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19.4293 · Interpellation · 2019-09-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Synthetische Pflanzenschutzmittel stehen heute stark in der Kritik: Durch sie nimmt die Artenvielfalt ab, Insekten und Bienen sterben, nachweisbare Rückstände in Fliessgewässern und Grundwasser nehmen zu. In Bächen werden die zugelassenen Höchstwerte immer wieder deutlich überschritten. Und auch im Grundwasser können an einigen Orten bereits möglicherweise krebserregende Substanzen nachgewiesen werden. Einige Gemeinden müssen deshalb das Trinkwasser aus anderen Gemeinden einkaufen.

Es gibt Alternativen zu den synthetischen Pestiziden: natürliche Pflanzenschutzmittel, welche weit geringere Auswirkungen auf Anwenderinnen und Anwender, Umwelt und Konsumentinnen und Konsumenten aufweisen. Im Bereich natürlicher Pflanzenschutzmittel gibt es sehr viel Innovation, vor allem auch in der Schweiz. Die Zulassungspraxis von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz und Europa verlangt jedoch, dass alle Wirkstoffe einzeln überprüft werden. Dies macht bei synthetischen Wirkstoffen Sinn. Bei pflanzlichen Extrakten ist es jedoch häufig schwierig bis unmöglich, einen einzelnen Wirkstoff zu definieren und zu testen.

Begründung

1. Wie viele Tonnen Pflanzenschutzmittel werden jährlich eingesetzt? Wie gross ist der Anteil an Mitteln natürlichen Ursprungs?

2. Könnte das Potenzial der Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs vergrössert werden?

3. Trifft es zu, dass Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs wegen unangepassten, aufwendigen Risikobewertungsstudien in der Schweiz und der EU nicht oder erst spät auf den Markt kommen?

4. Gibt es Bestrebungen, das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs vom Verfahren für synthetische Mittel abzukoppeln und sachgerecht anzupassen?

5. Könnte die Bewilligungspraxis in der Schweiz unabhängig von der EU angepasst werden, falls von dort keine Bereitschaft bestehen würde, mitzumachen?

6. Kann ein neues Bewilligungsverfahren für Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs innerhalb der bestehenden Vorschriften entwickelt werden, oder braucht es dazu einen eigenen Rechtsrahmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Begriff "Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs" ist in der Gesetzgebung nicht definiert. Als Annäherung an die Frage nach dem Anteil an Pflanzenschutzmitteln natürlichen Ursprungs wird die Verkaufsstatistik der Pflanzenschutzmittel verwendet, die auch im biologischen Landbau eingesetzt werden dürfen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 2030 Tonnen Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht, davon waren 840 Tonnen Pflanzenschutzmittel, die auch im biologischen Landbau eingesetzt werden dürfen.

2. Der Anteil der Pflanzenschutzmittel, die auch im biologischen Landbau eingesetzt werden dürfen, steigt (Zunahme von 40 Prozent zwischen 2008 und 2017). Mit dem Aktionsplan Pflanzenschutz sollen die Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz gefördert werden. Agroscope fokussiert seine Forschung auf die Prävention, die Prognosen und die nicht chemische Bekämpfung. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft weitere praxisfähige Möglichkeiten, Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs einzusetzen, erarbeitet werden.

3. Pflanzenschutzmittel sind per Definition biologisch aktiv, um Schadorganismen zu bekämpfen. Unabhängig davon, ob sie natürlichen oder synthetischen Ursprungs sind, können sie ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen und müssen daher das Zulassungsverfahren durchlaufen. Für unbedenkliche Pflanzenschutzmittel besteht die Möglichkeit, ein Begehren für die Genehmigung als Grundstoff zu stellen. Bei diesem Verfahren werden normalerweise keine Risikostudien verlangt, die Datenanforderungen für ein Grundstoffbegehren sind deutlich geringer als bei einem Gesuch für ein herkömmliches Pflanzenschutzmittel. Um die Genehmigung solcher Stoffe in der Schweiz zu beschleunigen, werden seit 1. Januar 2019 genehmigte Grundstoffe aus der EU in der Schweiz ohne zusätzliche Prüfung übernommen. Die Anzahl genehmigter Grundstoffe ist somit in den letzten zwölf Monaten von 7 auf 21 gestiegen.

4./6. Das Ziel des Zulassungsverfahrens ist es sicherzustellen, dass die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln kein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Die Anforderungen sind in der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) festgehalten und sind mit jenen der EU harmonisiert. Die Anforderungen an Pflanzenschutzmittel aus Mikroorganismen unterscheiden sich von denen für chemische Produkte. Schweizer Experten sind aktiv an den Arbeiten im Rahmen der OECD beteiligt, die darauf abzielen, die Anforderungen an diese Art von Pflanzenschutzmittel besser zu spezifizieren.

5. Die Schweiz ist nicht an ein Abkommen mit der EU im Bereich der Pflanzenschutzmittel gebunden. Eine abweichende Praxis könnte daher theoretisch eingeführt werden. Die Harmonisierung der Zulassungsanforderungen mit denen der EU ermöglicht es jedoch, die Ergebnisse der in der EU durchgeführten Risikobewertung zu berücksichtigen. Dies wäre nicht mehr der Fall, wenn die Praxis in der Schweiz und damit die Anforderungen von denen der EU abweichen würden. Eine engere Zusammenarbeit mit der EU bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist Gegenstand der Verhandlungen über ein Abkommen im Bereich der Lebensmittelsicherheit.

Antwort des Bundesrates.