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19.4487 · Interpellation · 2019-12-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Sustainable finance, d.h. Finanzprodukte, welche einen Bezug zu Umwelt-, Sozial- oder Governance-Fragen herstellen, erfreuen sich steigender Nachfrage. Für Anlegerinnen und Anleger, die beispielsweise damit etwas gegen den Klimawandel tun wollen, bergen sie grosses Frustrationspotenzial. Zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens "Umlenkung der Finanzflüsse", Artikel 2.1c, tragen sie kaum bei, obwohl dies gewisse Bankinstitute suggerieren.

Wenn Finanzprodukte als "grün" angepriesen werden, muss auch "grün" drin sein. Es besteht jedoch ein weiter Interpretationsspielraum zur Frage, was "grün" oder "nachhaltig" ist. Es gibt zahlreiche Standards sowie unterschiedliche Mess- und Ratingmethoden. Die EU beabsichtigt, im 2020 eine Taxonomie (Richtlinie zur Klassifizierung von Investments nach ökologischen und sozial nachhaltigen Kriterien) zu erlassen. Das wird Auswirkungen auf die Schweiz haben. Die schweizerische Finanzindustrie und Politik sind gefordert.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um Transparenz bezüglich der Nachhaltigkeit von entsprechend angepriesenen Finanzprodukten herzustellen? Teilt er die Einschätzung, dass detailliert offengelegt werden muss, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden?

2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Finanzprodukte, die als grün gehandelt werden und eine bremsende Wirkung auf die Klimaerhitzung haben sollten, in ihren Portfolios die Klimawirksamkeit der Titel berücksichtigen?

3. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat, um zu bewirken, dass Finanzprodukte angeboten werden, welche die Pariser Klimaziele erfüllen?

4. Welche Massnahmen gegen das "greenwashing" auf dem Schweizer Finanzmarkt sieht der Bundesrat vor? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Konsumentinnen und Konsumenten von den Finanzinstituten nicht getäuscht werden?

5. Welche Auswirkungen haben die Entwicklungen in der EU bezüglich Standards zu nachhaltigen Finanzprodukten? Wie reagiert der Bundesrat darauf?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat begrüsst eine grössere Transparenz beim Angebot von Finanzprodukten. Er hat anlässlich seiner Aussprache vom 6. Dezember 2019 das EFD in enger Zusammenarbeit mit dem UVEK u.a. beauftragt, eine mögliche systematische Offenlegung von relevanten und vergleichbaren Informationen für Kunden, Eigner und Investoren unter dem Aspekt der Klima- und Umweltrisiken beziehungsweise deren Auswirkungen zu vertiefen.

2. Der Bundesrat setzt darauf, die klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse auf freiwilliger Basis zu erreichen. Dazu stellt er Grundlagen und Tools bereit. Mit einem ersten freiwilligen, anonymen und kostenlosen Pilottest konnten im Jahr 2017 bereits rund zwei Drittel der von allen Pensionskassen und Versicherungen verwalteten Vermögen in den getesteten Anlageklassen auf Klimaverträglichkeit geprüft werden. Inwieweit eine klimaverträglichere Ausrichtung der Portfolios sich inzwischen ergeben hat, wird sich bei der nächsten Testrunde dieses Jahr zeigen. Diese erfolgt international koordiniert und wird neu auch für Banken und Vermögensverwalter angeboten.

3. Um die wachsende Nachfrage für nachhaltige Finanzprodukte zu decken, ist der Bundesrat um gute Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz bemüht. Der Bundesrat hat zudem das Postulat 19.3966 "Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz der Finanzmittelflüsse in Umsetzung des Übereinkommens von Paris", zur Annahme beantragt. Es wurde in der Folge vom Ständerat überwiesen.

4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass "greenwashing" vermieden werden soll. Deshalb unterstützt er Transparenz und Offenlegung von relevanten Informationen und die Anwendung von international einheitliche Definitionen und Standards in diesem Bereich. Die Finanzmarktgesetze bezwecken den Schutz der Anlegerinnen und Anleger und der Versicherten. Zudem sind die Anbieter im Rahmen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten angehalten, ihre Kundinnen und Kunden wahrheitsgetreu zu informieren. Generell gegen täuschendes Verhalten im Vertragsverhältnis schützt Art. 28 OR. Die FINMA hat den Auftrag, gegen aufsichtsrechtliche Missstände vorzugehen. Kunden können via Meldeformular potenzielle Rechtsverletzungen der FINMA melden (https://www.finma.ch/de/finma-public/meldung-erstatten/). Weiter gilt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), wonach jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst, unlauter und damit widerrechtlich ist. Es bestehen also bereits heute griffige Rechtsgrundlagen, um gegen das unerwünschte "greenwashing" vorzugehen. Wie in Antwort 1 erläutert, hat der Bundesrat zudem die relevanten Behörden beauftragt, Transparenzfragen zu vertiefen (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 6. Dezember 2019: (ttps://www.sif.admin.ch/sif/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/medienmitteilungen.msg-id-77424.html)

5. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen in der EU genau. Im Frühjahr 2020 wird die Arbeitsgruppe erste Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen des Aktionsplans der EU für einen nachhaltigen Finanzsektor auf den Schweizer Finanzplatz vorlegen und zudem eine Bestandesaufnahme der bisherigen Massnahmen des Bundes und der Finanzbranche präsentieren.

Antwort des Bundesrates.