19.5072 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Spitallandeplätze liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) beabsichtigt, inskünftig die Bewilligungen zu erteilen.
1. Hat sich die Kontrolle des Luftverkehrs bei Rettungsflügen zu Spitälern in den letzten Jahren verschlechtert?
2. Ist die Zahl der Unfälle auf diesen Flügen gestiegen?
3. Warum bereitet das Bazl eine Revision der Verordnung vor, die mit hohen Kosten für die Spitäler verbunden ist, obwohl diese dringend sparen müssen?
4. Ist der Schweizer Spitalverband in die Revision mit einbezogen worden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)