19.4596 · Motion · 2019-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der für Produkte und Geräte (nachfolgend "Produkte" genannt) folgende Bestimmungen vorsieht:
1. Garantie einer Mindestlebensdauer: Auf der Basis von normierten und veröffentlichten Nutzungszyklen (Stunden, Kilometer, Zyklen usw.) müssen die Hersteller eine Mindestnutzungsdauer oder Mindestleistungswerte für die Produkte festlegen.
2. Deklarationspflicht Lebensdauer und Leistung der Produkte: Der Hersteller muss die Lebensdauer und Leistung seiner Produkte auf transparente und verständliche Weise deklarieren.
Begründung
Im Bericht des Bundesrats zur "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten" vom November 2014 wurde die Priorität des Massnahmenvorschlags M14 "Mindestnutzungsdauer garantieren" als eher hoch eingestuft. Der Massnahmenvorschlag M07 "Deklarationspflicht Lebensdauer und Leistung der Produkte" wird ebenfalls erwähnt. Bis heute wurde jedoch noch keiner dieser beiden Vorschläge von den Herstellern oder den Gesetzgebern umgesetzt. Daher sind jetzt zwingend gesetzliche Anforderungen notwendig, denn aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten und aus Sicht des Klimas und der Umwelt besteht dringend Handlungsbedarf. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten fundierte Entscheidungen treffen können, müssen sie beim Kauf über ein neues Kriterium verfügen, das über Marken und Preise hinausgeht. Produkte mit einer längeren Lebensdauer würden ausserdem das Portemonnaie der Konsumentinnen und Konsumenten mittelfristig entlasten. Dies würde nicht nur zu einer erhöhten Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten führen, sondern der Wirtschaft ganz allgemein zugute kommen. Von Konsumentinnen und Konsumenten kann nicht erwartet werden, dass sie bewusstere Entscheidungen treffen, wenn sie nicht mit den dafür notwendigen Informationen versorgt werden.
Auch der Umwelt wäre gedient, denn anstelle von "Wegwerfartikeln" würden verstärkt Produkte von besserer Qualität und mit einer längeren Lebensdauer gekauft. Dies hätte wiederum weniger Ressourcenverschwendung und eine geringere Abfallproduktion zur Folge.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten ist für die Reduktion der Umweltbelastung von grosser Bedeutung. Sie kann am besten durch ein gut abgestimmtes Bündel mit angebots- und nachfrageseitigen Massnahmen erreicht werden, welches an unterschiedlichen Stellen des Kreislaufs ansetzt. In diesem Sinne unterstützte der Bund die Wirtschaft bereits mit Massnahmen für ressourcenschonende Verfahren und ressourceneffiziente Produkte. Die genannten Massnahmen M07 "Deklarationspflicht Lebensdauer und Leistung der Produkte" und M14 "Mindestnutzungsdauer garantieren" aus dem Bericht des Bundesrats vom 28. November 2014 in Erfüllung des Postulates 12.3777 "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten" der Grünen Fraktion sind zielführende Möglichkeiten für die Wirtschaft, mit Ökodesign die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten zu verbessern.
Auf EU-Ebene gab es in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte im Bereich Ökodesign. Die EU hat bspw. basierend auf der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) Verordnungen zu verschiedenen Produktkategorien verabschiedet, die Vorgaben für eine Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer (wie z. B. zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Software Aktualisierungen zu fairen Preisen) machen. Die Schweiz prüft derzeit eine ähnliche Regelung. Damit soll sichergestellt werden, dass für Schweizer Unternehmen keine Nachteile entstehen und für den Export und die Produktion für den Schweizer Markt die gleichen Rahmenbedingungen gelten.
Informationen zur Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten sind allerdings noch kaum verfügbar. Diesbezügliche Deklarationsvorschriften werden derzeit im Rahmen der Erarbeitung des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Vonlanthen "Die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen" (17.3505) untersucht. Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich im ersten Quartal 2020 zur Kenntnis nehmen.
Die mit der vorliegenden Motion verlangten Bestimmungen sind allerdings sehr umfassend, da sie für sämtliche in der Schweiz in Verkehr gebrachten Produkte angestrebt werden. Viele in der Schweiz verkaufte Produkte werden importiert. Bei diesen Produkten ist es nicht möglich, allein durch Schweizer Vorschriften eine Mindestnutzungsdauer zu gewährleisten. Bei der Messung und Definition der Nutzungsdauer für Produkte sind zudem noch zahlreiche methodische Fragen offen, weshalb die Motion abzulehnen ist.
Bei einer Annahme der vorliegenden Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat folgende Abänderung der Motion zu beantragen:
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, der - unter Berücksichtigung der Entwicklungen im EU-Recht - zur Verbesserung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten im Allgemeinen sowie der entsprechenden Information zu ausgewählten Produktgruppen beiträgt und die Anliegen ähnlicher allenfalls angenommener Motionen (19.4434, 19.4594, 19.4595, 19.4597) aufnimmt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.