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19.4314 · Motion · 2019-09-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Pflanzenschutzmittelverordnung ist so zu ändern, dass keine Pestizide mehr zugelassen werden, für die eine höhere Konzentration eines Metaboliten als 0,1 Mikrogramm pro Liter im Sickerwasser vorhergesagt wird. Ausgenommen sind Stoffe, die auch in der Natur vorkommen.

Begründung

Die aktuellen grossen Belastungen des Trinkwassers in vielen Gemeinden mit den Metaboliten des Pilzbehandlungsmittels Chlorthalonil hätten verhindert werden können. Denn in den Berechnungen ist vorausgesagt worden, dass diese Metaboliten in den jetzt gemessenen Konzentrationen oder noch höher im Grundwasser vorkommen können. Es muss davon ausgegangen werden, dass das betroffene Grund- und als Folge davon auch das Trinkwasser seit der Einführung von Chlorthalonil Anfang der Siebzigerjahre in einem ähnlichen Ausmass verunreinigt ist. Erst die Neubeurteilung von Chlorthalonil durch die EU hat ergeben, dass die bis dahin als nicht relevant betrachteten Metaboliten neu als relevant eingestuft werden müssen. Beinahe 50 Jahre hat man das damit verbundene Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung übersehen. Weil die Metaboliten sehr langlebig sind und ein grosser Teil des Grundwassers jahrzehntelang im Boden verbleibt, muss auch damit gerechnet werden, dass diese Verunreinigung des Trinkwassers noch lange Zeit bestehen bleibt, selbst wenn man ab sofort kein Chlorthalonil mehr verwendet. Viele Konsumentinnen und Konsumenten werden also noch über Jahre verunreinigtes Trinkwasser erhalten, und die betroffenen Wasserversorgungen werden vor enorme Probleme gestellt. Es gibt viele weitere Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln, die heute von der Zulassungsbehörde als nicht relevant eingestuft sind und die in Konzentrationen von mehr als 0,1 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser auftreten können oder bereits dementsprechend im Grundwasser gefunden werden. Auch darunter können sich solche befinden, die in Zukunft aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ebenfalls von nicht relevant auf relevant umgestuft werden müssen. Um eine Wiederholung des Falls "Chlorthalonil-Sulfonsäure" zu verhindern, muss die Zulassungsbehörde nur die gleichen Kriterien für alle Metaboliten anwenden, d. h., für alle Metaboliten muss gelten, dass keine berechnete oder gemessene Konzentration über 0,1 Mikrogramm pro Liter vorkommen darf.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt, dass die Bevölkerung besser vor Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln geschützt werden muss. Die geforderte Regelung geht aber sehr weit und würde die landwirtschaftliche Produktion einschränken.

Damit die Bevölkerung besser geschützt werden kann, muss die Verwendung von Pestiziden vor allem im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen, d. h. im Einzugsgebiet, in welchem der versickernde Regen und damit auch die Metaboliten zur Trinkwasserfassung transportiert werden, eingeschränkt werden.

Im Falle einer Annahme der Motion beantragt der Bundesrat im Zweitrat folgende Änderung: Der Zulassungsentscheid und die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln muss beinhalten, ob das Produkt im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen eingesetzt werden darf oder nicht. Im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen dürfen nur Pflanzenschutzmittelprodukte eingesetzt werden, welche nicht zu Metaboliten-Konzentrationen von über 0,1 Mikrogramm pro Liter führen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.