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20.1022 · Anfrage · 2020-06-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die stringenten Massnahmen der Schweiz in der Corona-Pandemie haben Erfolg und verdienen Respekt und Dank. Doch die Grenzöffnungen zur EU und im Speziellen zu Schweden sind sehr problematisch. Das Land verzeichnet aktuell im Schnitt der letzten 10 Tage 900 Neuinfektionen pro Tag und hat mit Abstand die höchste Dichte von aktiv Kranken und als einziges EU-Land keine klar erkennbare Abnahme der Infekte auf der Zeitachse der letzten vier Wochen. Damit dürften Reisen von und nach Schweden, vor allem den Grossraum Stockholm betreffend, ab 15. Juni 2020 mit einem überdurchschnittlich hohen Risiko, vergleichbar mit jenem der Lockdown-Zeit, behaftet sein.

1. Sind für die aussergewöhnliche Situation angepasste Massnahmen für Reisende von und nach Schweden vorgesehen?

2. Unser Nachbar Österreich macht bei Einreise aus Schweden spezielle Auflagen, weshalb wir nicht?

3. Bestehen für die Schweiz durch Verträge spezielle Auflagen, welche uns vorschreiben, alle EU-Staaten bezüglich Einreiselockerung gleich zu behandeln, obwohl die Massnahmen gegen Covid-19 und die Resultate sehr unterschiedlich waren und die epidemiologische Situation länderspezifisch sehr variiert?

4. Weshalb verletzen wir alle Mechanismen der Prophylaxe und beabsichtigen erst dann zu reagieren, wenn sich die Bedrohungslage in unserem Land wieder verschärft?

Stellungnahme des Bundesrates

1. / 2. Per 06. Juli hatte die Schweiz gegenüber Einreisenden aus 29 Staaten und Gebieten mit erhöhtem Covid-19 Infektionsrisiko eine Quarantäne-Pflicht verhängt, um die Verbreitung des Virus zu vermindern. Schweden war eines dieser 29 Länder. Die epidemiologische Situation in Schweden hat sich seitdem wieder verbessert und ist unter den aktuellen schweizerischen Schwellenwert von 60 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den vorangehenden 14 Tagen gefallen. Infolgedessen wurde die entsprechende Quarantänepflicht für Einreisende aus Schweden auf den 23. Juli hin aufgehoben. Neben der Quarantäne-Pflicht für bestimmte Staaten verfügt die Schweiz aber auch über weitere begleitende Massnahmen für die Einreise, welche bei Zunahme des Flugverkehrs entsprechend angepasst werden. Insbesondere werden Einreisende über die empfohlenen Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mittels Flyer mit den relevanten Informationen und den entsprechenden Links zu COVID-19 bedient. Zusätzlich erscheint bei der Einwahl eines ausländischen Smartphones in ein Schweizer Netz eine Push Nachricht mit den relevanten Informationen und Links.

3. Der Bundesrat und die EU und ihre Mitgliedstaaten teilen das gemeinsame Ziel, die Verbreitung des SARS-CoV-2 zu bekämpfen. Die Schweiz hat seit dem Ausbruch der Pandemie zahlreiche Massnahmen zu diesem Zweck erlassen. Dies erfolgt, wo nötig, in Absprache mit den EU-Partnern und im Einklang mit den nationalen und internationalen Verpflichtungen der Schweiz. So sehen insbesondere sowohl das Abkommen zur Personenfreizügigkeit (FZA) als auch das Schengener Assoziierungsabkommen (SAA) die Möglichkeit vor, die durch diese Abkommen eingeräumten Rechte (FZA) bzw. abgeschafften Binnengrenzkontrollen (SAA) soweit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit erforderlich einzuschränken bzw. wiedereinzuführen. Die Schweiz und andere EU-Staaten haben im Rahmen der Bekämpfung von SARS-CoV-2 auf diese Möglichkeit zurückgegriffen und zuletzt auch Quarantänepflichten für Einreisende aus Gebieten mit erhöhter Ansteckungsgefahr in- und ausserhalb Europas verhängt. Die Quarantänemassnahmen der Schweiz beruhen auf transparenten, objektiven epidemiologischen Kriterien.

4. Das Ziel des Bundesrates ist es, die Covid-Epidemie in der Schweiz zugunsten der öffentlichen Gesundheit und einer funktionierenden Wirtschaft weiterhin so gut als möglich in Schach zu halten. Neben den Massnahmen im Landesinnern bestehen in diesem Zusammenhang weiterhin auch Einreiseeinschränkungen für Personen aus zahlreiche Risikoländern und -regionen ausserhalb der EU bzw. des Schengen-Raums. Zusätzlich gilt seit dem 6. Juli für Einreisende aus definierten Staaten und Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 die genannte Quarantäne-Pflicht. Die Liste der betroffenen Staaten und Gebiete wird regelmässig aktualisiert.

Antwort des Bundesrates.