19.446 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-19
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Umweltschutzgesetz wird wie folgt geändert:
Art. 41a
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Abs. 2
Sie können in Abstimmung mit den betroffenen Branchen Branchenvereinbarungen durch die Vorgaben mengenmässiger Ziele und entsprechender Fristen fördern.
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Begründung
Die Kreislaufwirtschaft ist eine Chance für die Schweizer Wirtschaft, weil damit eine lokale Verarbeitung und Verwertung gefördert werden. So werden wertvolle Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. Gleichzeitig werden Ressourcen in der Schweiz und global geschont. So führt beispielsweise Betonrecycling zur Reduktion von Deponieraum und Kiesabbau. Oder Urban Mining hilft die Klimabelastung bei der Herstellung von Metallen zu reduzieren. Mit der Förderung der Kreislaufwirtschaft werden gleichzeitig wertvolle Innovationen ermöglicht, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie weiter stärken. Dabei sollen insbesondere Branchenlösungen im Vordergrund stehen, damit die Lösungen möglichst effizient und eigenverantwortlich von der betroffenen Wirtschaft umgesetzt werden können.