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20.3208 · Postulat · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Modell externer Qualitätskontrollen von Röntgenuntersuchungen in Schweizer Arztpraxen einer Kosten- und Nutzen-Analyse zu unterziehen und die Ergebnisse sowie eine Beurteilung in einem Bericht darzulegen.

Begründung

Die Strahlenschutzverordnung (StSV) regelt die Voraussetzungen für den Betrieb einer medizinischen Röntgenanlage. Artikel 28 StSV verlangt, dass jede Untersuchung vorgängig medizinisch gerechtfertigt werden muss. Weiter wird in Artikel 39 StSV verlangt, dass für die Strahlenexposition von Kindern besondere Vorschriften gelten. Kontrolliert werden diese Vorschriften durch eine jährliche Eigenevaluation durch den Bewilligungsinhaber (Art. 43 StSV). Eine externe Prüfung findet nicht statt.

Qualitativ ungenügende Bilder werden bei einer Zuweisung an den behandelnden Arzt in der Regel noch einmal angefertigt. Dies führt zu Mehrkosten und zu einer zusätzlichen Strahlenbelastung für Patientinnen und Patienten. Beides ist unerwünscht und gilt es zu vermeiden. Im Gegensatz zu anderen Ländern in Europa dürfen die Grundversorger in der Schweiz Röntgenaufnahmen anfertigen und beurteilen. Diese Praxis funktioniert in der Regel sehr gut.

In den Jahren 2014-2015 wurden in der Deutschschweiz rund 8000 Röntgenaufnahmen aus Praxen von Grundversorgern auf Einhaltung der standardisierten Qualitätskriterien von Einstelltechnik und radiologischer Beurteilbarkeit hin bewertet. Diese Untersuchungen ergaben, dass in Bezug auf die Bildqualität, welche schliesslich die Grundlage der Beurteilung für eine Diagnose bildet, ein nennenswertes Verbesserungspotenzial besteht. Dabei wurden 5000 dieser Röntgenaufnahmen ausgewertet und auf ihre Aufnahmequalität hin kontrolliert (Befund und Indikation selbst wurden nicht evaluiert).

Die 2016 in der schweizerischen Ärztezeitung publizierten Ergebnisse zeigen beachtliches Optimierungspotenzial. Nach der freiwilligen, externen Prüfung verbesserte sich die Aufnahmequalität bei Folgeuntersuchungen. Die freiwilligen Qualitätskontrollen stiessen bei der Ärzteschaft auf grossen Anklang und wurden als sehr qualitätsfördernd beurteilt.

In Deutschland gibt es eine sogenannte ärztliche Stelle. Diese kümmert sich um die Verbesserung des Qualitätsniveaus radiologischer Untersuchungen und um den bestmöglichen Strahlenschutz. Die ärztlichen Stellen prüfen unter anderem auch Röntgenbilder und machen Vorschläge zur Verbesserung der Qualität.

Angesicht der in der Schweiz festgestellten Qualitätsmängel soll der Bundesrat in einem Bericht insbesondere darlegen, inwiefern das Angebot externer Qualitätskontrollen zu einer Qualitätssteigerung führen dürfte und welche möglichen Kosteneinsparungen erzielt werden könnten, wenn somit auf doppelte und mehrfache Röntgenbilder verzichtet werden könnte. Schliesslich soll er darlegen, inwiefern und unter welchen Rahmenbedingungen solche Qualitätskontrollen in der Schweiz sinnvollerweise eingeführt werden könnten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die auf den 1. Januar 2018 in Kraft getretene Revision der Strahlenschutzverordnung (StSV; SR 814.501) hat zum Ziel, die Qualität im Strahlenschutz in den medizinischen Betrieben deutlich zu verbessern. Neben weitergehenden Anforderungen im technischen Bereich (Optimierungsmassnahmen, Beizug von Medizinphysikerinnen und Medizinphysikern) sind neu auch Anforderungen im operationellen Bereich (Fortbildungspflicht im Strahlenschutz, klinische Audits) festgehalten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit die Umsetzung der Optimierungsmassnahmen vor Ort.

Eine zentrale Rolle bei der Anfertigung von qualitativ hochstehenden Röntgenaufnahmen spielt die Fachkompetenz des medizinischen Personals. Dieser Tatsache wird in der StSV besonderes Gewicht beigemessen, indem neu eine Fortbildungspflicht im Strahlenschutz für alle beruflich strahlenexponierten Personen gefordert wird (Art. 172 StSV). Von der Fortbildungspflicht betroffen sind auch die medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten (MPA), welche in den Arztpraxen die Röntgenaufnahmen anfertigen. Durch praxisnahe Fortbildungen werden den MPA die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Röntgenaufnahmen dosisoptimiert und in hoher Qualität durchzuführen.

Die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR) hatte sich im Jahr 2017 ebenfalls mit dem Thema der Bildqualität in den Arztpraxen beschäftigt. Sie kam in ihrer Empfehlung zum Schluss, dass diese Thematik in den nun obligatorischen Fortbildungen für MPA und für die Ärztinnen und Ärzte einfliessen sollte. Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit hat das BAG festgestellt, dass die Umsetzung in einigen Arztpraxen bereits erfolgt ist.

Mit der Einführung klinischer Audits soll zudem sichergestellt werden, dass Röntgenuntersuchungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gerechtfertigt und optimiert sind und dass sich die Qualität und das Ergebnis der Patientenversorgung kontinuierlich verbessert (Art. 41 StSV). Die Umsetzung klinischer Audits folgt einem risikobasierten Ansatz. Klinische Audits sind verbindlich für Anwendungen mit hohen Strahlendosen und einem nicht zu vernachlässigbaren Strahlenrisiko für die Patienten, wie z.B. in der Computertomografie.

Für Anwendungen im niedrigen Dosisbereich, zu welchem die Mehrzahl der durchgeführten Röntgenuntersuchungen in den Arztpraxen zugeordnet werden, sind keine klinischen Audits vorgeschrieben. Im Jahr 2018 wurden in der Schweiz in knapp 2'800 Arztpraxen Röntgenaufnahmen angefertigt. Deren Anteil an der gesamten Anzahl der Röntgenanwendungen in allen medizinischen Betrieben betrug ca. ein Drittel, der Anteil der Dosis an der gesamten medizinischen Strahlenbelastung jedoch weniger als 10 Prozent. Daraus wird ersichtlich, dass eine Ausweitung der klinischen Audits auf die Arztpraxen aufgrund ihrer hohen Anzahl zu einer massiven Zunahme der Kontrollen und damit auch der Kosten führen würde. Im Vergleich zur möglichen Dosisreduktion wäre dieser Aufwand unverhältnismässig.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den erhöhten gesetzlichen Anforderungen an die Qualität durch umfassende Optimierungsmassnahmen, Fortbildungspflichten, Qualitätsprüfungen der Fachfirmen und Inspektionen des BAG bereits geeignete Massnahmen ergriffen wurden. Er sieht daher keinen Handlungsbedarf, zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Qualitätskontrollen in Arztpraxen einzuführen. In freiwilligen Qualitätsüberprüfungen von Ärztenetzwerken sind solche weitergehenden Kontrollen aber zu begrüssen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.