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19.4579 · Motion · 2019-12-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschriften zu erlassen, welche es Schweizer Banken und Versicherungen ab 2025 verbietet, Dividenden auszuschütten und/oder Aktien rückzukaufen, solange ihre Geschäftstätigkeiten nicht mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen.

Begründung

Mittels Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufen erhöhen Schweizer Banken und Versicherungen ihre Attraktivität gegenüber privaten und institutionellen Investoren. Diese Geldflüsse finanzieren sich aus den Jahresgewinnen der Finanzinstitute. Ein Teil dieser Gewinne stammt aus klimaschädlichen oder biodiversitätsschädigenden Krediten und Projektfinanzierungen. Es darf nicht sein, dass dieses schädliche Verhalten durch eine höhere Attraktivität für Investoren belohnt wird. Daher soll es für Schweizer Banken und Versicherungen neu verboten sein, Dividendenzahlungen oder Aktienrückkäufe zu tätigen, wenn sie klimaschädliche Projekte oder Unternehmen finanzieren und versichern (inkl. Kredite, Darlehen und Versicherungen innerhalb von Konsortien).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Auf Grund der zentralen volkswirtschaftlichen Stellung von Finanzinstituten wäre unter Umständen ein sehr grosser Teil der Wirtschaft von der vorgeschlagenen Vorschrift betroffen. Ausserdem würden Gewinne aus klimaschädlichen oder biodiversitätsschädigenden Krediten und Projektfinanzierungen einer strengeren Regulierung unterworfen als die finanzierten Projekte selber. Die vorgeschlagene Vorschrift dürfte praktisch nur schwer umzusetzen sein, da keine eindeutigen Kriterien ersichtlich sind um zu beurteilen, ob die konkreten Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens mit dem 1.5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen oder nicht und wenn ja, in welchem Masse. Zudem ist zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaübereinkommens (1.5-Grad) die gesamte Wirtschaft gefordert. Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund gegen eine Sonderregelung für Schweizer Banken und Versicherungen.

Bereits heute werden angebotsseitig internationale Standards, die u.a. die Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaübereinkommens beinhalten, von immer mehr international tätigen Schweizer Finanzinstituten angewendet. Zu nennen sind zum Beispiel die von der UNO unterstützten Standards wie die Principles for Responsible Banking (PRB), Principles for Sustainable Insurance (PSI) oder die Principles for Responsible Investing (PRI).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.