20.3056 · Interpellation · 2020-03-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Auf unterschiedlichen Wegen landet heute viel Plastik in der Umwelt. Ein Beispiel aus der Landwirtschaft sind die Ballenschnüre für Kleinballen, welche des Öftern auf den Feldern liegenbleiben. Dieser Plastik landet unter Umständen wieder im Futter der Tiere und kann letztlich als Mikropartikel auch in die menschliche Nahrung gelangen.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Gibt es umweltverträglichere Alternativen zu diesen Ballenschnüren aus Plastik?
2. Werden die Landwirte bei der Suche nach umweltverträglichen Alternativen zu Plastikprodukten, z.B. biologisch abbaubare Produkte, durch den Bund (oder andere Stellen) unterstützt?
3. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um durch entsprechende Sensibilisierung, Ausbildung und Forschung den Einsatz von umweltverträglichen Produkten in der Landwirtschaft zu verstärken?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1)
Abfälle aus Kunststoff dürfen nicht in die Umwelt gelangen und müssen rezykliert oder thermisch verwertet werden. Für die gängigen Ballenschnüre aus Kunststoff sollen Alternativen zum Einsatz kommen, wenn dies technisch möglich (Reissfestigkeit beim Binden, Festigkeit während der Lagerung), ökonomisch tragbar und ökologisch sinnvoll ist. Die Ökobilanz der Alternativen sollte besser sein als bei der Kunststoff-Variante. Aber auch Schnüre aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW) werden in der Natur leider nicht vollständig abgebaut. Biologisch abbaubare Werkstoffe werden nur unter idealen Rahmenbedingungen (Feuchtigkeit, Wärme, Zeit), welche lediglich in industriellen Kompostier- und Vergärungsanlagen vorherrschen, fast vollständig abgebaut. Die Europäische Norm EN 13432 verlangt den Abbau zu mindestens 90 Prozent in sechs Monaten. Für Kunststoffprodukte, welche in den Böden verbleiben (z. B. Mulchfolien), gibt die entsprechende Norm einen Abbau von mindestens 90 Prozent innert 24 Monaten vor. Landwirtschaftliche Biogasanlagen, Feldrand- und Hauskompostierungen kommen indes nicht auf die notwendigen Temperaturen, um die Anforderungen dieser Norm zu erreichen. Beim Einsatz von biologisch abbaubaren Werkstoffen besteht zudem die Gefahr, dass diese Produkte vermehrt in der Natur liegen gelassen werden, in der Annahme, dass diese schnell und vollständig abgebaut werden.
Zu 2)
Der Bund ist nicht für die Suche nach umweltverträglichen Alternativen für Kunststoffprodukte in der Landwirtschaft zuständig. Er kann jedoch entsprechende Forschungs- und Pilotprojekte unterstützen. Der Bund konzentriert sich gegenwärtig darauf, gemeinsam mit den betroffenen Branchen den Recyclinganteil für Kunststofffolien, die in der Landwirtschaft verwendet werden, zu erhöhen. Er begleitet die Bestrebungen des Verbandes Kunststoff.swiss (ehemals Swiss Plastics) mit fachlicher Unterstützung für ein verbessertes Recycling von Agrarfolien. So soll in Absprache mit den Stakeholdern geprüft werden, ob allenfalls ein im Ausland gut funktionierendes Recyclingsystem für Agrarfolien auch auf die Schweiz übertragen werden kann.
Zu 3)
Die Zuständigkeit für allfällige Sensibilisierung und Forschung für Ersatzprodukte liegt nach Ansicht des Bundesrates in erster Linie bei der entsprechenden Industrie und dem landwirtschaftlichen Gewerbe.
Aktuell unterstützt der Bund ein Forschungsprojekt zum Abbauverhalten von biologisch abbaubaren Mulchfolien in landwirtschaftlich genutzten Böden. Die Forschungsresultate können dann in Informationskanäle wie die landwirtschaftliche Beratungszentrale AGRIDEA sowie über die kantonalen Fachstellen und Ausbildungsmassnahmen aufgenommen werden.
Antwort des Bundesrates.