19.460 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-20
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Parlamentsressourcengesetz ist derart zu ändern, dass die Fraktionsbeiträge nur noch an jene Fraktionen in vollem Umfang ausgeschüttet werden, deren Parteien auf ihren Wahllisten für die Nationalratswahlen eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter aufweisen.
Begründung
Obwohl die Hälfte der schweizerischen Bevölkerung Frauen sind, sind sie im Bundeshaus deutlich untervertreten: Aktuell (Stand 3. Juni 2019) beträgt der Anteil Frauen im Nationalrat nur 31,7 Prozent, im Ständerat sogar nur 13 Prozent. Dieser Zustand widerspricht klar dem Auftrag in der Bundesverfassung, für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen.
Es braucht daher Massnahmen, um die Vertretung der Frauen im Parlament zu verbessern, ohne dabei die Wahlfreiheit der Wählerinnen und Wähler zu beschränken. Ich schlage deshalb ein Anreizsystem vor: Parteien, die in ihren Wahllisten für die Nationalratswahlen keine ausgewogene Vertretung der Geschlechter aufweisen, sollen reduzierte Fraktionsbeiträge erhalten. Dabei könnte man die Regelung auf die Hauptwahllisten beschränken. Als ausgewogen gilt ein Anteil an Frauen respektive an Männern von mindestens 40 Prozent. Ausnahmen sind in kleinen Kantonen mit wenigen Sitzen zulässig, hier kann der Mindestprozentsatz über mehrere Kantone hinweg eingehalten werden.