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19.4366 · Postulat · 2019-09-27

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Vor- und Nachteile einer strafrechtlichen Verfolgung des Eigengebrauchs von Doping sowie der Anwendung von verbotenen Methoden an sich selbst zu erstatten, insbesondere im Hinblick auf die strafrechtlichen Beweissicherungsmöglichkeiten, eine präventive Wirkung sowie auf die Erfassung des möglichen Täterkreises (klassischer Leistungssport, nicht Kraftsport/Bodybuilding usw.) und dessen Sanktionierung (Möglichkeit einer Strafmilderung für den Sportler, sog. Kronzeugenregelung).

Unter Berücksichtigung einer rechtsvergleichenden Analyse der anderen europäischen Länder soll geprüft werden, wie die Rechtslage geändert werden könnte, sodass der Eigengebrauch von Doping sowie die Anwendung von verbotenen Methoden an sich selbst strafrechtlich verfolgt werden kann, um auch eine verbrecherische Tätigkeit der Teilnehmer (Hintermänner und Profiteure) aufzudecken, sowie wie sich eine solche strafrechtliche Verfolgung auf das heutige Sportsystem auswirken würde (Konkurrenz paralleler Verfahren, Informationsaustausch usw.).

Begründung

Das Sportförderungsgesetz stellt den Eigengebrauch von Doping ausdrücklich nicht unter Strafe. Damit drohen einem dopenden Sportler ausschliesslich Sanktionen des Sportsystems (z. B. aufgrund einer positiven Dopingprobe oder einer Beschlagnahmung von Doping am Zoll). Andere strafrechtliche Beweissicherungsmöglichkeiten (z. B. Hausdurchsuchung, Durchsuchung und Überwachung von Personen, U-Haft) stehen dem Sportsystem jedoch nicht zur Verfügung. Die "Operation Aderlass" in Österreich im Frühjahr 2019 hat gezeigt, dass der Sport selbst nicht fähig ist, mit den vorhandenen Mitteln sich selbst zu regulieren, und der Staat deshalb die Schattenseiten des Sports mit seinem Gewaltmonopol zu bekämpfen hat. Der Eigengebrauch von Doping wird denn in sämtlichen umliegenden Ländern wie Frankreich und Italien und neuerdings auch in Deutschland und Österreich erfolgreich strafrechtlich mit unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen verfolgt. Es ist deshalb zu prüfen, welche dieser gesetzlichen Regelungen mit dem schweizerischen Rechtssystem am besten in Einklang gebracht werden könnten. Angesichts der Tatsache, dass der Europarat einen ähnlich gelagerten Bericht zur Situation in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten insbesondere betreffend die Strafbarkeit des Eigengebrauchs erstellen lässt, ist es unerlässlich, dass auch die Situation in der Schweiz evaluiert wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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