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Die Parlamentarische Versammlung des Europarates als Vorbild. Deklaration von Einkünften aus Mandaten und Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht fallen

19.473 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-21

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Einkünfte aus Mandaten und Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht fallen, sollen deklariert werden. Artikel 11 des Parlamentsgesetzes ist entsprechend anzupassen.

Begründung

Seit 2018 müssen die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, in die die Schweiz zwölf Mitglieder der eidgenössischen Räte delegiert, ihre Einkünfte und Interessenbindungen offenlegen. Die Mitglieder der Schweizer Delegation nehmen diesen Auftrag gewissenhaft und (fast) ausnahmslos wahr (http://www.assembly.coe.int/nw/xml/AssemblyList/AL-XML2HTML-EN.asp?lang=en&XmlID=NationalDelegation-ch). Sie widerlegen damit die oft geäusserten Bedenken zur Praktikabilität von Transparenzregelungen im Bereich von Einkünften und Entschädigungen.

Im Schweizer Parlament ist es heute nicht möglich, aufgrund des Registers der Interessenbindungen der Ratsmitglieder zwischen voll oder teilweise entschädigten oder nur geringfügig entschädigten Tätigkeiten zu unterscheiden. Verschiedene Vorstösse zur Transparenz sind in den letzten Jahren im Nationalrat abgelehnt worden. Nachdem die Parlamentarische Versammlung des Europarates nun eine praktikable Lösung für 318 Abgeordnete und ihre 318 Stellvertreterinnen und Stellvertreter beschlossen hat, ist es Zeit, auch in der Schweiz eine vergleichbare Regelung einzuführen. Die Transparenz über Einkünfte aus Mandaten und Tätigkeiten, die ergänzend zum Milizamt im eidgenössischen Parlament ausgeübt werden, erhöht das Vertrauen in die Politik.

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