19.4494 · Interpellation · 2019-12-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat am 12. Dezember 2019 informiert, dass das Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil per 1. Januar 2020 verboten wird. Es wurde gleichzeitig informiert, dass seit dem Jahr 2010 über 100 Wirkstoffe überprüft wurden. Leider geht aus der Mitteilung nicht hervor, was die Resultate und Konsequenzen der Überprüfung der 100 Pflanzenschutzmittel waren.
Daher bitte ich den Bundesrat die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie viele der über 100 überprüften Wirkstoffe wurden verboten oder zurückgezogen?
2. Welche Schutzgüter (Mensch, Umwelt, Trinkwasser etc.) waren von wie vielen Wirkstoffen bedroht, so dass Massnahmen ergriffen werden mussten?
3. Bei wie vielen und welchen Wirkstoffen wurden strengere Auflagen verfügt?
4. Was waren die Gründe des Verbots/Rückzugs bzw. der strengeren Auflagen der jeweiligen Wirkstoffe?
5. Wie viele Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sind seit 2010 heute nicht mehr auf dem Markt, weil die Produzenten keine neue Zulassung beantragten?
6. Wie viele Wirkstoffe müssen noch geprüft werden, damit die erstmalige Überprüfung vollständig ist?
7. Bis zu welchem Termin wird die vollständige erstmalige Überprüfung der Wirkstoffe abgeschlossen sein und wie wird die Prioritätenliste zur Überprüfung gesetzt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In der Pflanzenschutzmittelverordnung werden zwei gesonderte Verfahren beschrieben. Das erste ermöglicht die Streichung von Wirkstoffen, die in der EU nicht mehr zugelassen sind: Seit 2005 bis heute wurden so 160 Wirkstoffe vom Markt genommen. Die zweite bezweckt, alte Pflanzenschutzmittel neu zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die heutigen Zulassungsanforderungen erfüllen.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden 861 Pflanzenschutzmittel von 98 Wirkstoffen überprüft; die Bewilligung von 42 Produkten wurde in der Folge widerrufen und die Anwendung wurde für 309 Kulturen zurückgezogen.
2. Die überprüften kritischen Punkte basieren auf den Ergebnissen der Reevaluation von Wirkstoffen durch die EU. Sie sind daher von Substanz zu Substanz verschieden. Sie betreffen Rückstände in Lebensmitteln, den Schutz des Grundwassers, den Schutz von Wasserorganismen und Nichtziel-Landlebewesen (Insekten, Vögel, Säugetiere usw.) sowie den Schutz der Anwenderinnen und Anwender.
3. Die Anwendungsbedingungen wurden für 93 der 98 überprüften Wirkstoffe angepasst. Die detaillierte Liste der überprüften Wirkstoffe ist auf der Webseite des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) einsehbar.
4. Die Anforderungen an eine Bewilligung für Pflanzenschutzmittel wurden in den letzten Jahren verschärft. Produkte, die vor 20 Jahren "bewilligbar" waren, sind dies heute nicht mehr unbedingt. Das Überprüfungsverfahren ermöglicht es, sicherzustellen, dass alte Produkte den heutigen Anforderungen noch genügen. Falls nötig werden Anwendungseinschränkungen festgelegt, und wenn dies nicht ausreicht, Bewilligungen für bestimmte Anwendungen teilweise oder ganz widerrufen. Die Gründe für diese Einschränkungen sind von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Die detaillierten Ergebnisse der Massnahmen für die einzelnen Produkte werden auf der Webseite des BLW veröffentlicht.
5. Das Verfahren zur Streichung von Wirkstoffen, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, ermöglicht der Industrie, ein Gesuch auf Reevaluation vorzulegen und die Unterlagen einzureichen, die für eine Risikobewertung benötigt werden. Wenn kein Gesuch vorgelegt wird oder das eingereichte Dossier unvollständig ist, werden die Substanzen vom Markt genommen. Für keine der 70 Substanzen, die seit 2010 vom Markt genommen wurden, ist ein Gesuch auf Reevaluation eingereicht worden.
6. Von den 277 chemischen Wirkstoffen, die zum Zeitpunkt der Einführung der gezielten Überprüfung im Jahr 2010 bereits auf dem Markt waren, sind 186 noch nicht überprüft worden.
7. Für die Überprüfung aller Wirkstoffe ist keine Frist vorgegeben. Aus Gründen der Effizienz basiert die Überprüfung auf den Ergebnissen der Reevaluation von Wirkstoffen durch die EU. In der EU werden die Wirkstoffe spätestens alle 15 Jahre neu bewertet. In der Schweiz werden die Prioritäten von den am Zulassungsverfahren beteiligten Ämtern (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Direktion für Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft, Bundesamt für Umwelt, BLW und Agroscope) unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken der einzelnen Substanzen und der verfügbaren Ressourcen gesetzt.
Antwort des Bundesrates.