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20.3228 · Interpellation · 2020-05-04

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

1. Hat der Bundesrat versucht, den wahren Ursprung von Covid-19 herauszufinden? Und wenn nicht, gedenkt er zu diesem Zweck alle geeigneten Anordnungen zu treffen?

2. Besteht nach Ansicht des Bundesrates eine Verantwortlichkeit Chinas in Bezug auf das internationale Recht? Oder kann dies zumindest der Fall sein?

3. Könnte China somit dazu verpflichtet werden, für die beträchtlichen Schäden aufzukommen, die diese Pandemie namentlich in der Schweiz verursacht hat und noch verursachen wird, so auch in wirtschaftlicher Hinsicht?

Begründung

Alles weist darauf hin, dass die Covid-19-Pandemie von China ausgegangen ist. Bedenkt man, dass dieses Land zumindest teilweise verschleiert hat, welcher Art die Forschung ist, die im berühmt-berüchtigten P4-Laboratorium in Wuhan betrieben wird, so liegt die Herkunft dieses Virus zumindest im Dunkeln (unter anderem wurde die Hypothese aufgestellt, in diesem Laboratorium könnte sich ein Unfall ereignet haben). Die chinesischen Behörden haben dazu jegliche unabhängige Untersuchung untersagt. Sie haben versucht, das Auftauchen der sich zuerst zur Epidemie entwickelnden Krankheit zu verschleiern. Insbesondere haben sie einen Arzt zum Schweigen gebracht, der versucht hatte, Alarm zu schlagen, und der danach dem Coronavirus erlegen sein soll. China scheint auch seinen Einfluss auf die WHO ausgespielt zu haben, um zu erreichen, dass diese internationale Organisation ebenfalls zögerte, die ganze Welt zu alarmieren. Dann hat die chinesische Propaganda versucht, die Verantwortung für die Pandemie auf andere Staaten zu schieben, zuallererst auf die USA. In China unterliegen die Informationen einer strengen staatlichen Kontrolle; tatsächlich ist die offizielle Bilanz der Pandemie wiederholt geändert worden und sie scheint deutlich, ja massiv zu tiefe Zahlen ausgewiesen zu haben.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat ein Interesse daran, anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse möglichst viel über die verschiedenen Aspekte des neuen Virus zu erfahren. Er verfolgt die wissenschaftliche Erforschung des Ursprungs aufmerksam.

In Bezug auf die Bewertung der Fakten und insbesondere der internationalen Reaktion nimmt die Schweiz an den Diskussionen und Evaluationen des internationalen Krisenmanagements u.a. im Rahmen der WHO teil.

2. Gemäss Völkerrecht müssen Staaten gewisse Sorgfaltspflichten einhalten, sobald sie Kenntnis von Risiken haben, die von ihrem eigenen Territorium ausgehen und anderen Staaten schaden können. Verletzen Staaten diese Pflichten, so werden sie völkerrechtlich verantwortlich. Die genauen Voraussetzungen und das verlangte Tätigwerden eines Staates sind je nach betroffenem Bereich unterschiedlich und finden sich im Völkergewohnheitsrecht oder in internationalen Verträgen. Solche Sorgfaltspflichten gelten auch für die Ausbreitung von Krankheiten wie COVID-19.

Im internationalen Gesundheitsrecht stellen die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) die wichtigste völkerrechtliche Grundlage dar, welche die Sorgfaltspflichten der Staaten in diesem Bereich vorgeben. Die 194 Mitgliedsstaaten der WHO, darunter auch die Schweiz und China, haben sich mit diesem internationalen Regelwerk auf rechtlich verbindliche Massnahmen zur Eindämmung von Infektionskrankheiten geeinigt. Darunter fallen insbesondere zeitgerechte Informations- und Kooperationspflichten, wenn eine akute Bedrohung der öffentlichen Gesundheit besteht.

Ob Staaten im Zusammenhang mit COVID-19 die geltenden Sorgfaltspflichten eingehalten haben, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

Die Priorität liegt zurzeit vielmehr auf den nationalen und internationalen Bestrebungen zur Eindämmung der Pandemie sowie auf der Bewältigung der unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen. Die WHO ist dabei die zentrale Institution zur Bewältigung der globalen Gesundheitskrise.

3. Die Geltendmachung von Schadenersatz setzt den Nachweis voraus, dass es tatsächlich zu einer Verletzung völkerrechtlicher Pflichten gekommen ist. Sollten sich aus der Evaluation der Gesundheitskrise derartige Nachweise ergeben, wird der Bundesrat das weitere Vorgehen bestimmen.

Antwort des Bundesrates.