Endlich den Schutz von Kindern vor der rasant ansteigenden pädosexuellen Gewalt im Internet mit einem griffigen nationalen Aktionsplan gewährleisten
19.4349 · Motion · 2019-09-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis der Strategie Digitale Schweiz und der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken 2018-2022 konkrete Massnahmen zur effektiven Bekämpfung der sich rasant verbreitenden pädosexuellen Gewalt im Internet für die Schweiz auszuarbeiten. Dies muss selbstredend in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug der zuständigen Fachorganisationen im Kindes- und Jugendschutz und Branchenvertretungen geschehen.
Begründung
Pädosexuelle Internetkriminalität basiert auf einem bereits geschehenen oder live miterlebten sexuellen Missbrauch eines Kindes oder bezweckt, das Kind in der realen Welt zu missbrauchen. Durch die Digitalisierung erfährt diese Form von Kindsmissbrauch eine Hochblüte und vervielfacht auf tragische Weise das Leid der kindlichen Opfer. Gleichzeitig zeichnet eine interne Analyse des Fedpol ein erschreckendes Bild: Die Schweizer Polizeiarbeit ist aufgrund von föderalistischem Denken und fehlenden personellen und technischen Ressourcen sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene dem kriminellen Phänomen nicht gewachsen.
So ist es verstörend zu lesen, dass die Schweizer Polizeikorps im Schnitt 15 Stellenprozente für die pädosexuelle Internetkriminalität einsetzen und dass etliche kantonale Polizeikorps "aufgrund der lokalen Prioritätensetzung über mehrere Jahre sämtliche pädokriminellen Internetfälle zurückstellen mussten". Solche besorgniserregende Versäumnisse zeigen, dass die pädosexuelle Internetkriminalität nicht primär auf Kantonsebene bekämpft werden kann. Gleichzeitig wird auch klar, dass die pädosexuelle Gewalt im Internet nicht von allen zuständigen Stellen auf Bundes- und Kantonsebene in ihrer verheerenden Tragweite erkannt wird. Denn gleichzeitig zeigen aktuelle Studien, dass immer mehr Schweizer Kinder und Jugendliche im Internet sexuell belästigt werden und die Verdachtsmeldungen von ausländischen Diensten zu pädosexueller Gewalt im Internet, welche in der Schweiz hergestellt, konsumiert und verbreitet wird, exponentiell ansteigen. Die heutigen Strategien und die damit verbundene Umsetzung lassen konkrete Massnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor pädosexueller Gewalt im Internet vermissen. Es ist höchste Zeit, dies zu ändern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Gefahren durch Pädokriminalität im Internet bewusst. Die Strafverfolgung der Pädokriminalität (auch online) ist Aufgabe der Kantone. Gemäss Zentralstellengesetz (SR 360) nimmt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bei der Bekämpfung der Pädokriminalität jedoch die sogenannten Zentralstellenaufgaben wahr, wozu auch die Koordination zwischen ausländischen Polizeibehörden, dem Fedpol und den kantonalen Polizeikorps zählt. Das Fedpol gewährleistet den kriminalpolizeilichen Informationsaustausch mit Interpol und Europol, den Betrieb des 24/7 Single Point of Contact (SPOC) nach Budapest-Konvention des Europarates, die Entsendung eines Cyberpolizeiattachés ans Liaison Bureau von Europol wie auch den Betrieb der nationalen Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit dem National Center for Missing and Exploited Children aus den USA. Das Fedpol entlastet die Kantone durch die Triage und direkte Zuteilung an den oder die betroffenen Kantone und durch die operative Koordination nationaler und interkantonaler Fallkomplexe über das Netzwerk Ermittlungsunterstützung digitale Kriminalitätsbekämpfung (Nedik) der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten. Das Fedpol fungiert bei all diesen Aufgaben als nationales Kompetenzzentrum für digitale Kriminalität. Zudem vertritt das Fedpol die Schweiz in diversen internationalen Expertengruppen von Europol und Interpol und sorgt gemeinsam mit den Spezialisten der grossen kantonalen Polizeikorps innerhalb des Nedik für die Verbreitung des Expertenwissens und für den Austausch von Best Practices. Eine zusätzliche wichtige Zusammenarbeits- und Informationsplattform bietet das gemeinsam von Staatsanwaltschaften und Polizeien von Bund und Kantonen betriebene Cyberboard.
Die rechtlichen, technischen, strukturellen wie auch personellen Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung im Bereich Pädokriminalität werden kontinuierlich überprüft und wo nötig den sich verändernden Herausforderungen angepasst.
Aus den genannten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die getroffenen Massnahmen und laufenden Arbeiten ausreichend sind, um dem Phänomen der Pädokriminalität wirksam entgegentreten zu können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.