19.4587 · Interpellation · 2019-12-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Beabsichtigt der Bund, sich vollständig von der Kontrolle der Aussengrenzen an den Flughäfen zurückzuziehen?
2. Beabsichtigt der Bund, die Vereinbarung mit dem Kanton Genf zu kündigen, wonach die Passagierkontrollen am Flughafen Genf von Grenzwächterinnen und Grenzwächtern und nicht von der Kantonspolizei durchgeführt werden?
3. Welche Optionen testet die eidgenössische Zollverwaltung (EZV) derzeit an den Flughäfen Basel und Genf mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die über keine Ausbildung als Grenzwächterinnen und Grenzwächter verfügen?
4. Wem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstellt sein, die für die Passkontrolle an den Aussengrenzen an den Flughäfen, insbesondere am Flughafen Genf, zuständig sind?
5. Wie wird das derzeit am Flughafen Genf tätige EZV-Personal neu eingesetzt werden?
Das geltende Recht unterscheidet zwischen Schengen-Binnengrenzen und Schengen-Aussengrenzen. An den Binnengrenzen ist ein direkter Zugang zum Schengen-Raum möglich, über die Aussengrenzen gelangen Personen und Waren von ausserhalb in den Schengen-Raum. Die Schweiz hat nur an den Flughäfen Aussengrenzen.
Für die Kontrolle der Binnengrenze ist die EZV, also der Bund, zuständig, während die Kontrolle der Aussengrenzen in die Zuständigkeit der Kantone fällt. An den Flughäfen Genf, Basel-Mulhouse und Lugano werden die Kontrollen heute vom Grenzwachtkorps durchgeführt, am Flughafen Zürich hingegen von der Kantonspolizei, gehen also zulasten des Kantons. Diese Aufgabe, die grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone fällt, wurde von der EZV auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen übernommen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der EZV sollen derzeit an den Flughäfen Basel-Mulhouse und Genf verschiedene Optionen getestet werden, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht als Grenzwächterinnen und Grenzwächter ausgebildet sind, mit Schulungsmassnahmen gezielt auf neue Aufgaben vorbereitet werden können. Die EZV soll so ihre Effizienz durch einen wirkungsvolleren Einsatz ihres Personals steigern. Die betroffenen Kantone, darunter auch Genf, befürchten jedoch, dass sich der Bund vollständig von den Kontrollen an den Flughäfen zurückzieht und somit für die Kantone hohe Kosten entstehen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Aufrechterhaltung einer professionellen, rechtskonformen und effizienten Grenzverwaltung - auch an den Flughäfen - ist das Kernziel der von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeiteten "Strategie der Integrierten Grenzverwaltung 2027".
Das Programm DaziT und die damit einhergehende organisatorische Weiterentwicklung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) dienen dazu, den unveränderten Auftrag der EZV zugunsten der Wirtschaft, der Bevölkerung und des Staates noch effizienter und effektiver wahrzunehmen.
Die Weiterentwicklung der EZV hat keinen unmittelbaren Bezug zu den von den Kantonen übernommenen Aufgaben an den Flughäfen.
Der Bundesrat hat die EZV Mitte 2018 beauftragt, im Rahmen der laufenden Arbeiten zu prüfen, mit welchen technologischen und organisatorischen Mitteln die Grenzkontrolle sichergestellt werden kann, inwieweit speziell ausgebildetes Personal an den Flughäfen eingesetzt werden soll und ob Flughafenbetreiber verpflichtet werden können, auf steigende Passagierströme mit Effizienzmassnahmen bei der Infrastruktur und der Flugplanung zu reagieren.
Im Rahmen des Programms DaziT nimmt die EZV eine umfassende Vereinfachung und Digitalisierung aller administrativen Prozesse vor. Dies soll in erster Linie die Verfahren an der Grenze beschleunigen und kostengünstiger gestalten, aber auch die Mitarbeitenden der EZV administrativ entlasten. Die so frei gewordenen Ressourcen sollen nur teilweise abgebaut werden und damit erlauben, einer Erhöhung der Kontrolltätigkeit nachzukommen.
Damit die gesamten operativen Ressourcen der EZV effizient und möglichst flexibel eingesetzt werden können, werden alle operativen Mitarbeitenden der EZV in einer Organisationseinheit zusammengefasst und befähigt, im Rahmen einer Kontrolle sowohl Waren, Personen als auch Transportmittel zu kontrollieren.
Der Etatbestand der Grenzwachtregion VI (Genf) liegt bei 376 Stellen. Der Etatbestand des Grenzwachtpostens Genf-Flughafen liegt bei 99 Stellen. 2019 wurden effektiv 196 Stellen zu Gunsten von Personenkontrollen am Flughafen Genf-Cointrin eingesetzt, was 52 Prozent des Bestands der Grenzwachtregion VI entspricht.
1./2./5. Es bestehen keine Absichten, das Engagement der EZV bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen zu reduzieren oder die Vereinbarung mit dem Kanton Genf nach Artikel 97 Zollgesetz aufzulösen. Mit Blick auf die Sicherheit in der Grenzregion Genf müssen alle Beteiligten gemeinsame Lösungen suchen, wie der hohe Personaleinsatz am Flughafen Genf-Cointrin bewältigt werden kann.
3./4. Grenzkontrollen an den Flughäfen Basel und Genf-Cointrin werden heute von Angehörigen des Grenzwachtkorps (GWK) durchgeführt. Das GWK ist Teil der EZV. Derzeit läuft ein Pilotversuch, diese Kontrollen ebenfalls durch Mitarbeitende mit einer Zollausbildung und einer entsprechenden Zusatzausbildung durchzuführen. Diese Mitarbeitenden sind wie die Angehörigen des GWK vereidigte Mitarbeitende der EZV (Art. 91a Zollgesetz) und für diesen Einsatz ins GWK integriert; andere GWK-Aufgaben werden von ihnen nicht wahrgenommen. Der Pilot dient gleichzeitig auch dazu, Erfahrungen mit Blick auf die oben erwähnte Weiterentwicklung der EZV zu sammeln.
Antwort des Bundesrates.