19.4633 · Interpellation · 2019-12-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Anlagen, die über den Schweizer Finanzmarkt getätigt werden, verursachen viel mehr CO2-Aussstoss als die ganze Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft zusammen. Es ist daher zu begrüssen, dass sich die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hinter die Anliegen der Klimaschutzbewegung stellt.
Mehrere hängige Vorstösse verlangen vom Bundesrat gesetzliche Bestimmungen, damit der Schweizer Finanzplatz Klimarisiken berücksichtigt und insbesondere die SNB eine Anlagepolitik verfolgt, die kohärent ist mit den Zielen des Pariser Klimaschutz-Abkommens (Motion Badran 18.3921, Motion Thorens 19.3766). Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wieviel CO2 wird schätzungsweise emittiert, wenn alle Kohlenstoffreserven verbrannt werden, die in den Büchern der Unternehmen sind, in die die SNB Aktien oder Obligationen angelegt hat? (gemessen in Tonnen gemäss Anteil Beteiligung SNB)
2. Wieviel CO2 wird schätzungsweise emittiert, wenn alle Kohle-, Gas- und Erdölkraftwerke bis ans Ende des üblichen Lebenszyklus in den Unternehmen betrieben werden, in die die SNB Aktien oder Obligationen angelegt hat? (gemessen in Tonnen gemäss Anteil Beteiligung SNB)
3. Hat sich die SNB zur Beurteilung der Klimarisiken mit spezifischem Fachwissen personell verstärkt?
4. Gedenkt die SNB künftig eine Vorbildrolle zu übernehmen bezüglich einer zukunftsgerichteten, nachhaltige Anlagestrategie, die im Einklang mit dem Pariser Abkommen ist?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Über die CO2-Emissionen der im SNB-Anlageportfolio enthaltenen Unternehmen liegen dem Bundesrat keine verlässlichen Schätzungen vor. Die SNB macht keine Angaben zur Aufschlüsselung ihrer Finanzanlagen nach Industriesektoren und Einzelfirmen. Zudem dürften die Unternehmen, an denen die SNB Aktien oder Anleihen hält, spezifische Daten zu ihren CO2-Emissionen in der Regel nicht berechnen oder zumindest nicht veröffentlichen.
Mit dem vom BAFU in enger Zusammenarbeit mit dem SIF initiierten Klimaverträglichkeitstest, der 2020 allen Schweizer Pensionskassen, Versicherungen, Banken und Vermögensverwaltern offensteht, kann analysiert werden, inwieweit die Aktien- und Unternehmensobligationen einem klimaverträglichen Zielpfad entsprechen. Er würde auch der SNB offenstehen. Der Test gibt aber keine Antwort auf die Frage, wieviel CO2 bestimmte Unternehmen produzieren.
3. Die SNB ist mit der Führung der Geldpolitik beauftragt; die Analyse von Risiken und die Beurteilung, wie sich diese auf die Preis- und Finanzstabilität niederschlagen, sind Bestanteil dieses Auftrages. Klima- und Umweltrisiken sind wiederum Teil dieser Risiken, welche die SNB mit Blick auf ihren Auftrag zu beurteilen hat. Im Vordergrund steht dabei für die SNB die Frage, wie die Auswirkungen des Klimawandels in die makroökomischen Modelle - welche der SNB als Grundlage für die Geldpolitik dienen - zu integrieren sind. Ob sich die SNB spezifisch für diese Fragen personell verstärkt hat, ist dem Bundesrat nicht bekannt.
4. Das Pariser Abkommen richtet sich an Staaten. Die Umsetzung zur Erreichung der Ziele erfolgt durch den Gesetzgeber; in der Schweiz namentlich durch das CO2-Gesetz, das zurzeit im Ständerat behandelt wird. Die Anlagepolitik von Zentralbanken ist nicht unmittelbar Gegenstand des Pariser Übereinkommens.
Der Auftrag der SNB ergibt sich aus Art. 99 der Verfassung. Demnach hat sie eine Geld- und Währungspolitik zu führen, welche den Gesamtinteressen des Landes entspricht. Das Nationalbankgesetz (NBG, SR 951.11) konkretisiert den verfassungsrechtlichen Auftrag, darunter auch ihre Unabhängigkeit. Demnach dürfen weder der Bundesrat noch die Bundesversammlung der SNB Weisungen erteilen. Die Anlagepolitik der SNB liegt in der Kompetenz des Direktoriums (Art. 46 NBG).
Die SNB berücksichtigt in ihrem Portfolio ESG Kriterien, indem sie keine Anteile von spezifischen Unternehmen hält, deren Produkte oder Produktionsweise bestehende grundlegende Schweizer Normen oder Werte verletzen. Diese Ausschlusspolitik ist unabhängig von Risiko-/Ertragsüberlegungen und die Kriterien basieren auf Werten, die sich aus der Schweizerischen Gesetzgebung wie auch international geltenden, von der Schweiz übernommenen Konventionen und Verträgen ergeben. Ausgeschlossen werden auch Unternehmen, die in Bezug auf "gravierende Umweltschäden" als "besonders unverantwortlich" gelten.
Seit April 2019 ist die SNB Mitglied des "Central Banks and Supervisors Network for Greening the Financial System" (NGFS), einem Netzwerk von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden. Mit ihrem Beitritt bezweckt die SNB, sich am Erfahrungsaustausch zu beteiligen, um dadurch die potenziellen Auswirkungen von Klimarisiken auf die makroökonomischen Entwicklungen und die Finanzstabilität besser zu verstehen und zu antizipieren. In diesem Rahmen wurden in einem Bericht von NGFS im Oktober 2019 auch unverbindliche Richtlinien bei der Anlagepolitik von Zentralbanken diskutiert und veröffentlicht.
Antwort des Bundesrates.