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20.3170 · Motion · 2020-05-01

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Bürgschaftsgenossenschaften im Auftrag des Bundes die Kompetenz und weitere Instrumente erhalten, rechtzeitig mit den Banken zusammen Unternehmenssanierungen aktiv anzugehen. Als Instrumente bieten sich die gängigen Massnahmen bei Unternehmenssanierungen an (z.B. Anpassung der Amortisationen etc.)

Begründung

Das rasche Aufgleisen des Liquiditätsprogramms durch den Bund war für die wirtschaftliche Stabilisierung der Schweiz von sehr grosser Bedeutung. Das Programm wirkt als erster Brandlöscher, die Programme der Kantone im Umfang von über 2 Mia. Franken runden diese Stabilisierung ab.

Es ist offen, wie tief die Wirtschaftskrise sein wird. Realistischer Weise werden sich nicht alle Unternehmen vom Corona-Schock erholen. Die enorme Nachfrage in den ersten Tagen des Liquiditätsprogramms zeigt, dass viele KMU mit dünnen Margen und knapper Liquidität bereits in guten Zeiten unterwegs sind. Die nun eingegangene Verschuldung und die Bewirtschaftung der Kredite werden für viele Unternehmen zu einer erheblichen Herausforderung, namentlich mit Blick auf die sich eintrübende Wirtschaftslage. Vor diesem Hintergrund wird es zentral sein, dass Bürgschaftsgenossenschaften und Banken frühzeitig bei sanierungsfähigen Unternehmen die geeigneten Massnahmen treffen, damit solche Unternehmen gerettet werden und nicht Konkurs gehen.

Die Banken sollen nicht vorschnell die Bürgschaften ziehen (mit der Regressfolge für die Unternehmen, was Betreibung auf Konkurs bedeutet). Es ist entscheidend, dass bei sanierungsfähigen Unternehmen frühzeitig das mögliche unternommen wird. Dabei dürfte für die kleinen Unternehmen auch die gemäss COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung fünf- bzw. siebenjährige Amortisationsfrist unter Umständen zu knapp sein.

Im Rahmen der ordentlichen Gesetzgebung soll das Instrumentarium verbreitert werden. Damit soll der finanzielle Ausfall zu Lasten des Bundes gemindert und sanierungsfähige Unternehmen möglichst vor dem Konkurs bewahrt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.