Externe Untersuchung zur Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr über die Postauto AG zwischen 2007 und 2015
19.4384 · Postulat · 2019-11-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, sobald das Verwaltungsstrafverfahren zu PostAuto abgeschlossen ist, eine externe Untersuchung in Auftrag zu geben, damit ermittelt wird, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) zwischen 2007 und 2015 die Aufsicht über die Buchhaltung von PostAuto wahrgenommen hat und ob den Mitarbeitenden des Bundesamtes dabei Fehler unterlaufen sind. Anschliessend präsentiert er die Ergebnisse dieser Untersuchung in einem Bericht. Auf dieser Grundlage wird die Notwendigkeit möglicher Sanktionen oder Massnahmen ermittelt.
Begründung
Dieses Postulat wird im Rahmen der Inspektion der GPK-S zur PostAuto-Affäre eingereicht. Die Begründung für das Postulat findet sich in den Feststellungen und Schlussfolgerungen des Berichtes der GPK-S vom 12. November 2019 zur PostAuto-Affäre (Kap. 5.2.1). Zusammenfassend handelt es sich um folgende Punkte:
Ein Bericht über die Beaufsichtigung der Unternehmen des subventionierten regionalen Personenverkehrs (RPV) durch das Bundesamt für Verkehr (BAV), den die BDO AG nach den Enthüllungen rund um PostAuto im Auftrag des UVEK erstellte, offenbart die Mängel des Prüfsystems des Bundesamtes, geht aber nicht auf allfällige Versäumnisse der beim BAV zwischen 2007 und 2015 tätigen Mitarbeitenden ein. Das Bundesamt informierte die Kommission, dass es seiner Ansicht nach nicht nötig ist, nach der PostAuto-Affäre intern personelle Massnahmen zu ergreifen. Es teilte jedoch nicht mit, wie es zu dieser Schlussfolgerung gelangte und welche Schritte oder Überlegungen in diesem Zusammenhang amtsintern nach Aufdeckung der Affäre unternommen wurden. Die Kommission hat generell festgestellt, dass das Bundesamt keine grosse Bereitschaft zur Abklärung der eigenen Verantwortung an früheren Geschehnissen zeigt und sich lieber darauf konzentriert, das Aufsichtssystem für die Zukunft zu verbessern.
Es ist nicht an der GPK-S, allfällige Verantwortlichkeiten einzelner Mitarbeitenden des Bundesamtes zu beurteilen, dies insbesondere aufgrund des laufenden Strafverfahrens. Dennoch braucht es aus Sicht der Kommission weitere Abklärungen. In diesem Zusammenhang erwartet sie, dass der Bundesrat eine externe Untersuchung in Auftrag gibt, sobald die Ergebnisse des Verwaltungsstrafverfahrens zu PostAuto vorliegen, damit ermittelt wird, wie das BAV zwischen 2007 und 2015 die Aufsicht über die Buchhaltung von PostAuto wahrgenommen hat und ob den Mitarbeitenden des Bundesamtes dabei Fehler unterlaufen sind (insbesondere in Bezug auf die mit der Rechnungsgenehmigung betraute Einheit und die interne Revisionsstelle des BAV).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie auch in der Begründung des Postulats erwähnt, hat das UVEK die Beratungsgesellschaft BDO AG mit einer Analyse und Beurteilung der Durchführung der subventionsrechtlichen Prüfung im regionalen Personenverkehr beim BAV beauftragt. Dabei ging es insbesondere um Fragen der Organisation, der Methodik und der Ressourcen. Gestützt auf die Erkenntnisse im Bericht von BDO AG vom 19. Dezember 2018 sowie eigene Abklärungen hat das BAV im Frühjahr 2019 bekannt gegeben, dass es sein Aufsichtssystem zu den Subventionen im öffentlichen Verkehr anpasst. Mit der Neuausrichtung soll besser sichergestellt werden, dass die Subventionen von den Transportunternehmen korrekt eingesetzt werden. Die Hauptverantwortung für die korrekte Verwendung und Verbuchung der Subventionen bleibt aber weiterhin bei den Transportunternehmen selber.
Der Bundesrat hat bekanntermassen fedpol als zuständig bezeichnet, das Verwaltungsstrafverfahren in Sachen PostAuto Schweiz AG zu führen und Widerhandlungen nach dem Verwaltungsstrafrecht und dem Subventionsgesetz zu verfolgen und zu beurteilen. Die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeiten wird damit im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens von fedpol geklärt werden.
Vor diesem Hintergrund verspricht sich der Bundesrat keine neuen Erkenntnisse einer weiteren externen Überprüfung des BAV zum Zeitraum 2007 bis 2015. Er lehnt deshalb das vorliegende Postulat ab.
Der Bundesrat beantragt hingegen die Annahme des Postulates "Gesamtbilanz der PostAuto-Affäre" der GPK-S (19.4385). Er erklärt sich damit bereit, in einem Bericht eine Gesamtbilanz zur PostAuto-Affäre zu ziehen und insbesondere darzulegen, welche allgemeinen Lehren gezogen wurden, welches die finanziellen Folgen für den Bund waren sowie ob bestimmte Erkenntnisse aus dem erwähnten Verwaltungsstrafverfahren zu weiteren Handlungen Anlasse geben werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.