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20.1048 · Anfrage · 2020-09-24

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Auch wenn die Luftfahrtbranche wegen den Corona-Auswirkungen momentan in einer Krise ist, stellen sich doch Fragen bezüglich den Rahmenbedingungen für die Zukunft. Eine dieser Rahmenbedingungen betrifft den Staatsvertrag mit Deutschland, der 2013 von der Schweiz ratifiziert, von Deutschland aber "auf Eis" gelegt wurde:

- Wie ist der Stand der Dinge bezüglich dieses Staatsvertrages?

- Werden in naher Zukunft Neuverhandlungen aufgenommen?

- Haben die diversen Auswirkungen der Corona-Krise die Parameter verändert?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Staatsvertrag vom 4. September 2012 wurde vom Schweizer Parlament 2013 genehmigt. Das deutsche Verkehrsministerium hat den Vertrag dem Deutschen Parlament bis heute nicht vorgelegt. Die Schweiz hat sich stets bereit erklärt, über Präzisierungen zu reden. Die Gespräche haben aber gezeigt, dass von deutscher Seite wichtige Vertragsinhalte zur Diskussion gestellt werden, auf welche die Schweiz nicht eingehen kann.

In den vergangenen Jahren setzte sich der Bund vor allem für die Genehmigung des Betriebsreglements 2014 für den Flughafen Zürich ein. Hierfür wäre eine Anpassung der deutschen Durchführungsverordnung (DVO), in welcher die Modalitäten zur Benützung des süddeutschen Luftraums geregelt sind, durch Deutschland nötig. Dabei geht es um Verbesserungen der Abläufe aus sicherheitstechnischen Gründen. Trotz wiederholten Bemühungen auf unterschiedlichen Ebenen sind die Änderungen nach wie vor blockiert.

Durch die Corona-Pandemie hat sich diese Ausgangslage nicht verändert.

Antwort des Bundesrates.