Lasst uns unser Land neu entdecken und den Binnentourismus und die Arbeitsplätze unterstützen
20.3218 · Motion · 2020-05-04
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie des Steuerharmonisierungsgesetzes zu unterbreiten, die vorsieht, dass Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ihre Ferien in der Schweiz verbringen, ihre Hotelkosten von den Steuern abziehen können.
Begründung
Schon 2012 sagte der damalige Nationalrat Oskar Freysinger in der Begründung zu einer Motion, die Schweizer Tourismusbranche stehe wegen des starken Schweizerfrankens und der europäischen Wirtschaftslage stark unter Druck. Daran hat sich seit fast einem Jahrzehnt nichts verändert. Hinzu kommt nun aber die gesundheitliche Notlage wegen der Coronapandemie. Dieses Problem der öffentlichen Gesundheit hat zahlreiche Beherbergungseinrichtungen, einschliesslich öffentlicher Begegnungsräume, unseres Landes zur Schliessung oder zumindest zu drastischen Beschränkungen gezwungen. Die Auswirkungen auf Umsatz und Arbeitsplätze sind verheerend. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion Freysinger mit folgender Begründung: "Bei der Förderung eines solch ausserfiskalischen Zieles sollten aus ökonomischer Sicht drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Erstens muss tatsächlich ein substanzielles wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem bestehen (Handlungsbedarf). Zweitens muss der Einsatz des steuerpolitischen Instruments dieses Problem zumindest teilweise beseitigen können, d. h., die Steuererleichterung muss effektiv sein (Effektivität). Drittens muss das steuerpolitische Instrument einen günstigeren Wirkungsgrad aufweisen als andere wirtschaftspolitische Massnahmen (Effizienz)." Die Situation, wie sie sich uns heute präsentiert, lässt zurecht annehmen, dass diese Voraussetzungen nun erfüllt sind. Zur Unterstützung dieser für unsere Wirtschaft zentralen Branche ist es sinnvoll, einen Anreiz zu schaffen, damit Schweizer Bürgerinnen und Bürger ihre Ferien im Inland verbringen und so die mit grossen Schwierigkeiten kämpfende Tourismusbranche unterstützen. Zu sagen ist zudem, dass sich dieser sinnvolle Steuerabzug auf viele andere Wirtschaftszweige ausserhalb der Beherbergungswirtschaft positiv auswirken würde; denn er kurbelt die Binnennachfrage an und hilft, Arbeitsplätze zu retten und damit die Zahlungen von Arbeitslosen- und Sozialhilfegeldern zu verringern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat seit dem 28. Februar 2020 schrittweise einschneidende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen hat er umfassende Massnahmen beschlossen, um die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständigerwerbende aufzufangen. Bei der Auswahl der Massnahmen hat sich der Bundesrat vom Grundsatz leiten lassen, dass diese gezielt und rasch wirken und zeitlich befristet werden können.
Abgesehen von den genannten Massnahmen, die auch dem Tourismus zugutekommen, ist darauf hinzuweisen, dass:
1. die Eidgenössischen Räte in der Sondersession vom 4. bis zum 6. Mai 2020 im Rahmen des Voranschlags 2020 Nachtrag I (20.007) zur Bewältigung der Corona-Krise einen Kredit von 40 Millionen Franken für eine Marketingkampagne zur Belebung der Nachfrage und zur Förderung des Tourismusangebots bewilligt haben;
2. Grenzöffnungen mit einigen Ländern zwar geplant sind, die Reisemöglichkeiten ins Ausland insgesamt aber aufgrund der weltweiten Massnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin eingeschränkt sind. Dies führt in Verbindung mit den anhaltenden Unsicherheiten über die gesundheitlichen Risiken des Corona-Virus dazu, dass dieses Jahr, wenn überhaupt, Ferien in der Schweiz für viele Schweizerinnen und Schweizer im Vordergrund stehen dürften. Ein weiterer Anreiz zur Förderung von Ferienaufenthalten in der Schweiz ist unter den gegebenen Umständen nicht notwendig;
3. der finanzielle Nutzen eines Steuerabzugs für Ferien in der Schweiz bei Familien mit tiefem Einkommen (und tiefer Steuerbelastung) gering und bei hohen Einkommen, die keine Förderung nötig haben, gross wäre. Der Steuerabzug hätte einen nicht unerheblichen Mitnahmeeffekt, was zu einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis führen würde;
4. ein steuerlicher Abzug für die Kosten eines Ferienaufenthalts in der Schweiz zu spät käme, um auf die aktuelle Situation zu reagieren. Eine solche Massnahme bedingt eine Gesetzesänderung, was einige Zeit in Anspruch nimmt.
Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass ein neuer Steuerabzug für Ferien in der Schweiz keine zielführende Massnahme zur Bewältigung der Corona-Krise darstellt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.