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20.1037 · Dringliche Anfrage · 2020-09-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Covid-Pandemie hat zur schwersten Rezession in der Schweizer Wirtschaft seit 45 Jahren geführt und das Ende ist noch nicht abzusehen. Das Vorkrisenniveau des BIP dürfte nicht vor 2022 wieder erreicht werden. Die Folgen der Krise zeigen sich auch deutlich auf dem Arbeitsmarkt. Hier ist der Tiefpunkt noch nicht erreicht. Die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie haben grosse Teile des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens lahmgelegt. In der Wirtschaft wurden Geschäftsmodelle entwertet, Absatzmärkte sind von einem Tag auf den anderen weggebrochen und Kaufentscheide aufgeschoben oder ganz aufgehoben worden. Auch Unternehmen, die keine Covid-Bürgschaftskredite des Bundes in Anspruch nehmen mussten, haben ihre Reserven aufgebraucht. Umso wichtiger ist jetzt ein beherztes Konjunktur-Impulsprogramm des Bundesrats, das Wirtschaft und Gesellschaft in dieser schwierigen Situation unterstützt.

Ist der Bundesrat bereit, mit folgenden Massnahmen der Konjunktur nachhaltige Impulse zu verleihen:

a. durch die Verlängerung das COVID-19-Kreditprogramms um mindestens ein Jahr und die Verwendung der nicht ausgeschöpften Covid-Bürgschaftskredite bis zur beschlossenen Obergrenze von 40 Milliarden Franken neu auch für Investitionen, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele beitragen, zum Beispiel für Investitionen in Anlagen, Flotten, Forschung und Entwicklung.

b. mit einer deutlichen Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien (durch die Verdoppelung der Finanzmittel für die Einmalvergütung von Fotovoltaikanlagen) und eine Verstärkung des Gebäudesanierungsprogramms auf 1 Milliarde Franken.

c. durch einen Bundesanteil zum Anstoss einer grosszügigen Finanzierung von Nachhilfe und Stützunterricht in den Kantonen für die Jahre 2020/2021 für Schüler und Schülerinnen, die in der Covid-Krise und dem Lockdown einen erheblichen Lernnachholbedarf bzw. grosse schulische Bildungslücken aufweisen.

d. durch die Unterstützung für die Lebenshaltungskosten von Menschen, deren Berufe im Rahmen des Covid-bedingten Strukturwandels entwertet wurden (z.B. in der Luftfahrt, im Tourismus, Reisebranche, etc.) Und die dringend einer Umschulung bedürfen.

e. durch eine Kaufkraftstärkung bei den unteren Einkommen, indem die Kurzarbeitsentschädigung im Falle eines Bezugs von mehr als 60 Tagen innerhalb eines Jahres auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls erhöht wird.

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Epidemie hat der Bundesrat im laufenden Jahr Unterstützungsmassnahmen von historischem Ausmass beschlossen. Die insgesamt gesprochenen finanziellen Mittel belaufen sich für 2020 auf gut CHF 30 Mrd. für laufende Ausgaben und gut CHF 40 Mrd. für Bürgschaften und Garantien, was insgesamt ca. 11 Prozent des erwarteten BIP entspricht. Diese befristeten Hilfen trugen dazu bei, dass mit der schrittweisen Lockerung der gesundheitspolitischen Massnahmen eine deutliche Erholung einsetzten konnte. Die Stimmungslage bei Unternehmen und Konsumenten hat sich in den Sommermonaten klar verbessert.

Relevante Unterstützungsmassnahmen wie der Corona-Erwerbsersatz sowie die Unterstützungsmassnahmen im Sport-, Medien- und Kulturbereich wurden verlängert und tragen weiterhin zur Konjunkturstabilisierung bei. Auch die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und dem Taggeld für Arbeitslose weiterhin zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen beitragen. Wie der Bundesrat am 19.8.2020 in seiner Stellungnahme auf die Motion 20.3385 der Grünen Fraktion festgehalten hat, beobachtet er die Konjunkturentwicklung laufend und wird bei Bedarf weitergehende Massnahmen beschliessen. Er berücksichtigt dabei seine Legislaturziele - insbesondere auch seine Umwelt- und Klimaziele sowie die Ziele der Strategie Nachhaltige Entwicklung.

Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

Zu a) Das Instrument der Kreditgewährung wurde für eine rasche und unbürokratische Liquiditätsgewährung während des Lockdown geschaffen. Deshalb wurden die zu 100 Prozent verbürgten Kredite bis zu 500 000 Franken ohne weitere Prüfung der Kreditwürdigkeit gewährt. Das COVID-Bürgschaftsregime eignet sich daher nicht als Förderinstrument zu Gunsten von Investitionen im Klima- oder Energiebereich. Hierzu sei auch auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 20.3893 Rytz verwiesen. Die Botschaft zum Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht jedoch vor, dass die bestehenden Covid-19-Kredite für alle betriebsnotwendigen Investitionen eingesetzt werden können. Im Hinblick auf die Ziele des Übereinkommens von Paris hat das Parlament bei den Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes zudem einen Klimafonds zur Förderung klimafreundlicher Technologien vorgesehen.

Zu b) Die Anzahl Installationen von Photovoltaikanlagen stieg im ersten Halbjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr stark. 2020 werden die Photovoltaikanlagen mit rund 375 Millionen Franken an Finanzmittel für die Einmalvergütung so stark wie noch nie gefördert. Die Warteliste für Einmalvergütungen wird bis nächstes Jahr vollständig abgebaut sein. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf für eine Verdoppelung der Finanzmittel. Dies gilt auch für die Fördermittel für die Gebäudesanierungen, wo gemäss Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig sind. Trotzdem unterstützt der Bund die Kantone über Globalbeiträge mit bis zu 450 Millionen Franken pro Jahr. Gemäss der aktuell laufenden parlamentarischen Beratung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes sollen die Massnahmen im Gebäudebereich mit dem genannten Klimafonds zusätzlich verstärkt werden. Herausforderungen bestehen im Gebäudetechnik-Bereich aufgrund des Fachkräftemangels und im Photovoltaik-Bereich aufgrund administrativer Hürden. Um diese anzugehen, prüft das Bundesamt für Energie (BFE), im Rahmen des Programms EnergieSchweiz die bestehenden Bildungsmassnahmen mit zusätzlichen Massnahmen zu verstärken.

Zu c) Für das Schulwesen sind gemäss Art. 62 der Bundesverfassung (SR. 101) die Kantone zuständig. Dies betrifft sowohl die Finanzierung wie auch die Inhalte. Bei der Berufsbildung beteiligt sich der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite angemessen an den Kosten. Mit Pauschalbeträgen nach Art. 53 des Berufsbildungsgesetzes BBG (SR. 412.10) werden beispielsweise Angebote an den Berufsfachschulen gedeckt. Zudem kann der Bund mit dem Förderschwerpunkt "Lehrstellen Covid-19" im Rahmen bestehender Kredite (Art. 54/55 BBG) Projekte von Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt prioritär und mit bis zu einem Kostenanteil von 80 Prozent unterstützen.

Zu d) In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz der sozialen Sicherheit. Arbeitnehmer sind über die Arbeitslosenversicherung gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichert. Im Rahmen der ALV können Personen, die arbeitslos oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind, zudem bereits heute durch arbeitsmarktliche Massnahmen (z.B. Kurse zur Weiterbildung und Wiedereingliederung, Ausbildungspraktika oder Einarbeitungszuschüsse) unterstützt werden. Subsidiär wirken bedarfsabhängige Sozialleistungen wie Prämienverbilligungen und Sozialhilfe zur Existenzsicherung. Im Rahmen der COVID-Krise wurde die soziale Absicherung bspw. mit dem Corona-Erwerbsersatz zusätzlich ausgebaut.

Zu e) Bei einer Ersatzquote von 100 Prozent ab 60 Tagen würde der unerwünschte Nebeneffekt entstehen, dass ein starker Anreiz besteht die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) über 60 Tage hinaus zu beziehen. Zudem ist das Ziel der KAE im Unterschied zur Sozialhilfe nicht die Existenzsicherung der Arbeitnehmenden, sondern das Verhindern des Arbeitsplatzverlustes. Ein ähnlicher Vorschlag wurde auch in den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) der beiden Räte im Rahmen der Beratung des COVID-19-Gesetzes diskutiert. Er wurde sowohl von National- als auch Ständerat abgelehnt. Des Weiteren sei auf die Stellungnahmen des Bundesrates zu den Motionen 20.3410 Graf, 20.3364 Prelicz-Huber und 20.3333 Prezioso Batou verwiesen.

Antwort des Bundesrates.