20.3016 · Interpellation · 2020-03-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Laufental spitzt sich die Situation nun zu. Die Gemeinden haben in den letzten Jahren auf der Basis eines konsolidierten Zielbildes grosse Anstrengungen unternommen, um mit einer Siedlungsentwicklung nach Innen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und Industriebrachen zu transformieren, um neue Arbeitsplätze bereit zu stellen. Einzig bei der infrastrukturellen Entwicklung und der Erreichbarkeit hinkt das Laufental gewaltig hinterher! Das ist nicht akzeptabel.
Bereits 2014 lagen die Probleme auf dem Tisch - ich war mit mehreren Vorstössen aktiv unter anderem mit der Interpellation 14.4014 - aber weder Bund noch SBB haben sich dem Thema ausreichend angenommen. Es wurde einfach ignoriert. Eine Inbetriebnahme Ende 2025 ist ein Hohn gegenüber den Menschen in der Wachstumsregion, die darauf gebaut haben, dass 2021 der Ausbau erfolgt sein werde. Die Anstrengungen der letzten Jahre sind gefährdet und das Laufental in seiner Entwicklung zurückgeworfen.
Es ist unerträglich, dass ein Schlüsselprojekt für eine Region verschleppt, verzögert und die Bevölkerung vertröstet wird.
1. Wer trägt die Verantwortung für die Verspätung? Warum kann es sein, dass Kanton, Bund und SBB den schwarzen Peter immer weiterreichen?
2. Wer kommt für den volkswirtschaftlichen Schaden auf, den die Verspätung der Region zufügt? Wie gross ist dieser zu beziffern?
3. Wie werden die Ressourcen für die Planung und Projektierung auf die einzelnen Vorhaben verteilt? Welche Priorität geniesst der Doppelspurausbau Laufental?
4. Wie kann eine Totalsperrung der Strecke verhindert werden? Wenn nicht, wie präsentieren sich die Kompensationsmassnahmen?
5. Wie kann das Vorhaben beschleunigt werden? Wenn nicht, wie wird sichergestellt, dass der Termin 2025 für die Inbetriebnahme sich nicht erneut verschiebt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung vom 30. November 2015 zwischen dem Bund, der SBB und den Kantonen Basel-Landschaft sowie Jura wurde dem Projekt Ausbau Laufental erhöhte Priorität beigemessen und die Kantone konnten der SBB den Projektierungsauftrag erteilen. Die Projektbearbeitung wurde seither vorangetrieben und mit den betroffenen Gemeinden abgesprochen. Mit dem Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 tritt seit Anfang 2020 das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Besteller der Projektierung durch die SBB auf. Die SBB konnte diverse Planungspunkte nicht termingerecht abschliessen und überarbeiten. Generell stellen das komplexe Bahnsystem, die Berücksichtigung vielfältiger gesetzlicher Vorgaben und Mitwirkungsrechte sowie die Abhängigkeit zu anderen Infrastrukturausbauten hohe Anforderungen an das Projektmanagement.
2. Die Verzögerungen bewegen sich angesichts der erwähnten Komplexität und im Vergleich zu anderen Projekten im Rahmen. Ein relevanter volkswirtschaftlicher Schaden kann daraus nicht abgeleitet werden.
3. Der Doppelspurabschnitt im Laufental wurde im Juli 2019 mit dem Ausbauschritt 2035, zusammen mit ca. 270 weiteren Einzelprojekten, vom Parlament beschlossen. Im Anschluss wurden die Projekte in drei Prioritätszeiträume eingeteilt, abhängig von der Realisierungsdauer, des Zusammenhangs mit anderen Bauprojekten und den Möglichkeiten, das geplante Angebot einzuführen und unter Betrieb zu bauen. Diese Doppelspur Grellingen-Duggingen wurde in die erste Priorität eingeordnet.
4. Eine Totalsperre kann nicht verhindert, aber zeitlich möglichst kurzgehalten werden. Diese ist nötig, weil der Doppelspurausbau direkt angrenzend an die Birs realisiert werden muss. Die Umweltauflagen lassen einen Bau von der Flussseite her nicht zu. Die Bauarbeiten müssen deshalb vom bestehenden Bahntrasse aus erfolgen. Dazu muss aufgrund der sehr engen Platzverhältnisse das bestehende Gleisbett zuerst zurückgebaut und nach Abschluss wieder aufgebaut werden. Die Bahnersatzmassnahmen werden in der nächsten Projektphase erarbeitet und zusammen mit den Betroffenen besprochen.
5. Wie erwähnt ist die Doppelspur Grellingen-Duggingen im Rahmen des Ausbauschritts 2035 in erster Dringlichkeit umzusetzen und mit einem Inbetriebsetzungszeitpunkt bis ca. Ende 2025. Es wird alles unternommen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Allfällige Einsprachen während des Plangenehmigungsverfahrens können diesen Zeitpunkt verzögern.
Antwort des Bundesrates.