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20.3183 · Motion · 2020-05-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Fonds für Regionalentwicklung mit einer zusätzlichen, einmaligen Einlage zu alimentieren. Die entsprechenden Mittel sollen verwendet werden, um in den Berggebieten die langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern.

Begründung

Die Wirtschaft in den Berggebieten ist von der Corona-Krise massiv betroffen. Im Tourismus sind von einem Tag auf den Anderen praktisch sämtliche Einnahmen weggebrochen. Eine Rückkehr zur Normalität wird nur in kleinen Schritten über einen längeren Zeitraum möglich sein. Es wird mit Umsatzeinbussen in Milliardenhöhe und zahlreichen Konkursen gerechnet. Die Krise trifft aber auch zahlreiche Industrie- und Gewerbebetriebe, welche den Betrieb einstellen oder reduzieren mussten. Die Forstwirtschaft kann kein Holz mehr absetzen, die ohnehin schon tiefen Preise sind weiter zusammengebrochen. In der Landwirtschaft fehlen mit dem Einbruch des Tourismus Absatzmöglichkeiten für einheimische Produkte.

Die Krise wird langfristige Auswirkungen auf das Wirtschaftsgefüge der Berggebiete haben. Damit diese langfristigen Folgen in den Berggebieten bewältigt werden können, braucht es u.a. neue Geschäftsmodelle. Dabei kann z.B. die Digitalisierung einen wichtigen Beitrag leisten. Längerfristig muss die Wirtschaftsstruktur so angepasst werden, dass sie weniger krisenanfällig wird. Dazu gehört insbesondere die Stärkung von regionalen Wirtschaftskreisläufen. Dieser Transformationsprozess muss durch die Regionalpolitik begleitet werden. Dafür braucht es in erster Linie à-fonds-perdu Mittel. Zudem ist zu prüfen, ob die Regeln der kantonalen Äquivalenzleistungen relativiert werden können und ob die Amortisationsleistungen bei den Darlehen vorübergehend gelockert werden können. Die Liquidität der Unternehmen könnte so verbessert werden und es sind wieder neue Investitionen möglich.

Der Fonds für Regionalentwicklung wurde seit 1974 laufend geäufnet. Als Fonds de Roulement speist er sich aus den Darlehensrückflüssen und zusätzlichen Einlagen des Bundes (aktuell im Jahr 2020 sind es 24,9 Mio. Fr.). Der Fonds muss in seinem Bestand erhalten bleiben. Wenn die Wirtschaft in den Berggebieten mit zusätzlichen à-fonds-perdu Mitteln unterstützt wird, ist eine einmalige zusätzliche Alimentation des Fonds erforderlich. Sonst würde der Fonds-Bestand weiter abnehmen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Corona-Krise ist für Bevölkerung und Wirtschaft in den Berggebieten, besonders im Tourismus, eine sehr grosse Herausforderung. Bund und Kantone haben seit dem 13. März stufenweise ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von über 70 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der getroffenen Schutzmassnahmen beschlossen.

Alle diese Massnahmen - Kurzarbeit, Überbrückungskredite, Erwerbsausfallsentschädigungen - stehen den betroffenen Unternehmen, selbständig Erwerbenden und Arbeitnehmenden in der ganzen Schweiz, also auch in den Berggebieten, zur Verfügung. Der Bundesrat analysiert die Situation laufend und passt das Massnahmenpaket an soweit es nötig und möglich ist. Er ist sich bewusst, dass die Krise einzelne Regionen aufgrund der Branchenstruktur oder der Nähe zu Landesgrenzen besonders hart trifft, und berücksichtigt dies in seinen Entscheiden.

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützen Bund und Kantone den ländlichen Raum, die Berggebiete und die Grenzregionen gezielt in ihrer regionalwirtschaftlichen Entwicklung. Die NRP steht zurzeit am Anfang der Umsetzungsperiode 2020-2023. Der Bund stellt dafür 180 Millionen Franken à-fonds-perdu Beiträge und 200 Millionen Franken rückzahlbare Darlehen zur Verfügung. Dazu kommen mindestens gleichhohe Beiträge der Kantone sowie Mittel von Dritten. Der Tourismus und die Digitalisierung sind dabei zwei Hauptthemen, die gerade auch für die Berggebiete besonders wichtig sind. Durch die kantonale Umsetzungshoheit bietet die NRP zudem viel Handlungsspielraum, um auf regionale Gegebenheiten einzugehen. Kantone und Akteure sind jetzt aufgefordert, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Um weitere Möglichkeiten zu identifizieren, steht das SECO in konstantem Kontakt zu den kantonalen NRP-Vollzugsstellen und der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK). Bereits zur Anwendung kommen Möglichkeiten, Darlehensnehmern mit der Sistierung von Amortisationszahlungen entgegen zu kommen und Coaching-Aktivitäten konsequent auf die aktuellen Krisenthemen auszurichten.

Mit den "NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete 2020-2023" testet die NRP im Rahmen des vorhandenen Budgets und des gesetzlichen Rahmens neue Ansätze, um auch in den peripheren Berggebieten wirtschaftliche Dynamik auszulösen. Diese Pilotmassnahmen nehmen auch die Forderungen und Vorschläge der Motion auf. So können im Rahmen der Pilotmassnahmen Projekte zur Stärkung regionaler und lokaler Wirtschaftskreisläufe mitfinanziert werden. Es stehen nicht rückzahlbare Beiträge für kleinere, aber relevante Infrastrukturen zur Verfügung. Weiter besteht zusätzliche Flexibilität hinsichtlich der von den Kantonen zu leistenden Äquivalenzleistungen.

Insgesamt stehen für diese Pilotmassnahmen 20 Millionen Franken aus dem regulären NRP-Budget zur Verfügung. Den Umsetzungsstart legt jeder beteiligte Kanton aufgrund der kantonalen Gegebenheiten selber fest.

Eine einmalige Einlage in den Fonds würde zum jetzigen Zeitpunkt wenig Mehrwert bringen. Seine Werterhaltung muss langfristig beurteilt werden, die Liquidität ist genügend hoch.

Die Stärkung der NRP ist ein wichtiges und berechtigtes Anliegen, aber die NRP ist kein Instrument der Krisenintervention. Sie kann ihre Stärken im Hinblick auf die anstehende Erholung wieder voll ausspielen, sobald die Akteure bereit sind, wirtschaftlich orientierte Projekte an die Hand zu nehmen. Dafür ist die NRP bereit.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.