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19.4513 · Interpellation · 2019-12-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In den letzten Monaten sind zahlreiche sehr besorgniserregende Medienberichte über Probleme im IV-Gutachtenbereich erschienen. Einerseits erhält ein sehr kleiner Teil der IV-Gutachtenden einen extrem hohen Anteil des Gesamteinkommens. Andererseits sind genau aus dieser Gruppe der sehr gut Verdienenden diverse Gutachtende unter starker Kritik: Auffällig tiefe Anteile an Arbeitsunfähigkeiten, problematisches Geschäftsgebaren, hoher Anteil an "copy paste" in den Beurteilungen, extrem kurze Gutachtengespräche, Gutachten, die durch heimliche Aufnahmen der Gutachtengespräche komplett widerlegt werden oder lange Bearbeitungszeiten. Zudem konnte man erfahren, dass ein Gutachter, nach erfolgtem Suizid der versicherten Person und auf Rückfrage weiterhin keine Depression erkannt haben will. Das Eidgenössische Departement des Innern sieht Handlungsbedarf und hat eine externe Untersuchung des IV-Gutachterwesens eingeleitet.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Berichte den Ruf des IV-Gutachtenverfahrens in Zweifel ziehen? Falls ja, was zieht er daraus für Lehren?

2. Welche Massnahmen sieht er vor, um die Situation zu verbessern?

3. Wird er den einzelnen Medienartikeln nachgehen und überprüfen lassen, welche Gutachtenden für den Ruf der IV weiterhin tragfähig sind und wo zukünftig eine Zusammenarbeit nicht mehr angezeigt ist?

4. Gibt es Möglichkeiten zu erreichen, dass öffentliche ärztliche Einrichtungen (und damit nicht gewinnorientierte Akteure) einen grösseren Teil der Gutachten übernehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1-3. Der Bundesrat misst der Qualität der Gutachten im IV-Verfahren eine sehr hohe Bedeutung zu. Angesichts der Wichtigkeit der medizinischen Gutachten hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden, eine Analyse der medizinischen Begutachtung durchzuführen. Das Hauptziel ist die Klärung der Rollen und Verantwortungen der verschiedenen Akteure im Begutachtungswesen. Primär geht es darum zu analysieren, mit welchen Massnahmen die IV-Stellen und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) insbesondere die Qualität der medizinischen Gutachten und die Vergabe der Gutachtensaufträge verbessern können. Weiter ist zu klären, welche Verantwortung bei den IV-Stellen und welche beim BSV als Aufsichtsbehörde liegen und welche Tätigkeiten sich daraus ergeben. Empfehlungen betreffend Optimierung von Organisation und Durchführung der Gutachten werden bis im Sommer 2020 erwartet.

4. Das EDI hat sich schon im Juni 2015 in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) an die Kantone gewendet, um geeignete Spitäler in den Kantonen aufzufordern, mit dem BSV entsprechende Verträge für polydisziplinäre Gutachterstellen zu vereinbaren. Ende 2019 ist aus dem Kanton Genf ein entsprechendes Gesuch beim BSV eingetroffen. Diese Einrichtung wird also neben den Gutachterstellen am Universitätsspital Basel, der Policlinique Médicale Universitaire Lausanne und dem Servizio Accertamento Medico dell' Assicurazione Invalidità (SAM) in Bellinzona tätig sein.

Antwort des Bundesrates.