19.4480 · Interpellation · 2019-12-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat kürzlich einen verbindlichen Absenkpfad für die landwirtschaftlichen Nährstoffverluste beschlossen. In der Agrarpolitik 22+ soll eine Reduktion der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse um mindestens 10 Prozent bis 2025 (Referenzjahr 2015) und um mindestens 20 Prozent bis 2030 gegenüber 2015 festgelegt werden. Zudem soll aufgezeigt werden, welche Massnahmen im Falle einer Zielverfehlung ergriffen werden. Der Bundesrat beantwortete verschiedene Vorstösse dahingehend, dass zwischen 1990 und 2000 die Stickstoff- und Ammoniaküberschüsse etwas gesunken seien, seither jedoch nur noch unwesentlich (siehe etwa 19.5631 oder 19.5603).
Ich bitte den Bundesrat, in dem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist es korrekt, dass die Schweiz in Bezug auf das geltende Umweltrecht zu hohe Stickstoff- und insbesondere Ammoniakemissionen aufweist?
2. Wie lauten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Ziele konkret und wo sind sie zu finden?
3. Wie hoch wäre die nach geltendem Recht gerade noch konforme Belastung mit Stickstoff und Ammoniak?
4. Um wie viele Tonnen jährlich liegen die Emissionen von Stickstoff und Ammoniak über diesem Wert?
5. Ist es korrekt, dass damit ein rechtswidriger Zustand vorliegt?
6. Seit wie vielen Jahren liegt dieser Wert bereits so hoch?
7. Was ist der Grund dafür, dass trotz Vorliegen eines rechtswidrigen Zustandes seit rund 10 Jahren keine nennenswerte Reduktion mehr stattgefunden hat?
8. Wenn der Bundesrat die Stickstoff- und Phosphorüberschüsse um mindestens 10 Prozent bis 2025 und um mindestens 20 Prozent bis 2030 (Referenzjahr 2015) senken möchte: Ist es korrekt, dass dann immer noch Überschüsse vorliegen, die dem Umweltrecht widersprechen?
9. Wenn ja, um wie viele Tonnen jährlich trifft diese zu bei Stickstoff und Ammoniak?
10. Wie sieht die Situation bei Phosphor aus (gesetzliche Bestimmungen sowie absolute Zahlen)?
11. Warum schlägt der Bundesrat nach Jahren des Stillstandes einen Absenkpfad vor, der nicht einmal einen rechtskonformen Zustand zum Ziel hat, und auch nicht vorgibt, bis wann ein rechtskonformer Zustand erreicht werden soll?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Die hohen Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft tragen massgeblich dazu bei, dass die Schutzziele gemäss Artikel 1 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) in vielen Regionen der Schweiz nicht erreicht werden. Auch ist der Eintrag von Stickstoff aus der Schweizer Landwirtschaft in die Gewässer und insbesondere in den Rhein zu hoch. Die Anforderung für Nitrat im Grundwasser gemäss der Gewässerschutzverordnung, GSchV; SR 814.201) wird in vielen Fällen nicht eingehalten (Umwelt Schweiz 2018, Bericht des Bundesrates).
2 und 3) Die gesetzlichen Bestimmungen sind zusammenfassend im Bericht: "Umweltziele Landwirtschaft. Statusbericht 2016" (Umwelt-Wissen Nr. 1633), herausgegeben von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW) im Jahr 2016 zu finden. Die Umweltziele Landwirtschaft (UZL) sind aus bestehenden rechtlichen Grundlagen abgeleitet.
Im Luftreinhaltekonzept (LRK) hat der Bundesrat sowohl ein Reduktionsziel für Ammoniak (hauptsächlich emittiert aus der Landwirtschaft) als auch für die Stickoxidemissionen (hauptsächlich emittiert aus Verkehr, Industrie und Gewerbe) als Beitrag zur Verminderung der hohen Stickstoffbelastung festgelegt (Bericht Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes, 2009). Gegenüber den Werten von 2005 sollen die Ammoniakemissionen um circa 40 Prozent und die Stickoxidemissionen um circa 50 Prozent zurückgehen.
Für Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft ist das Ziel auf 25 000 Tonnen Stickstoff pro Jahr festgelegt. Für die Stickoxidemissionen entspricht das Ziel in etwa einem Wert von rund 14 000 Tonnen Stickstoff pro Jahr.
Beim landwirtschaftlichen Stickstoffeintrag in die Gewässer ist eine Reduktion um 50 Prozent gegenüber 1985 vorgesehen. Das Ziel liegt bei maximal 24 500 Tonnen Stickstoff pro Jahr. Bei Nitrat gilt die Anforderung von 25 Milligramm pro Liter (mg/l) in allen Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen oder dafür vorgesehen sind (Anh. 2 Ziff. 11 und 22 GSchV).
4) Die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft betrugen 2017 42 300 Tonnen Stickstoff pro Jahr. Abgeleitet aus den Zielvorgaben des LRK müssten die Stickstoffemissionen gegenüber 2017 um weitere 17 300 Tonnen reduziert werden. Der Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft in die Gewässer lag 2010 bei 36 500 Tonnen, die Ziellücke betrug somit 12 000 Tonnen. Aufgrund der sukzessiven Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Motoren und Feuerungsanlagen zwischen 2005 und 2018 konnten die Stickoxidemissionen insbesondere aus Verkehr, Industrie und Gewerbe um 28 Prozent reduziert werden.
5) Der Bundesrat hat 2016 im Bericht in Erfüllung des Postulats Bertschy (13.4284) "Natürliche Lebensgrundlagen und ressourceneffiziente Produktion. Aktualisierung der Ziele", aufgezeigt, dass zwar Fortschritte erzielt wurden, jedoch der Handlungsbedarf weiterhin hoch ist. Das Umweltrecht wird in verschiedenen Bereichen nicht eingehalten (vgl. Antworten zu den Fragen 1-4).
6) Die Ammoniakemissionen hatten in den 1990er-Jahren abgenommen und stagnieren seit 2000 auf zu hohem Niveau (Umwelt Schweiz 2018, Bericht des Bundesrates). Der Stickstoffeintrag in die Gewässer ist ebenfalls zu hoch. Seit Beginn der 1980er-Jahre ist bekannt, dass im Schweizer Grundwasser (v. a. im Mittelland) ein verbreitetes Nitratproblem besteht. Die Ergebnisse der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA von 2016 zeigen, dass seit Beginn der Messungen 1997 die Nitratbelastung weiterhin zu hoch ist, auch wenn sie zwischen 1990 und 2003 insgesamt abgenommen hat.
7) Sowohl die Agrarpolitik als auch die Umweltpolitik sind als Handlungsebenen für das Erreichen der Umweltziele Landwirtschaft von Bedeutung.
Einer der Hauptgründe, dass die Ziele bisher nicht erreicht wurden, sind die hohen Nutztierbestände in verschiedenen Regionen der Schweiz. Diese erschweren bei den Ammoniakemissionen und bei den landwirtschaftlichen Stickstoff- und Phosphoreinträgen in die Gewässer die Zielerreichung. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, steht die Erhöhung der Effizienz der eingesetzten Nährstoffe durch die Verbesserung der Produktionstechniken und durch organisatorische Massnahmen im Vordergrund. Wenn die Effizienzsteigerungen nicht ausreichen, ist die Anpassung der Intensität der landwirtschaftlichen Produktion an die standörtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dazu stehen die Umsetzung von beschlossenen Strategien, Aktionsplänen und Massnahmen, eine Verbesserung des Vollzugs des geltenden Umweltrechts sowie die ambitiöse Umsetzung der AP22+ im Vordergrund.
8 und 9) Es ist davon auszugehen, dass auch bei einer Einhaltung des vom Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik 22+ beschlossenen Absenkpfads für Nährstoffe die Schutzziele des USG sowie des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) nicht erreicht sein werden. Wenn die Ammoniakemissionen gemäss Ziel in der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) bis 2025 um 10 Prozent zurückgehen, besteht gegenüber dem Umweltziel Landwirtschaft noch eine Ziellücke von rund 13 000 Tonnen Ammoniakstickstoff.
10) Die Rechtsgrundlage für die Senkung der Phosphorüberschüsse ist die Anforderung an den Sauerstoffgehalt in den Seen (Anh. 2 Ziff. 13 Abs. 3 Bst. b GSchV), da der Sauerstoffgehalt in erster Linie vom Phosphorgehalt abhängt. Die in der AP22+ vorgesehene Reduktion um 20 Prozent soll die Überschüsse um rund 1200 Tonnen pro Jahr senken. Dies trägt jedoch kaum zur Reduktion der Phosphorbelastung der primär betroffenen Seen bei (v. a. Baldegger-, Sempacher-, Hallwiler-, Murten- und Zugersee). Hier dominieren regionale Besonderheiten den Phosphoreintrag.
Entsprechend bezeichnen die Kantone in den Problemgebieten den Zuströmbereich und legen gezielt seespezifische Massnahmen fest. Dies wird bisher noch zu wenig umgesetzt.
Ebenso braucht es weiterhin gezielte, seenspezifische Massnahmen in den Einzugsgebieten, wie sie im Rahmen von Projekten nach Artikel 62a GSchG seit über 20 Jahren möglich sind, jedoch bisher noch zu wenig umgesetzt wird.
11) Angesichts der langjährigen Stagnation der Umweltbelastungen durch Stickstoffverbindungen sowie durch Phosphor aus der Landwirtschaft sind die vom Bundesrat beschlossenen Absenkpfade ehrgeizig. Bei der vorgesehenen Reduktion der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse um 10 Prozent bis 2025 bzw. 20 Prozent bis 2030 gegenüber 2015 handelt es sich um Zwischenziele. Es werden weitere Absenkziele folgen müssen, um die Umweltziele Landwirtschaft zu erreichen. Sollte sich zeigen, dass die Zwischenziele nicht erreicht werden können, wird der Bundesrat auf Verordnungsstufe weitere Massnahmen ergreifen, um die Zielerreichung gewährleisten zu können.
Antwort des Bundesrates.