20.1088 · Anfrage · 2020-12-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Medizinische Forschungsprojekte und klinische Versuche werden oftmals ausschliesslich mit Männern und aus der Männeroptik durchgeführt. Dabei sprechen Frauen teilweise weniger gut auf Behandlungen an und werden anders krank als Männer. Dies führt zu Empfehlungen, die den Bedürfnissen von Frauen oft nicht entsprechen - etwa bezüglich Verschreibung von Medikamenten. Nicht selten werden bei Frauen fälschlicherweise hormonelle oder psychische Ursachen bei unerklärbaren Krankheiten diagnostiziert. Frauengesundheit wird häufig psychosomatisch eingeordnet, dabei handelt es sich nicht selten um ernsthafte Erkrankungen; etwa Autoimmunerkrankungen. Für die Schweiz gibt es erst wenig wissenschaftliche Erkenntnisse dazu. Eine Studie der Universität Zürich schätzt, dass in der Schweiz mindestens 20 000 bis 30 000 Frauen jährlich falsch diagnostiziert werden. Diese Fehldiagnosen gehen nicht nur ins Geld; sie führen auch zu hohen sozialen Kosten und stellen für die betroffenen Patientinnen eine grosse Belastung dar.
Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Genderäquivalenz in der Gesundheitsversorgung wurde im Parlament bereits in den Nullerjahren gefordert. Auf das Postulat von Laurence Fehlmann Rielle (19.3910) stellte der Bundesrat erstmals einen spezifischen Bericht zu dieser Thematik in Aussicht. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen dieses Berichts auch die ökonomischen Kosten einer fehlenden "Gendermedizin" in der Forschung, der Ausbildung und im Praxisalltag auszuweisen?
2. Die Gleichstellung der Geschlechter ist in der Bundesverfassung verankert. Ist der Bundesrat bereit, die negativen Anreize zu beseitigen, damit Frauen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung ökonomisch den Männern gleichgestellt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen des Postulats Fehlmann Rielle 19.3910 "Gesundheit der Frauen: Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten" zu prüfen, ob und wie die ökonomischen Kosten einer fehlenden "Gendermedizin" in der Forschung, der Ausbildung und im Praxisalltag sinnvoll ausgewiesen werden können und inwiefern dieser Aspekt in den Bericht aufgenommen werden kann.
2. Sollten im Rahmen der Arbeiten zum Postulatsbericht negative Anreize im Gesundheitswesen festgestellt werden, welche die Frauen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung ökonomisch benachteiligen, wird der Bundesrat einen allfälligen Handlungsbedarf prüfen. Der Bundesrat hat aber in seiner Antwort zum Postulat Fehlmann Rielle festgehalten, dass die Umsetzung möglicher Massnahmen mehrheitlich nicht in der Kompetenz des Bundes liegen. Der Bericht werde daher lediglich als Grundlage für die allfällige Ausarbeitung konkreter Massnahmen mit verschiedenen Akteuren dienen können.
Antwort des Bundesrates.