie beurteilt der Bundesrat die Bewilligungspraxis der Schweiz für hochqualifizierte Spezialisten aus Drittstaaten angesichts der geplanten oder bereits umgesetzten Reformen anderer Staaten (USA, Deutschland) in diesem Bereich?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Massnahmen der 2011 lancierten Fachkräfte-Initiative (FKI) dienen der Optimierung von Rahmenbedingungen, der Sensibilisierung relevanter Akteure und der Eliminierung negativer Erwerbsanreize mit dem Ziel, die Erwerbsbeteiligung inländischer Arbeitskräfte entlang der Bedürfnisse der Wirtschaft zu erhöhen. In seinem Schlussbericht zur FKI vom 7. Dezember 2018 zog der Bundesrat ein positives Fazit und beschloss, die Fachkräftepolitik in den regulären Strukturen fortzusetzen.
Gemäss dem Indikatorensystem des Staatssekretariats für Wirtschaft zur Beurteilung der Fachkräftenachfrage aus dem Jahr 2016 wurden vergleichsweise starke Anzeichen für einen Fachkräftemangel bei Führungskräften, Gesundheitsberufen, Berufen der Technik (Ingenieurberufe, Technikerinnen und Techniker, technische Fachkräfte) sowie Informatikberufen identifiziert. Die genannten Bereiche dürften voraussichtlich auch in den kommenden Jahren einen vergleichsweise höheren Fachkräftemangel aufweisen. Anpassungen über die Aus- und Weiterbildung erfordern naturgemäss mehrere Jahre, bis sie wirken. Eine Aktualisierung der Indikatoren ist gestützt auf die neu entwickelte Berufsnomenklatur CH-Isco-19 vorgesehen.
2. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz, zumal Unternehmen ihre Entscheidungen bezüglich Standort und Technologiewahl sowie Organisation ihrer Wertschöpfungsketten unter anderem vom vorhandenen Arbeitskräfteangebot abhängig machen. Ein zentrales Ziel der Schweizer Wirtschaftspolitik ist es, die guten Standortbedingungen der Schweiz weiter zu verbessern und damit den Erhalt und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu begünstigen.
3. Gestützt auf die geltenden Zulassungsvoraussetzungen für Arbeitskräfte aus Drittstaaten werden regelmässig Aufenthaltsbewilligungen für Start-ups erteilt, sowohl für deren Gründer als auch für neue Mitarbeitende. Namentlich in Bezug auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen, welche orts-, berufs- und branchenüblich sein müssen, wird den besonderen Voraussetzungen der Start-up-Szene Rechnung getragen. Das vergleichsweise tiefere Lohnniveau bei Start-ups wird bei der Gesuchsbeurteilung durch die zuständigen kantonalen Behörden sowie das Staatssekretariat für Migration berücksichtigt. Mögliche Anpassungen sind aus Sicht des Bundesrates gesamtheitlich zu prüfen. Er hat deshalb das Postulat Nantermod 19.3651, "Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht", zur Annahme empfohlen. Dabei sollen das aktuelle System der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten und mögliche Alternativen vertieft geprüft werden. Überdies wird derzeit die Umsetzung der Motion Dobler 17.3067, "Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können", vorbereitet, welche zum Ziel hat, die Voraussetzungen für die Anstellung von in der Schweiz ausgebildeten Hochschulabsolventen aus Drittstaaten zu erleichtern.
4. Ausländerrechtliche Bewilligungen für einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit sind Teil der E-Government-Strategie Schweiz. Gemäss dem aktuellen Schwerpunktplan ist eine Integration der Arbeitsbewilligungsgesuche auf dem Portal Easygov bis 2023 vorgesehen. Die Möglichkeit, Arbeitsbewilligungsgesuche über ein zentrales Portal einzureichen, wird den Prozess für Unternehmen stark vereinfachen und zu einer Verkürzung der Bearbeitungsdauer beitragen.
5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Fachkräftemangel auch in anderen Ländern zunehmend als Herausforderung für die Standortattraktivität erkannt wird, und verfolgt entsprechende Reformen und Massnahmen in anderen Staaten laufend. Ein direkter Vergleich ist aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich. Im Rahmen der Beantwortung des Postulates Nantermod 19.3651 können allenfalls auch die Reformen anderer Staaten mit einbezogen werden.
Antwort des Bundesrates.