Lexipedia

Der Schweizerische Nationalfonds soll an Hochschulen die Forschung im Bereich des E-Voting finanziell unterstützen.

19.4580 · Motion · 2019-12-20

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird damit beauftragt, mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Hochschulen die unabhängige Forschung im Bereich des E-Votings zu fördern. Ziel ist es, unabhängige und wissenschaftliche Daten zur Qualität und Durchführbarkeit solcher zukünftigen Projekte und zu allen Sicherheitslücken und Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe zu sammeln. Dies würde insbesondere dazu dienen, anstehende Projekte zu bewerten.

Begründung

Momentan stellt der Bund keine finanziellen Mittel zur Forschung im Bereich des E-Voting zur Verfügung. Die elektronische Stimmabgabe stellt jedoch eine grosse Herausforderung für die Zukunft dar und würde Auslandschweizerinnen und -schweizern, aber auch Menschen mit eingeschränkter körperlicher Leistungsfähigkeit die Stimmabgabe erleichtern. Bei den bisherigen Projekten zum Aufbau eines E-Voting-Systems wurden im Bereich der Sicherheit und der Wahrung der Anonymität bei der Stimmabgabe Probleme festgestellt. Es ist daher unerlässlich, dass sich der Bund dieser Aufgabe stellt, indem er beispielsweise Universitäten mit der Forschung in diesem Bereich beauftragt, mit dem Ziel, mittelfristig die nötigen Sicherheitsstandards zu erreichen.

Von Mai 2003 bis Mai 2019 hatten die Genferinnen und Genfer die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Aufgrund der fehlenden finanziellen Unterstützung des Bundes wurde das Projekt jedoch nicht weitergeführt. Gleichzeitig entwickelte die Post ein ähnliches Projekt, das jedoch bei einem öffentlichen Intrusionstest Sicherheitslücken offenbarte. Es ist wichtig, dass ein solches System erst dann eingeführt wird, wenn die Sicherheit optimal gewährleistet werden kann, da sonst das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Demokratie ernsthaft Schaden nehmen könnte. Die technologische Entwicklung wird in den nächsten Jahren weiter voranschreiten, dabei könnten auch neue Möglichkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe entwickelt werden. Da der Bund als einziger über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, um die entsprechende Forschung durchzuführen und um Sicherheitsprobleme zu überwinden, die bei früheren Versuchen aufgetreten sind, sollte die Einführung des E-Votings auch vom Bund ausgehen. Es wäre daher angezeigt, mit den Schweizer Universitäten zusammenzuarbeiten, die ihr Knowhow in Projekten dieser Art in der Vergangenheit bereits unter Beweis gestellt haben. Zu diesem Zweck soll der Schweizerische Nationalfonds zusätzliche Mittel bereitstellen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Bund und Kantone sorgen gemeinsam für einen qualitativ hochstehenden Hochschulraum. Die Hochschulen verfügen über ein hohes Mass an Autonomie. Es fällt deshalb nicht in die Kompetenz des Bundes, den Hochschulen spezifische Lehr- und Forschungsbereiche vorzugeben.

Der Bund fördert die Grundlagenforschung insbesondere durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Forschende haben hierbei die Möglichkeit, beim SNF Forschungsprojekte im sogenannten "bottom-up"-Verfahren einzureichen. Der SNF unterstützt in diesem Rahmen verschiedene Forschungsprojekte im Themenbereich "digitalisierte Demokratie". Ferner enthält das laufende nationale Forschungsprogramm "Digitale Transformation" (NFP 77) ein Modul "Ethik, Vertrauenswürdigkeit und Governance". Verschiedene Forschungsprojekte im NFP 77 befassen sich dabei mit ethischen, organisatorischen, rechtlichen und technischen Herausforderungen zur Sicherung und Stärkung des Vertrauens in digitale Infrastrukturen und digitale Dienstleistungen. Der Bundesrat erachtet die etablierten Verfahren und die bereits bestehenden Förderinstrumente als zielführend und sieht keinen Handlungsbedarf im Sinne der Motion.

Der Bundesrat stimmt grundsätzlich mit dem Motionär überein, dass der Forschung im Bereich der elektronischen Stimmabgabe eine wichtige Bedeutung zukommt. Deshalb arbeitet der Bund seit Beginn des Projekts Vote électronique mit der Wissenschaft zusammen. Diese Zusammenarbeit des Bundes mit Institutionen und Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Fachrichtungen umfasst die Unterstützung namentlich in technischen, rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Fragen. Diese Arbeiten werden heute vom Bund und von den Kantonen, unter anderem aus den Mitteln von "E-Government Schweiz", finanziert. Aktuell erarbeitet der Bund gemeinsam mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs mit der elektronischen Stimmabgabe. Die Zielsetzung des Bundesrates für die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs umfasst insbesondere den vermehrten Einbezug der Wissenschaft. Aktuell werden Expertinnen und Experten der Wissenschaft in die Arbeiten zur Neuausrichtung einbezogen. Auch langfristig wird die Zusammenarbeit mit Hochschulen eine wichtige Grundlage bilden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Der Schweizerische Nationalfonds soll an Hochschulen die Forschung im Bereich des E-Voting finanziell unterstützen. | Lexipedia | Lexipedia