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20.315 · Standesinitiative · 2020-04-01

Parlament

Erledigt

Wortlaut

In Ausübung seines Initiativrechts auf Bundesebene fordert der Grosse Rat des Kantons Neuenburg die Bundesversammlung in der Form der allgemeinen Anregung auf, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) dahingehend zu ändern, dass die Kantone, die dies wünschen, per Gesetz eine kantonale, regionale oder interkantonale Einrichtung schaffen können, die im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) folgende Aufgaben erfüllt:

1. die Prämien festlegen und erheben;

2. die Kosten finanzieren, die zulasten der OKP gehen;

3. die Erfüllung der administrativen Aufgaben, die den zur Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassenen Versicherern übertragen werden, einkaufen und kontrollieren;

4. sich an der Finanzierung von Präventions- und Gesundheitsförderungsprogrammen beteiligen.

Die Einrichtung ist unabhängig und verfügt über ein Leitungsgremium, in welchem u. a. die Leistungserbringer und die Versicherten vertreten sind.

Begründung

Mit dieser Standesinitiative soll dem Anstieg der Krankenkassenprämien - einem grossen Problem - entgegengewirkt und eine bessere lokale Steuerung des Systems ermöglicht werden. Zudem würden die finanzielle Transparenz, die administrative Dezentralisierung, die Kontrolle allfälliger finanzieller Missbräuche, die Abschaffung abgestufter Prämien für dieselben Leistungen und die Schaffung lokaler Arbeitsplätze gefördert.

Im Gegensatz zum Monopol der "Einheitskasse", die von der Bevölkerung abgelehnt wurde, bliebe das breite Angebot an Versicherern erhalten. Die Vergemeinschaftung der Finanzvolumina, Ressourcen und finanziellen Mittel entspräche den Grundsätzen der öffentlichen, Gewerkschafts- und Arbeitgeberkassen. Sie zielt darauf ab, bei der Risikobegrenzung den Risikoausgleich zu beseitigen und die Gesundheitsprävention zu fördern. Dank mehr Investitionen und einer sorgfältigen Planung der Prävention und Rehabilitation ist mittel- bis langfristig mit Einsparungen bei den Renten der Invalidenversicherung (IV) zu rechnen. Der Ausbau der kantonalen Kompetenzen würde zu einer besseren Regulierung des Gesundheitssystems mit einer vernünftigen lokalen Steuerung sowie einer besseren Transparenz der Finanzflüsse und der Leistungen führen. Die Einführung derselben Prämie für dieselben medizinischen Leistungen ist dabei das Kernelement.

Zudem würden sich mit dem vorgeschlagenen Modell die Verwaltungskosten der Krankenversicherung wieder auf den wichtigsten Bereich konzentrieren - die Erhebung der Prämien und die Rückerstattung der Arztkosten. Es wären keine Finanzmittel mehr nötig für das Telefonmarketing zum Anwerben neuer, möglichst junger und gesunder Versicherter, für die Werbung, für die Analyse und Validierung vieler verschiedenerKrankenkassenprämien, für die durch Krankenkassenwechsel entstandenen Verwaltungskosten usw.

Mit der vorgeschlagenen Mitfinanzierung von Präventions- und Gesundheitsförderungsprogrammen kann eine kantonale Krankenkasse für alle Versicherten in solche Massnahmen investieren, und zwar unter Wahrung einer echten Solidarität zwischen Kranken und Gesunden.

Was vorgeschlagen wird, ist eine Massnahme von vielen, die darauf abzielen, die Defizite des aktuellen Systems bestmöglich zu beheben. Sie ist kein Wundermittel, sondern eine pragmatische Lösung, die zudem nicht von Grund auf neu erfunden werden müsste.