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20.3076 · Motion · 2020-03-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bund soll nur noch denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den isolierten Regionen und Provinzen Italiens die Einreise ins Tessin gestatten, die für den Kanton unentbehrlich sind. Dazu zählen zum Beispiel Personen, die im Gesundheits- oder Sozialwesen tätig sind. Der Bund soll diese Personen ersuchen, für unbestimmte Zeit in der Schweiz zu bleiben, um zu verhindern, dass sie täglich oder wöchentlich ein- und wieder ausreisen und so - oft unbewusst - zu Überträgern des Coronavirus werden.

Begründung

Die italienische Regierung hat die Region Lombardei und 14 Provinzen abgeriegelt. Das Risiko, dass sich das Coronavirus weiter verbreitet, ist extrem hoch. Die Mobilität wurde an diesen Orten auf ein Minimum eingeschränkt und das Haus darf nur noch aus wichtigen Gründen verlassen werden. In Italien gibt es zurzeit 7375 infizierte Personen und 366 Todesfälle, 622 Personen sind genesen. In der Lombardei wurden innert 24 Stunden 113 Todesfälle verzeichnet. Diese Fakten, zusammen mit den im Tessin bereits registrierten Fällen, die kontinuierlich zunehmen, zeigen deutlich - sollte dies überhaupt noch nötig sein -, wie wichtig es jetzt ist, dass der Bund seine Zuständigkeit an den Grenzen ausübt. Nur wer für unseren Kanton und dessen Bevölkerung unbedingt nötig, d. h. unentbehrlich, ist, soll in die Schweiz einreisen können. Und hierbleiben. Ich denke insbesondere an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, und an einige wenige weitere Ausnahmen. Es muss unbedingt vermieden werden, dass jeden Tag Personen, die - vielleicht unbewusst - Träger des Virus sind, aus den Zonen einreisen, in denen die italienische Regierung die medizinische Notlage ausgerufen hat. Es herrscht ein offensichtlicher Widerspruch zwischen den Massnahmen, die die italienische Regierung getroffen hat, um einen Steinwurf von unserer Grenze entfernt die Verbreitung des Virus einzudämmen, indem sie die Mobilität in den betroffenen Gebieten drastisch eingeschränkt hat, und der Tatsache, dass die Einreise in die Schweiz weiterhin uneingeschränkt möglich ist. Zum Glück können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vieler Unternehmen bereits Telearbeit leisten. 70 000 Personen, die jeden Tag in unseren Kanton ein- und wieder ausreisen und in die betroffenen italienischen Regionen zurückkehren, sind ein Risiko, das wir nicht verantworten können und dem wir unsere Bevölkerung nicht aussetzen wollen und dürfen.

Wir alle verstehen die Bedürfnisse der Wirtschaft - diese dürfen jedoch nicht zu einer Schwächung der Massnahmen führen, die zum Schutz der Tessinerinnen und Tessiner und getroffen werden, denn hier steht die öffentliche Gesundheit eines gesamten Kantons auf dem Spiel, und es gilt die Ausbreitung der Ansteckungen auf die restliche Schweiz zu verhindern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 in Einklang mit den massgeblichen Bestimmungen des Schengener Grenzkodex entschieden, bis auf Weiteres Kontrollen an der Grenze zu Italien wiedereinzuführen und Einreisebeschränkungen vorzunehmen. Anschliessend hat der Bundesrat die Einreisebeschränkungen weiter verschärft und die Grenzkontrollen schrittweise auf alle Staaten ausser Liechtenstein ausgedehnt. Gemäss diesen Massnahmen dürfen Personen grundsätzlich nur noch in die Schweiz einreisen, wenn sie zu einer der folgenden Personenkategorien gehören: Schweizerinnen und Schweizer, Personen mit einem schweizerischen Aufenthaltstitel oder Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu beruflichen Zwecken. Diese Massnahmen spiegeln die Bewegungseinschränkungen in den Nachbarstaaten. Sie haben zum Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu vermindern, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten.

Obwohl das Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) Einschränkungen der eingeräumten Rechte aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit zulässt, hat der Bundesrat bewusst darauf verzichtet, bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern nur noch bestimmte Berufsgruppen einreisen zu lassen. Denn nebst dem Gesundheits- und Sozialbereich sind auch andere Branchen in der Schweiz in erheblichem Mass auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger angewiesen. Mit der Erklärung der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz (SR 818.101) am 16. März 2020 ordnete der Bundesrat die Schliessung aller Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe an. Damit sank auch die Zahl der Grenzübertritte durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger, da die in diesen Branchen tätigen Personen wegfielen. Am 29. April 2020 beschloss der Bundesrat, die Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise wieder zu lockern. In einem ersten Schritt werden ab dem 11. Mai 2020 die vor dem 25., beziehungsweise 19. März eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten wieder bearbeitet. Sofern die epidemiologische Situation es erlaubt, sollen in einem zweiten Schritt wieder alle Gesuche von erwerbstätigen EU- und EFTA-Staatsangehörigen bearbeitet werden können, die ihre Tätigkeit in der Schweiz auch tatsächlich ausüben können.

Das Freizügigkeitsabkommen sieht vor, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger täglich oder mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort im Ausland zurückkehren müssen (Art. 7, Abs. 1, in fine, Anhang I, FZA). Für den Vollzug des Freizügigkeitsabkommens sind die kantonalen Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden zuständig. Sie können im Einzelfall auf die Rückkehrpflicht verzichten, wenn die Ausübung der Tätigkeit durch die Grenzkontrollen übermässig erschwert oder faktisch verunmöglicht wird. Der Bundesrat beobachtet die Situation weiterhin genau.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.