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20.3086 · Interpellation · 2020-03-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Fokus des Programms Health Technology Assessment (HTA) liegt auf der Überprüfung potenziell obsoleter OKP-Leistungen mit dem Ziel der Entfernung aus dem Leistungskatalog oder einer Einschränkung der Vergütungspflicht ("Desinvestment").

Die HTA-Liste 2019 weist 6 Arzneimittel auf. Alle 6 betreffen mehrheitlich Frauen. Die vollständige Liste umfasst 11 Themen. Auch die drei medizinischen Tests, die mittels HTA überprüft werden sollen, sind solche, von denen Frauen prioritär betroffen sein könnten (Folsäure, Vitamin B12 - Bedarf ist bei beiden in Schwangerschaften erhöht - und Schilddrüsenhormone (Frauen sind 4-mal mehr betroffen als Männer)). Hier scheint sich ein Systemfehler eingeschlichen zu haben - respektive das BAG scheint die Konsequenzen einer genderunspezifischen Medizin zu unterschätzen. Betroffenen Patientinnen den Zugang zu einem wirksamen Arzneimittel aufgrund ökonomischer Gesichtspunkte einzuschränken, dürfte kontraproduktiv sein und würde auch die WZW-Kriterien unterlaufen.

Ich möchte dem Bundesrat daher folgende Fragen stellen:

1. Ist dem Bundesrat bewusst, dass alle in der Liste 2019 aufgeführten Arzneimittel insbesondere Frauen betreffen? Ist dem Bundesrat bewusst, dass nur gerade zwei von 11 Themen auf der HTA-Liste geschlechtsspezifisch neutral oder für Männer eine erhöhte Prävalenz ausweisen?

2. Ist dieser Umstand einem "Zufall" zuzuschreiben?

3. Wann und wie gedenkt der Bundesrat, dem Gender-Medicine-Aspekt bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Behandlungen ein stärkeres Gewicht beizumessen, als dies heute der Fall ist.

4. Werden bei der HTA-Beurteilung geschlechterspezifischen Unterschiede in den WZW-Kriterien berücksichtigt?

5. Werden vor einer definitiven Entscheidung auch die langfristigen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von nicht mehr verfügbaren resp. durch die OKP nicht mehr erstatteten Arzneimitteln miteinbezogen?

6. Wie beurteilt der Bundesrat die langfristigen Auswirkungen auf die Geschlechtersolidarität in der Krankenversicherung, wenn der Zugang zu frauenspezifischen Therapien aus Kostengründen eingeschränkt wird, obschon Frauen schon heute einen erhöhten Beitrag an die Kosten leisten?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Das Hauptziel des HTA-Programms des Bundes stellt die Verbesserung der Versorgung dar, indem unnötige und nicht effiziente Leistungen verringert werden. Dabei geht es bei diesem Programm nicht um die Einschränkung der Leistungspflicht für wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Leistungen und insbesondere nicht um ein Sparprogramm im Sinne der Rationierung von Leistungen. Die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) einer Leistung sind grundsätzlich geschlechtsunabhängig und der Zugang zu Leistungen, welche die WZW Kriterien erfüllen, ist für beide Geschlechter ohne Diskriminierungen jederzeit gewährleistet (s. unten Antwort zu Fragen 3./4.). Für Leistungen, deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und oder Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt wird, ist es wichtig, diese zu überprüfen, unabhängig davon, ob diese Leistungen mehr von Frauen als von Männern in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich sollte dies aber sowohl Frauen wie Männern zu Gute kommen.

Jedes Jahr legt das Eidgenössische Departement des Innern die neuen Themen für ein Health Technology Assessment (HTA) fest. Die gewählten Themen hängen wesentlich von den Eingaben der Stakeholder sowie des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ab.

Die Wahl der Themen gestaltet sich nach den definierten Priorisierungskriterien. Diese umfassen die Bedeutung für die Gesundheitsversorgung, den Handlungsbedarf für eine Evaluation aufgrund vorhandener Hinweise bezüglich umstrittener Wirksamkeit oder fehlender Sicherheit in Studien und Fachdiskussionen, oder medizinisch nicht erklärbare geographische Verteilung der Inanspruchnahme oder Leistungsanstiege sowie den möglichen Nutzen und die Umsetzbarkeit einer Regulationsmassnahme. Die Häufigkeitsverteilung der Krankheit zwischen Frauen und Männern ist hier kein Kriterium für die Priorisierung.

Die Auswahl der Themen in Bezug auf die Geschlechter ist somit rein zufällig. Dass nur zwei der elf im 2019 gewählten Themen geschlechtsspezifisch neutral sein sollen, ist nicht nachvollziehbar. In der Betrachtung aller seit 2015 gewählten Themen ist keine Ungleichbehandlung der Geschlechter erkennbar.

3./4. Die WZW-Kriterien einer Leistung sind vom Geschlecht unabhängig. Ethische, soziale, rechtliche und organisatorische Aspekte einer Leistung, die in einer HTA berücksichtigt werden, können sich auch auf geschlechterspezifische Gesichtspunkte beziehen. Bestehen Unterschiede in der Wirkung und der Sicherheit bei Frauen und Männern, so werden diese berücksichtigt. Es gibt Studien, die zeigen, dass bestimmte Medikamente bei Frauen und Männer anders dosiert werden müssen oder nur bei einem Geschlecht wirksam sind. Auch Nebenwirkungen können geschlechtsspezifisch unterschiedlich sein und werden in den Studien auch entsprechend erfasst. HTA-Berichte basieren auf den Ergebnissen aus klinischen Studien. Wenn klinische Studien genderspezifisch durchgeführt wurden, wird dies im Rahmen der HTA-Bearbeitung berücksichtigt.

5. In einem Entscheid zur Regulierung der Leistungspflicht werden grundsätzlich immer alle Veränderungen im Behandlungspfad der betroffenen Personen sowie die kurz- bis langfristigen Auswirkungen auf die Kosten der OKP berücksichtigt. Dazu gehört auch die Analyse, wie sich die Streichung oder Einschränkung der Erstattung von Arzneimitteln auf den Mehrbedarf anderer Leistungen auswirken.

6. Die Geschlechtersolidarität wird in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gewährleistet, indem die Prämien unabhängig vom Geschlecht ausgestaltet sind, auch wenn ein unterschiedlicher Bezug von Leistungen hinsichtlich Menge und Kosten besteht.

Antwort des Bundesrates.